Der Marktgemeinderat klagt gegen zwei bei Dachsbach geplante Windkraftanlagen. Mit zehn zu neun Stimmen fiel die Entscheidung denkbar knapp aus.
Der Markt Weisendorf klagt gegen den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid für die Windkraftanlagen bei Dachsbach. Bekanntlich plant die Nachbargemeinde, zwei neue Windräder im Gemeindewald von einer örtlichen Genossenschaft errichten zu lassen. Dagegen hatten auch Bürger des Weisendorfer Ortsteiles Rezelsdorf protestiert.
Da sich bei einem Bürgerentscheid 53 Prozent der Wähler für die Windräder entschieden, sollen für diese nun 3500 Quadratmeter Wald gerodet werden und als Ausgleich an anderer Stelle wieder 10 000 Quadratmeter aufgeforstet werden.
Wie Bürgermeister Heinrich Süß erläuterte, wurde im Bescheid die sofortige Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung angeordnet. Damit entfällt die sogenannte aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen Dritter - was zur Folge hat, dass von der Genehmigung trotz Klage Gebrauch gemacht werden kann.
Um die Frist zu wahren hatte Bürgermeister Süß Klage erhoben und legte diese jetzt dem Marktgemeinderat zur Genehmigung vor.
Wie der Bürgermeister erläuterte, unterscheidet die Rechtsprechung und die Gesetzgebung zwischen den Rechten einer Standortgemeinde und der Nachbargemeinde. Während die rechtlichen Möglichkeiten der Standortgemeinde sehr umfassend sind, sind sie bei den Nachbargemeinden - also dem Markt Weisendorf - stark eingeschränkt. Damit eine Nachbargemeinde mit entsprechenden Belangen durchdringen kann, müssten erhebliche zwingende Belange vorgebracht werden.
Nabenhöhe liegt bei 140 Metern
Vom Erfolg einer Klage schienen nicht alle Mitglieder des Marktgemeinderates überzeugt zu sein. Denn neben den beiden Stimmen der Grünen stimmten weitere sieben Gemeinderäte quer durch die Fraktionen dagegen, so dass die Klage mit zehn zu neun Stimmen äußerst knapp genehmigt wurde.
Die geplanten Windenergieanlagen haben jeweils eine Nennleistung von 2,5 MW, einen Rotordurchmesser von 112,5 Metern und eine Nabenhöhe von 140 Metern. Sie erreichen damit eine Gesamthöhe von 196,30 Metern.