Lonnerstadter Gewerbegebiet wechselt die Straßenseite

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Auf dieser Fläche am Ortsrand soll das Gewerbegebiet Edelgraben II entstehen. Foto: Andreas Dorsch
Auf dieser Fläche am Ortsrand soll das Gewerbegebiet Edelgraben II entstehen. Foto: Andreas Dorsch
 

Neue Firmen sollen sich in einem Areal namens "Edelgraben" rechts statt links der Kreisstraße am westlichen Lonnerstadter Ortsrand ansiedeln.

Noch bevor er in die Tagesordnung einstieg, bat Lonnerstadts Bürgermeister Stefan Himpel (FW) am Montag die Räte in den kleinen Sitzungssaal. Die Beratung eines Punktes aus der nichtöffentlichen Sitzung habe Auswirkung auf zwei Punkte der öffentlichen, erklärte Himpel sein Vorgehen.
Nach kurzer Zeit kam das Gremium zurück in den Sitzungssaal und der Bürgermeister gab das Ergebnis der Beratung bekannt: Der Bebauungsplan Gewerbegebiet "Edelgraben I" werde aufgehoben und nicht mehr realisiert. Dabei handelt es sich um einen rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahr 2006, der wegen des gescheiterten Grunderwerbs bis jetzt nicht umgesetzt wurde. Das nun aufgegebene Areal liegt links der Kreisstraße ERH 18 (von der B 470 kommend).
Genau gegenüber soll nun das Gewerbegebiet "Edelgraben II" ausgewiesen und auch baldmöglichst ausgeführt werden. Nach den Worten des Bürgermeisters gibt es auch schon Interessenten, die sich dort ansiedeln möchten.
Die Entscheidung der Marktgemeinderäte war daher die Voraussetzung für die Fortführung des bereits in die Wege geleiteten Bauleitverfahrens für den "Edelgraben II".
Dabei handelt es sich um ein etwa vier Hektar großes Areal, das sich nach dem Feuerwehrhaus am Ende der Ortschaft bis hin zur Kreisstraße erstreckt. Für die Ausweisung bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplans samt Aufstellung eines Bebauungsplans.
Planer Georg Schreiber vom Höchstadter Ingenieurbüro Maier konnte dazu bereits die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorlegen. Für Schreiber steht fest, dass durch den Verzicht auf das ursprünglich geplante Gewerbegebiet die Erschließung des neuen Geländes wesentlich einfacher und kostengünstiger wird. Vor allem, weil damit eine Linksabbiegespur auf der Kreisstraße entfällt.
Nach den Stellungnahmen der Behörden ist insbesondere zu prüfen, ob das Plangebiet im Überschwemmungsgebiet der Kleinen Weisach liegt. Wie der Ingenieur erklärte, werden derzeit entsprechende Berechnungen durchgeführt, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind. Im Bebauungsplan sollen Richtlinien in Bezug auf Lärmimmissionen festgesetzt werden. Nachtbetrieb soll grundsätzlich nicht zugelassen werden. Dachformen werden nicht festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe soll mit 13 Metern festgelegt werden.