Angebliches Steinkrug-Verbot: Die EU ist nicht immer schuld
Autor: Klaus Angerstein
Berlin, Dienstag, 04. April 2017
Wenn eine Verordnung unsinnig erscheint, gibt man gern Europa die Schuld. Das stimmt nicht immer - wie jetzt im Fall des angeblichen Steinkrug-Verbots.
"Ein ausgemachter Quatsch ist das". Reinhard Hönighaus, Sprecher der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland, reagiert damit auf jüngste Vorwürfe, denen zufolge die EU verantwortlich dafür sei, dass die traditionellen steinernen Bierkrüge am Boden mit einem Hinweis zu versehen seien, dass das Gemäß für schäumende Getränke nicht geeignet sei. Das stimmt. Für den schriftlichen Hinweis trägt die EU nicht die Verantwortung, weil hier die nationale Gesetzgebung greift. Wenn, dann müssten sich die Wirtschaftsministerien Bayerns und des Bundes den Schuh anziehen.
Weshalb es jetzt zu einer Lösung kam, auf die sich der bayerische Brauerbund zusammen mit den zuständigen Ministerien verständigt hat. Und diese Ausnahmeregelung für den steinernen Bierkrug sieht neben dem genannten Hinweis auf dem Boden des Krugs auch vor, dass künftig die Wirte in Tresennähe ein Bierglas vorzuhalten haben , das Gästen die Möglichkeit bietet, den Kruginhalt durch Umschütten nachzumessen und gegebenenfalls nachschenken zu lassen. Auf diese Möglichkeit soll der Gast zudem durch einen schriftlichen Aushang hingewiesen werden.
Die auf diese Weise zustandegekommene Rettung des steinernen Bierkrugs reklamiert im übrigen der Bayerische Brauerbund für sich. Dessen Geschäftsführer Lothar Ebbertz, spricht von einer an sich gut gemeinten Richtlinie der EU. Und verweist zudem auf den Bestandssschutz für die alten Bierkrüge. Die könnten weiter unbefristet benutzt werden. Es bleibt also letztlich alles wie gehabt.