Die Regierung von Mittelfranken teilt die Ansicht der Stadt Herzogenaurach: Das Bürgerbegehren zur Aurachtalbahn ist nicht zulässig.
Wenn der Stadtrat am kommenden Dienstag um 18 Uhr zu einer Sondersitzung zusammentritt, dann sollte der Beschluss reine Formsache sein. Davon jedenfalls ist Bürgermeister German Hacker (SPD) überzeugt. Der Stadtrat muss nämlich über die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Reaktivierung der Aurachtalbahn" befinden. Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung: "Das eingereichte Bürgerbegehren ist unzulässig."
Einschätzung wird geteilt
Die Stadt bezieht sich in ihrer Ablehnung auf eine, inzwischen schriftlich eingetroffene Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken. Diese teilt in dem von Regierungsdirektor Wolfgang Fischer verfassten Schreiben an die Stadt "Ihre Einschätzung, dass Sie das Bürgerbegehren zur Reaktivierung der Aurachtalbahn für unzulässig halten." Das macht Fischer ausführlich an mehreren Punkten fest, die einer Zulässigkeit widersprechen würden. Wobei für die Regierung schon ein einziger wichtiger Punkt entscheidend sei: "Das Bürgerbegehren ist unseres Erachtens schon unzulässig, weil es an einer kommunalen Aufgabe im eigenen Wirkungskreis fehlt", schreibt Fischer.
Eisenbahnverkehr
Die Stadt nimmt das in den Beschlussvorschlag für Dienstag auf: "Die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens ergibt sich schon alleine aus dem Umstand, dass Eisenbahnverkehr (wozu auch eine S-Bahn gehört), keine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde darstellt." Das gelte auch für die alternative Formulierung.
Für Bürgermeister Hacker ist das "eine sehr klare Angelegenheit." Die Beurteilung der Regierung sei noch "deutlich klarer als erwartet", stellt er im FT-Gespräch fest. Somit sei der Beschluss am Dienstag eine formale Angelegenheit.
Erforderlich ist ein solcher Beschluss aber dennoch. Die Gemeindeordnung schreibt laut Hacker vor, dass der Stadtrat abstimmen muss. Auch haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens in der Sitzung Rederecht.
2180 Eintragungen
Auf den Unterschriftenlisten haben sich insgesamt 2180 Personen eingetragen. Von diesen Eintragungen waren 1995 Eintragungen gültig. Um ein Bürgerbegehren einreichen zu können, genügen 1435 gültige Unterschriften. Von daher waren die Voraussetzungen erfüllt.
Das Bürgerbegehren