Regelung zur Sondernutzung: "Einfach und unbürokratisch"

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Sondernutzungs-Erlaubnisse sind erforderlich, wenn es um die Genehmigung von Außenbestuhlungen oder auch Warenauslagen geht. Eine Satzung hierfür hat die Stadt aber nicht. Foto: Bernhard Panzer
Sondernutzungs-Erlaubnisse sind erforderlich, wenn es um die Genehmigung von Außenbestuhlungen oder auch Warenauslagen geht. Eine Satzung hierfür hat die Stadt aber nicht.  Foto: Bernhard Panzer

Die CSU wollte wissen, wie die Gebühren bei Sondernutzungen denn nun geregelt sind. Bürgermeister Hacker gab in der Stadtratssitzung Antwort.

Denkbar einfach und klar sei geregelt, wie die Gebühren bei Sondernutzungen abgerechnet werden. Das sagte Bürgermeister German Hacker (SPD ) in der Sitzung des Stadtrates am Mittwochabend. Deshalb habe man in der Stadt auch keine Satzung hierfür. Hacker antworte damit auf eine Anfrage der CSU-Fraktion, die wissen wollte, welche Gebühren für welchen Zweck denn berechnet werden. Es gebe zwei Beträge, erklärte Hacker über "die besonders nutzerfreundliche Anwendung". Und: "Transparenter und einfacher geht es nicht mehr."
Konrad Körner (CSU) erläuterte die Beweggründe der Anfrage auch dahingehend, dass das Thema "an uns herangetragen wurde". Es gehe um jegliche Form der Sondernutzungen, die vom Plakatständer bis zur Außenbestuhlung reichen. Die städtische Kostensatzung sei da etwas kryptisch, meinte Körner, und lasse einen sehr breiten Spielraum für die Verwaltung. Der junge Stadtrat wollte wissen: "Was kostet eigentlich was? Und wie ist das geregelt?"


Zwei Beträge

Hacker klärte auf. Die Sondernutzungen im Bereich der Innenstadt werden in ihrer Berechnung zweigeteilt. Da sind zum einen die Erlaubnisse für Außenbestuhlung, Werbetafeln, Marktschirme, mobile Warenauslagen und dergleichen. Hierfür gebe es eine Jahreserlaubnis, für die 15 Euro pro Quadratmeter berechnet werden. Zum anderen hat man einmalige Sondernutzungen, wie zum Beispiel Infostände für einzelne Tage. Da werden für jede Genehmigung 35 Euro pro Standplatz berechnet. Das alles gelte für den öffentlichen Raum.
Hacker: "Mehr als diese beiden Werte werden als Information nicht benötigt. Dies macht das gesamte Verfahren sehr einfach und unbürokratisch."
Die von Körner ebenfalls angesprochenen Food-Trucks - Körner meinte, dass andere Gemeinden ihre Satzung nutzen würden, um dieser Erscheinung Herr zu werden - stehen laut Hacker nicht auf städtischem Grund, sondern auf Privatflächen. Da könne man nur darauf achten, dass das öffentliche Geschehen nicht beeinträchtigt werde, also beispielsweise durch eine Verkehrsbehinderung.
Freilich gebe es auch Ausnahmen, berichtete der Bürgermeister weiter. So hätten die genannten Sondernutzungserlaubnisse keine Gültigkeit an Tagen, an denen städtische Veranstaltungen stattfinden. Bei Altstadtfest, Weihnachtsmarkt oder Stadtmesse zum Beispiel seien andere Regelungen zwingend erforderlich. Sonst wären diese Feste, schon allein wegen des Flächenbedarfs, nicht durchführbar.
Generell merkte Hacker an, dass die Verwaltung mit den Sondernutzungen auch ohne Satzung problemlos und unbürokratisch zurecht komme. Die Zahl der Anwendungsfälle sei mit weniger als 50 im Jahr überschaubar. Außerdem sei der Kreis der Antragsteller meist ohnehin der gleiche. "An dieser Front herrscht völlige Ruhe", sagte Hacker, der den Grund für eine Anfrage nicht so recht nachvollziehen mochte.


Mehr Infos auf der Webseite

CSU-Stadtrat und Fragesteller Körner ergänzte, dass es der Fraktion dabei auch um die Modalitäten der Beantragung gehe. Er würde sich wünschen, dass das auf der Webseite der Stadt deutlicher dargestellt werde: "Das kann man doch mit reinstellen."