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Erlangen: Schulverweigerung wegen Masken und Tests -Behörden gehen gegen Eltern und illegale "Schulen" vor


Autor: Redaktion, Agentur dpa

Erlangen, Mittwoch, 02. Februar 2022

Seit den vergangenen Herbstferien besteht kein Anspruch auf Distanzunterricht mehr. Wenn in Franken nun Kinder unentschuldigt fehlen - etwa, weil ihre Eltern die Corona-Maßnahmen ablehnen - drohen saftige Bußgelder.
Ablehnung von Masken und Tests, illegale Schulen: In Franken drohen vielen Eltern wegen Schulpflichtverletzung hohe Bußgelder.


  • Eltern lehnen Corona-Maßnahmen ab: Hunderte Verfahren wegen Schulverweigerung
  • Bei Schulpflichtverletzung drohen hohe Bußgelder
  • Erlangen: Polizei stürmte am 20. Januar 2022 illegale "Schule" 
  • So viele Schüler*innen fehlen derzeit in Erlangen unentschuldigt

Während zu Beginn der Corona-Pandemie bei den Behörden noch eine gewisse Kulanz zum Thema Schulpflicht bestand, weil der Präsenzunterricht stark eingeschränkt war, ist die Situation seit den vergangenen Herbstferien anders. Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht mehr - es drohen saftige Bußgelder bei Schulpflichtverletzung. Diese bewegt inFranken.de fasst die Lage der Schulverweigerer in Bayern und Franken zusammen  - und blickt nach Erlangen, wo kürzlich eine illegale "Schule" entdeckt wurde.

Schwänzen wegen Ablehnung von Corona-Maßnahmen: Hohe Bußgelder drohen 

Das Bayerische Kultusministerium erhebt regelmäßig "unterrichtsorganisatorischen Daten", die Aufschluss über den Anteil der Schüler*innen geben, die aus coronabedingten Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erklärt Pressesprecher Daniel Otto. Neben der Abwesenheit aufgrund eines positiven Covid-19-Tests oder einer Quarantäneanordnung des Gesundheitsamts gibt es eine dritte Kategorie: Die Abwesenheit aufgrund eines ärztlichen Attests mit Corona-Bezug, Beurlaubung im Einzelfall gemäß Paragraf 20 BaySchO oder mangelnder Testbereitschaft.

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Derzeit liege die Gesamtquote in dieser Kategorie bayernweit bei insgesamt 0,18 Prozent. Die Gruppe der abwesenden Schüler*innen aufgrund mangelnder Testbereitschaft sei ein Teil davon - der aber nicht extra erfasst werde. So können zu dieser Kategorie etwa auch Schüler*innen zählen, deren Eltern ihre Kinder aus Sorge vor einer Infektion nicht in die Schule geschickt hatten. "Seit eine Beurlaubung vom Präsenzunterricht aufgrund einer individuell empfundenen Gefährdungslage nicht mehr möglich ist," kämen grundsätzlich wieder mehr Schüler*innen in den Unterricht, teilt Otto mit. 

Was sind die Konsequenzen einer Schulpflichtverletzung? Sie kann "als Ordnungswidrigkeit durch die örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden geahndet werden", schildert Otto. Diese hätten einen großen Spielraum bei der Frage, ob und in welcher Höhe ein Bußgeld anfällt. Wie viele Bußgeldverfahren wegen coronabedingten Schulschwänzens bisher eingeleitet wurden, wird nicht zentral beim Kultusministerium erfasst. Einer dpa-Umfrage zufolge dürften es bayernweit bereits Hunderte sein, insgesamt fordern Kommunen über 100.000 Euro von Eltern. Das Bußgeld wird meist nach der Anzahl der Fehltage festgelegt. Los geht es bei 5 Euro, es sind aber auch bis zu 1000 Euro möglich. 

Nach Polizeieinsatz in Erlanger Mühle: Einzelne Kinder kehren in Unterricht zurück 

Ende Januar 2022 zog ein Anwesen in Erlangen-Eltersdorf die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich. Laut Informationen der Stadt Erlangen habe es Hinweise auf eine illegale Schule auf dem Gelände einer ehemaligen Mühle gegeben. Dort sollten sich laut Stadt Erlangen "mit hoher Wahrscheinlichkeit Personen der Reichsbürgerszene" aufhalten. Ein Unterstützungskommando der Polizei stürmte daraufhin mit einer Ramme die alte Mühle, wo sie während der Unterrichtszeit 15 schulpflichtige Kinder fand. Am 21. Januar 2022 wurde die "ohne Genehmigung betriebene private Lerneinrichtung" geschlossen.

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Auch über eine Einrichtung im Kreis Miltenberg (Röllbach) und im Kreis Main-Spessart (Esselbach) sei zwischenzeitlich berichtet worden.  Allerdings habe bei dort der "gewisse Organisationsgrad" gefehlt, um von einer "Schule" sprechen zu können, so das Ministerium. Auch im Erlanger Fall sei dies wohl nicht gegeben, das Verfahren läuft aktuell noch. Ob illegale Schule oder nicht: Am unentschuldigten Fehlen der Kinder ändert dies faktisch nichts. Cornelia Schindler, Direktorin des Erlanger Schulamts, teilt auf Anfrage von inFranken.de mit, dass derzeit 7090  Schüler*innen im Landkreis Erlangen-Höchstadt schulpflichtig seien.

10 bis 11 davon hätten vom 1. bis 27. Januar 2022 unentschuldigt am Unterricht teilgenommen. In der Stadt Erlangen sei es etwa die gleiche Zahl. Derzeit kehrten einzelne Schüler*innen in die Schule zurück, so Schindler. "Die Gründe für das Fernbleiben müssen von den Erziehungsberechtigten nicht offengelegt werden. Mehrheitlich ist eine fehlende Akzeptanz der geltenden Schutzmaßnahmen in der Schule, zum Beispiel das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder das Vornehmen regelmäßiger Testungen zu vermuten", so die Sprecherin des Schulamts in Erlangen

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