Der Aischgründer: Karpfen ist nicht gleich Karpfen

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Beim Abfischen sieht es an jedem Weiher gleich aus. Allerdings dürfen Teichwirte maximal 800 zweijährige Karpfen in einen Weiher setzen, wenn sie ihre Fische "Aischgründer Karpfen" nennen wollen. Foto: Pauline Lindner/Archiv
Beim Abfischen sieht es an jedem Weiher gleich aus. Allerdings dürfen Teichwirte maximal 800 zweijährige Karpfen in einen Weiher setzen, wenn sie ihre Fische "Aischgründer Karpfen" nennen wollen. Foto: Pauline Lindner/Archiv

Die Spezialität aus dem Aischgrund darf nur als "Aischgründer Karpfen" verkauft werden, wenn der Fisch nach bestimmten Kriterien aufgezogen wurde. Die geschützte Herkunftsangabe ist vielen Verbrauchern noch nicht geläufig.

Ein Karpfen aus dem Aischgrund ist ein Aischgründer Karpfen. "Fast", sagt dazu Martin Oberle, der Leiter der Außenstelle für Karpfenteichwirtschaft. Denn seit einem guten Jahr ist der Begriff "Aischgründer Karpfen" eine EU-weit geschützte geografische Herkunftsangabe. Eine Marke.

Sie bekannt zu machen, wurde dem Verein "Karpfenland Aischgrund" übertragen, der sich seit Jahren um den Tourismus in der Region bemüht. Sandra Hammer ist dabei, sich um ein Logo und eine Website zu kümmern. Aus dem EU-Fischerei-Fonds hat Karpfenland Aischgrund dazu Fördermittel in Höhe von 60 000 Euro erhalten. "Die Region darf stolz sein, dass sie so ein hervorragendes Produkt hervorbringt", meint die Werbefachfrau.
Um als Aischgründer Karpfen durchzugehen, muss der Fisch zumindest das letzte Lebensjahr, in dem er richtig Gewicht ansetzt, in einem Weiher verbracht haben, der zur Region Aischgrund zählt.
Von der Eiablage an, so wie das die Oberpfälzer Teichwirte bis vor einiger Zeit forderten, so weit wollte man nicht gehen. "Ein Ausfall und damit ein Mangel an Besatzfischen kommt immer wieder einmal vor", sagt Oberle und erinnert an die Kormorane in übermäßiger Zahl, die leichter kleine als große Karpfen fischen. Zudem kaufen die Bauern seit dem Mittelalter ihre K2, also zweijährige Karpfen, ein. 70 Prozent der Teichwirte wirtschaften so, schätzt Oberle.

Garantierte Qualität für den Verbraucher
Um einen Karpfen als Aischgründer bezeichnen zu dürfen, muss er aber auch nach bestimmten Auflagen herangezogen worden sein. So ist die Besatzdichte auf 800 Stück zweijährige Karpfen pro Weiher beschränkt. Technisch wären viel höhere Zahlen möglich; 1500 sollen zum Teil auch hier eingesetzt werden; in der DDR setzte man, so Oberle, 3000 Stück in einen Weiher ein.

"Die geringe Besatzzahl ist notwendig, damit die Karpfen sich weitgehend aus der Natur mit Eiweiß versorgen", erläutert Oberle die Festsetzungen. Gefüttert werden dürfen Aischgründer nur mit Getreide und Hülsenfrüchten mit Ausnahme von Mais und Soja. Fertigfutter mit Fischmehl ist absolut tabu. Nur so könne dem Verbraucher die Qualität garantiert werden, die er wünscht: Fische mit niedrigem Fettgehalt (maximal zehn Prozent) und reichlich Omega-3-Fettsäuren.

Bessere Preise für Aischgründer
Mehr als zehn Jahre, berichtet Oberle, hat man um den Markenschutz gekämpft. Jetzt gelte es, den Qualitätsbegriff zu etablieren. Der Fischhandel hat inzwischen teilweise darauf reagiert und bietet bessere Preise für den zertifizierten Aischgründer, wenn der Teichwirt seine Weiher benennt und sie einer staatlichen Kontrolle durch Stichproben unterziehen lässt. Die Kosten hierfür übernimmt die Teichgenossenschaft.

"Wer es sich nicht draufschreiben lässt, obwohl er Aischgründer nach Vorgabe zieht, ist selber schuld", sagt dazu Oberle nur. "Das ist auch ein Vorteil für Gastwirtschaften und Gäste." Gaststätten können sich als "Aischgründer Fischküchen" in eine Liste - derzeit noch auf der Homepage von Karpfenland Aischgrund - eintragen lassen, wenn sie Aischgründer auf der Speisekarte haben. Per schriftlicher Verpflichtung.

Wissen, was auf dem Teller ist
Das lief, so Hammer, erst einmal langsam an. Denn 2014 ist das erste Erntejahr. Waren es bis zu Saisonbeginn nur einige wenige Wirte, hat sich ihre Zahl in den letzten vier Wochen deutlich gesteigert, weil sie Marken-Karpfen einkaufen bzw. Lieferverträge über "Aischgründer Karpfen" geschlossen haben. "Immer mehr Gastwirte sagen: ,Meine Gäste sollen wissen, was auf dem Teller ist.'", erzählt Sandra Hammer.

Falls die Menge nicht ausreicht, dürfen sie weiterhin "normale" Karpfen zubereiten, müssen das aber in der Speisekarte deutlich machen. Und: Der Verbraucher kann reagieren. "Wenn er das Gefühl des Missbrauchs hat", so formuliert es Oberle, "kann er sich an das Veterinäramt wenden". Es überprüft dann die Herkunft und darf übrigens auch ohne Verdacht kontrollieren.