Die Großenseebacher Gemeinderäte lassen sich nicht gern vor vollendete Tatsachen stellen und verweigerten einigen Anbauten ihre Zustimmung.
Diskussionsbedarf gab es in der jüngsten Sitzung des Großenseebacher Gemeinderats bei einigen Tagesordnungspunkten. Bürgermeister Bernhard Seeberger (FW) musste teilweise zur Sitzungsglocke greifen, um für Ruhe zu sorgen.
Unter anderem diskutierten die Räte über einen Antrag auf eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Gewerbegebiet Ost. Es ging um die Errichtung eines Geräte- und Holzschuppens, einen Fahrradunterstellplatz sowie eine Pergola als Freisitz, wobei die Gemeinderäte am Ende eine Befreiung einstimmig verweigerten. Wie Bürgermeister Seeberger und Verwaltungsleiter Martin Hofmann eingangs erläuterten, wurden die Gebäude bereits errichtet. Durch das Landratsamt wurden die Eigentümer unter Fristsetzung aufgefordert, einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen den Befreiungen des Bebauungsplanes einzureichen.
Die Errichtung des Schuppens und des Fahrradunterstellplatzes sowie der Pergola sind nach der Bayerischen Bauordnung eigentlich verfahrensfrei. Aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze wird allerdings eine Befreiung notwendig. Bei dem errichteten Hauptgebäude handelt es sich um einen gewerblichen Bau mit einer untergeordneten Wohnnutzung. Demnach darf eigentlich nur der Betriebsleiter oder Hausmeister im Betriebsgebäude wohnen.
Nach Auffassung der Verwaltung ist es in diesem Fall außerordentlich zweifelhaft, ob die beantragten Baumaßnahmen für ein gewerbliches Objekt überhaupt notwendig seien. Mit: "Ich habe mit dem Antrag ein massives Problem, das sieht eher nach einem schöner Wohnen aus. Es ist kein Signal einer gewerblichen Nutzung feststellbar und ich werde dem keinesfalls zustimmen", eröffnete Rudolf Riedel (FW) die Diskussion. In der gleichen Weise äußerte sich Thoma Kühn (FW), so habe er von einer gewerblichen Nutzung auch noch nichts mitbekommen und es müsse ein Signal gesetzt werden. Immer mehr Leute würden irgendetwas bauen, und wenn es dann beanstandet wird, soll es nachträglich genehmigt werden.
Aber auch das Aussehen der Nebenanlagen wurde kritisiert, die so überhaupt nicht ins Bild passen und einen etwas unaufgeräumten Eindruck hinterlassen würden. Carina Geist (SPD) interessierte sich für mögliche Sanktionsmöglichkeiten und ob ein Rückbau angeordnet werden kann. Dies sei nicht Aufgabe der Gemeinde, sondern der Aufsichtsbehörde, erklärte der Verwaltungsleiter dazu. Einig war sich das Gremium darüber, dass die billigeren gewerblichen Grundstücke nicht zu reinen Wohnzecken oder für Mietwohnungen benutzt werden dürfen.
Neue Oberlichter für den Gemeindesaal
Zum Umbau des Gemeindezentrums setzte der Bürgermeister eine Nachtragsvereinbarung zu den Schreinerarbeiten auf die Tagesordnung. Nach der ursprünglichen Planung sollten im Sitzungssaal die bestehenden Oberlichtfenster und die Öffnungen abgemauert und verputzt werden. Nach den zwischenzeitlichen Festlegungen des Gemeinderates soll die Gestaltung des Sitzungssaales jetzt aber weitgehend beibehalten werden. Zur besseren Belichtung des Sitzungssaales werden jetzt die Oberlichter ausgetauscht. Den Austausch der Oberlichter bot die Firma Singer aus Eckental-Forth zum Preis von knapp über 4000 Euro an. Das führt dazu, dass sich bei den Baumeister- und Verputzarbeiten Einsparungen von rund 2600 Euro ergeben. Die neuen Fensterelemente erhalten eine Dreifach-Isolierverglasung.
Am Ende der Sitzung gab Carina Geist die Gesprächsergebnisse zum geplanten Dorffest bekannt, zu dem noch weitere Mitstreiter willkommen sind. Im kommenden Jahr soll im Gewerbegebiet ein Dorffest abgehalten werden, bei dem sich die Gewerbetreibenden ebenso präsentieren können wie die Großenseebacher Vereine. Wie die SPD-Gemeinderätin berichtete, seien die ersten Gespräche positiv verlaufen und es sei eine gute Bereitschaft erkennbar. Die Veranstaltung soll am 22. Juli von 10 bis 17 Uhr stattfinden, wobei auch noch eine Abendveranstaltung möglich sei. Da in diesen Tagen der Veranstaltungskalender der Gemeinde fertiggestellt wird, soll der Termin festgezurrt werden. Keinesfalls will das Organisationsteam aber eine Parallelveranstaltung zu einem anderen Verein, notfalls gibt es noch zwei Alternativtermine.