B470 bei Zeckern: Keine feste Regel für Abbieger

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Wer hier aus Richtung Adelsdorf kommend rechts nach Hemhofen abbiegt, hat gegenüber dem Lastwagen Vorfahrt. Berthold G. Dernbach sieht in dieser Regelung eine Verkehrsgefährdung und forderte vergebens ein Vorfahrt-achten-Schild für die Rechtsabbieger. Foto: Andreas Dorsch
Wer hier aus Richtung Adelsdorf kommend rechts nach Hemhofen abbiegt, hat gegenüber dem Lastwagen Vorfahrt. Berthold G. Dernbach sieht in dieser Regelung eine Verkehrsgefährdung und forderte vergebens ein Vorfahrt-achten-Schild für die Rechtsabbieger. Foto: Andreas Dorsch

Autofahrer müssen an den Abzweigungen von der B470 aufpassen. Behörden sehen keine Veranlassung, bei Zeckern ein Schild aufzustellen.

Hat jetzt der von links kommende Lastwagen Vorfahrt oder nicht? Das fragt sich so mancher Autofahrer, wenn er beispielsweise von der B470 nach rechts abfährt und ihm im Einmündungsbereich ein Linksabbieger aus der Gegenrichtung in die Quere kommt.

Die Regeln sind dabei eigentlich ganz klar. Steht ein Vorfahrt-achten-Schild am rechten Straßenrand, muss der Rechtsabbieger den Linksabbieger vorbei lassen. Ist kein Schild zu sehen, gilt die Rechts-vor-links-Regel.
An der Abzweigung von der B470 Richtung Hemhofen, an der Landkreisgrenze Forchheim/Erlangen-Höchstadt, hat der aus Richtung Adelsdorf kommende Rechtsabbieger Vorfahrt. Kein Schild bremst seinen Weg.

Gegen die Vorfahrtsregelung an dieser Abzweigung läuft der Hemhofener Berthold G. Dernbach seit über einem Jahr Sturm.
Er sieht in dieser Regel ein hohes Unfallrisiko und ist überzeugt, dass hier früher ein Vorfahrt-achten-Schild stand, das in jüngerer Zeit entfernt wurde. Mittlerweile hat er in einem Schreiben an das Landratsamt Forchheim - die Abzweigung liegt auf Forchheimer Gebiet -, an die Regierung von Oberfranken und an Innenminister Joachim Herrmann die Wiederaufstellung des Vorfahrt-achten-Schildes gefordert.

Dernbach ist mit seiner Forderung jedoch bei allen Ämtern und Behörden abgeblitzt. Die Befürchtungen des Hemhofeners werden von offizieller Seite nicht geteilt. Ein Schild wird an dieser Stelle nicht für notwendig erachtet.

Von Unfällen nichts bekannt

Das Landratsamt Forchheim und auch die Forchheimer Polizei sehen bei der Rechts-vor-links-Regel an der Abzweigung von der B470 Richtung Hemhofen "keine besondere Verkehrsgefährdung". Eine Häufung von Unfällen an dieser Stelle hat die Polizei in den vergangenen Jahren ebenfalls nicht festgestellt. "Das Thema ist für uns nicht mehr aktuell", sagt Holger Strehl, Sprecher des Landratsamtes Forchheim.

Im Hemhofener Rathaus kennt man die Initiative von Berthold G. Dernbach. Darüber hinaus habe man aber noch keine Klagen gehört, teilt Geschäftsleiter Horst Lindner mit. Von Unfällen weiß er nichts, "und wenn der Verkehr problemlos läuft" sieht er auch keine Veranlassung, an der Vorfahrtsregel etwas zu ändern.

Die B470 kreuzt von Zeckern bis Mailach den nördlichen Teil des Landkreises Erlangen-Höchstadt. Auf diesem Streckenabschnitt gibt es eine ganze Reihe von Einmündungen. Dabei kann sich der abbiegende Autofahrer aber nicht auf eine allgemein gültige Vorfahrtsregelung verlassen.

An der Abzweigung nach Zeckern hat der Rechtsabbieger Vorfahrt. Wenige hundert Meter weiter an der östlichen Abzweigung nach Adelsdorf muss der Rechtsabbieger ebenso die Vorfahrt achten wie westlich von Adelsdorf. Am östlichen Ortsausgang von Gremsdorf gilt in Richtung Buch wieder rechts vor links. Die Rechts-vor-links-Regel greift beispielsweise auch beim Rechtsabbiegen westlich von Lonnerstadt in Richtung Frimmersdorf und Sterpersdorf.

Vom Verkehr abhängig

Eine generelle, durchgehende Regelung gibt es für die Abzweigungen nicht, erklärt Ulrich Lang, der für Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis zuständige Abteilungsleiter beim Staatlichen Bauamt in Nürnberg. Ob an Einmündungen rechts vor links festgelegt oder ein Vorfahrt-achten-Schild aufgestellt wird, hänge von der Ausgestaltung der Kreuzung und dem Verkehrsaufkommen ab, sagt Lang.