Amtsgericht Forchheim: 19-Jähriger schlägt Studenten nieder

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Symbolfoto: Christopher Schulz
Symbolfoto: Christopher Schulz

Ein 19-Jähriger aus dem Landkreis Forchheim hat in Nürnberg einen Studenten ohnmächtig geschlagen. Nun wurde er verurteilt.

Ein 19-Jähriger aus dem südlichen Landkreis musste sich vor Jugendrichter Philipp Förtsch wegen eines Faustschlags verantworten. Er hat im vergangenen Herbst vor der Nürnberger Disco "Hinz & Kunz" einen etwa gleichaltrigen Studenten so mit der Faust attackiert, dass der ohnmächtig zu Boden sank und in die Klinik gebracht werden musste.

Der Student war in der Nacht des 22. September mit einer Clique, darunter auch seine jüngere Schwester, in Nürnberg unterwegs. Von der Lorenzkirche lief die Gruppe in Richtung des Lokals. Von dort kam ebenfalls ein Grüppchen heraus, das schon allerhand alkoholische Mixgetränke

wie Wodka-Red-Bull konsumiert hatte. Die Gruppe wechselte die Straßenseite zu den Entgegenkommenden. Der Angeklagte lief genau zwischen dem Studenten und dessen Bekannten durch. Dabei kam es zu einem Rempler mit den Schultern.

Das spätere Opfer ging weiter, drehte sich aber um, als er hinter sich Beleidigungen und Beschimpfungen hörte. Mit erhobenen Händen, um seine Schlichterabsicht zu zeigen, ging der Student auf den Tumult mit den eher aggressiven Personen zu. "Der Angeklagte", so die Schwester als Zeugin, "zog seinen Pullover aus und sprang herum."

Opfer wacht erst im Krankenhaus wieder auf

Er sprang dann offenbar auf den Studenten zu und "verpasste ihm gehörig eine und der knallte auf den Boden", wie es der Sitzungsstaatsanwalt formulierte. Es sei erheblich die massive Gewalt zu berücksichtigen, dass jemand nach einem einzigen Schlag "die Grätsche gemacht" hat, und auch welche Folgen der Sturz auf den Gehsteig gehabt haben könnte. Der Student weiß nur noch, dass er einen Schlag ins Gesicht erhielt und erst im Krankenwagen wieder zu sich kam. Eine Prellung - ein blaues Auge - und eine Gehirnerschütterung stellten die Ärzte in der Klinik fest. Mehrere Wochen litt er noch an Schmerzen.

Weder Staatsanwalt noch Richter ließen gelten, dass der Angeklagte womöglich unmittelbar zuvor von einem Dritten ebenfalls mit der Faust geschlagen wurde. Auf den Fotos der Polizei vom Tatort konnte der Angeklagte einen jungen Mann benennen, der den ersten Schlag geführt haben soll. "Das war kein Grund, den Zeugen zu Boden zu schlagen. Das ist keine Notwehrlage, denn er hat Sie nicht angegriffen", erläuterte Förtsch in der Urteilsbegründung.

Junge Frau hält Täter fest

Als der Angeklagte die Folgen seines Faustschlags sah, wollte er davon laufen. Doch die Schwester des Opfers rannte hinter ihm her und packte ihn am Pullover. Der Angeklagte will nur ziellos nach hinten geschlagen haben, doch er erwischte die junge Frau am Hals. Sie nahm den Schlag, der deutliche Spuren hinterlassen hat, aber als direkt und bewusst auf sie gelenkt wahr. "Sie hatte das Recht, Sie festzuhalten, um Ihre Identität nach der Straftat festzustellen", betonte Förtsch. Danach kümmerte sich die Frau um ihren Bruder, rief für ihn einen Krankenwagen und verständigte die Polizei.

Der Amtsrichter verurteilte den Angeklagten zu einer Geldauflage von 800 Euro zugunsten der AWO und zu einem Anti-Aggressionstraining. Die Summe entspricht dem Entgelt, das der junge Mann ab September als kaufmännischer Auszubildender erhalten wird. Da er keinen Eintrag im Bundeszentralregister oder im Erziehungsregister hat, folgte Förtsch nicht dem Antrag des Staatsanwalts, der eine Woche Dauerarrest gefordert hatte.