Erlangen: AfD-Kandidat soll Wahlunterlagen gefälscht haben
Autor: Manuel Dietz, Agentur dpa
Erlangen, Freitag, 13. März 2026
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Erlanger AfD-Kandidaten. Dieser soll auf offiziellen Unterlagen falsche Angaben gemacht haben.
Das vorläufige Ergebnis der Stadtratswahlen in Erlangen steht seit Dienstagmorgen (10. März 2026) fest. Diese Kommunalpolitiker ziehen in das Gremium ein. Dass die Hugenottenstadt ihre Ergebnisse erst vergleichsweise spät veröffentlichen konnte, sei auch einem unliebsamen Vorfall geschuldet, wie Wahlleiter Thomas Ternes am Nachmittag gegenüber inFranken.de erklärte.
"So einen Fall hatten wir bislang noch nie", berichtete er. Demnach hatte AfD-Kandidat Daniel Vobelt bereits im Vorfeld der Wahlen falsche Angaben zu seiner Wählbarkeit gemacht, was nun dazu geführt habe, dass seine Partei einen Sitz an die Grünen verlor. Und das Ganze hat noch weitere Konsequenzen für Vobelt, wie jetzt bekannt wurde.
Update vom 13.03.2026: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Erlanger AfD-Kandidaten Vobelt
Die inkorrekten Angaben eines Erlanger AfD-Stadtratskandidaten, die zu einem Verlust eines Sitzes der Partei und der Annullierung von fast 10.000 Stimmen geführt hatten, haben nun auch ein juristisches Nachspiel. Gegen den 39-Jährigen werde wegen Manipulation von Wahlunterlagen ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf dpa-Anfrage mit. Es liege eine Anzeige der Stadt Erlangen vor. Der Mann sei noch nicht vernommen worden.
Der AfD-Kandidat war in der Vergangenheit zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden - dies macht ihn laut Gesetz nicht wählbar. Bei der Aufstellung der Liste habe er in den Unterlagen jedoch angegeben, wählbar zu sein. Die Staatsanwaltschaft machte keine Angaben darüber, wegen welchen Delikts der Mann verurteilt wurde und ob er tatsächlich im Gefängnis war oder zur Bewährung verurteilt worden war. Die Justizbehörden hatten die Stadtverwaltung erst wenige Tage vor dem Wahltag am 8. März informiert. Die Wahlzettel hätten in der verbleibenden Zeit nicht mehr geändert werden können.
In Paragraf 45 des Strafgesetzbuches ist gesetzlich festgelegt, dass Bürger, die zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr verurteilt wurden, nicht für öffentliche Wahlämter kandidieren können. "Stimmen, die für eine nicht wählbare Person abgegeben worden sind, sind ungültig", heißt es in einer Mitteilung der Stadt Erlangen. Die AfD erhält somit im Stadtrat in Erlangen einen Sitz weniger. Sie kommt mit 6,7 Prozent der Stimmen auf drei Sitze. Profiteur sind die Grünen - sie erhalten mit 23,2 Prozent der Stimmen zwölf Sitze.
Erstmeldung vom 10.03.2026: Stadtratswahl in Erlangen: AfD-Kandidat juristisch "nicht wählbar" - Grüne erhalten zusätzlichen Sitz
Wie Thomas Ternes im Gespräch mit inFranken.de erläutert, müssen Bewerber, um überhaupt bei den Kommunalwahlen kandidieren zu können, eine schriftliche Erklärung einreichen, in der sie ihre juristische Wählbarkeit versichern. Auch AfD-Kandidat Daniel Vobelt habe diese im Oktober 2025 abgegeben. Da es laut Ternes zu diesem Zeitpunkt noch keinen anderslautenden Eintrag in den entsprechenden Registern gegeben habe, sei er zunächst als "wählbar" eingestuft worden. Erst wenige Tage vor der Wahl habe man schließlich von Vobelts juristischer "Nicht-Wählbarkeit" erfahren.
Demnach setzten die Justizbehörden die Stadt Erlangen am vergangenen Donnerstag (5. März 2026) darüber in Kenntnis, dass Vobelt aufgrund eines Straftatbestands gemäß Paragraf 45 des Strafgesetzbuchs die Fähigkeit verloren hat, öffentliche Ämter zu bekleiden, und somit "nicht wählbar" ist. Weil die Briefwahl zu diesem Zeitpunkt aber bereits begonnen hatte und man nicht in laufende Wahlen eingreifen dürfe, habe sein Name am Sonntag trotzdem auf dem Wahlzettel gestanden. Die Folge: Die insgesamt 9900 Stimmen, die für Vobelt abgegeben worden waren, mussten im Nachgang für ungültig erklärt werden. Für die Wahlhelfer sei es dadurch zu einem enormen Mehraufwand gekommen.