Alkohol im Supermarkt: Testkäufer blitzen in Röttenbach ab

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Das Cola-Weizen geht zurück. Bei Verkäuferin Jana Kahl haben die Testkäufer Lenny, Lars und Peter (von links) keine Chance. Fotos: Pauline Lindner
Das Cola-Weizen geht zurück. Bei Verkäuferin Jana Kahl haben die Testkäufer Lenny, Lars und Peter (von links) keine Chance. Fotos: Pauline Lindner
Die Kassiererin bekommt auf dem Bildschirm die Erinnerung, nach dem Alter zu fragen.
Die Kassiererin bekommt auf dem Bildschirm die Erinnerung, nach dem Alter zu fragen.
 

Die Supermärkte in Röttenbach wurden auf die Probe gestellt, ob es Minderjährigen möglich ist, Alkohol zu bekommen. Der Grund dafür, dass die Testkäufer kein Bier kaufen konnten, ist eine kluge Kassentechnik.

Wie genau nehmen es Röttenbachs Läden und Gaststätten mit dem Jugendschutzgesetz? Das testet Frank Schulte, Jugendpfleger der Gemeinde, regelmäßig zusammen mit Schülern der achten Klasse. Neun Jugendliche stehen vor den Supermärkten im Süden Röttenbachs. Schulte gibt ihnen Geld. Davon sollen sie versuchen, alkoholische Getränke zu kaufen, was in ihrem Alter eigentlich noch nicht erlaubt ist.

Je zu dritt machen sich die 13- bis 15-Jährigen auf den Weg. Doch gleich kommen etwas verdutzt drei Jungen zurück, der eine hat eine Flasche in der Hand. "Ich habe mich vertan", sagt der 13-jährige Dominik. "Ich kenne mich mit Bier nicht so aus und habe einfach nach einer Bierflasche im Regal gegriffen." Und prompt erwischte der Testkäufer eine alkoholfreie Sorte. Die bekam er natürlich anstandslos.


Die Ausrede zählte nicht

Drei kommen aus dem Rewe-Markt zurück. Mit leeren Händen. "Die Kassiererin hat mich gleich nach dem Ausweis gefragt. Dass ich ihn nur vergessen habe, hat sie nicht gelten lassen", berichtet der älteste der Gruppe, der 15-jährige Lars. "Sie hat nicht nach dem Alter, sondern sofort nach dem Ausweis gefragt", ist seinem Testpartner Lenny aufgefallen.Die beiden hatten eine Flasche Cola-Weizen genommen. Das Getränk enthält zwar wenig, aber dennoch Alkohol.

Die Schüler schicken ihre "alkoholfreien" Testkollegen noch einmal zurück in den Laden. Sie und die dritte Testgruppe kommen ohne "Beute" zurück. Beide Male wurden sie direkt nach den Ausweisen gefragt.

Intelligente Technik an der Kasse

Warum das so ist, erklärt später Jürgen Müller, Geschäftsführer des Rewe-Markts. Durch den Strichcode der Waren zeigen moderne Registrierkassen an, ob ein Produkt Alkohol enthält. "Das ist selbst bei Feuerzeugen so", erklärt Müller. Die Kassen sind so programmiert, dass sie den Mitarbeiter an der Kasse automatisch erinnern, ab welchem Alter das Getränk verkauft werden darf und dass sie sich den Ausweis zeigen lassen.

Kassiererin Jana Kahl, die kurz vorher die drei Jungen abgewiesen hatte, zeigt es noch einmal. Sie schiebt die Flasche über den Scanner. Auf ihrem Display erscheint die erinnernde Frage. Dass sie darauf wie auf andere automatische Anweisungen achtet, dafür wurden sie und ihre Kollegen geschult.

Und das schlägt sich im Testergebnis nieder. In den drei besuchten Läden bekamen die Jugendlichen nichts. In den sechs getesteten Gaststätten waren sie nur einmal erfolgreich.

Das sah im ersten Testjahr 2007 noch ganz anders aus. Damals hatten die Vorgänger acht Testkäufe gemacht. Sechsmal erhielten die Unter-16-Jährigen alkoholische Getränke. Aber schon im Folgejahr konnten die Testkäufer bei neun Versuchen nur drei Mal Alkoholisches erwerben. Jugendpfleger Schulte hatte zwischenzeitlich mit den betroffenen Verkäufern gesprochen. 2011 verstießen von elf Läden und Gaststätten ganze zwei gegen das Jugendschutzgesetz.

"Das war eindeutig eine positive Entwicklung", sagt Schulte. Dass diese anhält, kann man nun aus den Testkäufen nach drei Jahren Pause schließen.