Zweimal die falsche Linse eingesetzt - Anwalt eingeschaltet

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Symbolbild
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Ein Coburger ist möglicherweise Opfer einer falschen Behandlung geworden. Bei Augenoperationen wurde ihm zweimal eine falsche Linse eingesetzt. Inzwischen hat er einen Fachanwalt eingeschaltet.

Es war eine ganz normale Untersuchung, bei der sein Augenarzt festgestellt habe, dass sich Partikel, sogenannte Glaskörper, von der Netzhaut abgelöst hatten, erzählt der Coburger, der anonym bleiben möchte. "Vor meinen Augen schwirrten schwarze Punkte herum." Die Lösung: eine Operation, bei der die natürliche Linse gegen eine künstliche ausgetauscht wird. "Das ist eigentlich auch eine Routinesache und dauert nur ein paar Minuten."

Pech für den Mann, dass in der deutschen Klinik - es war keine Coburger - ein Patient gleichen Namens auch eine künstliche Linse bekommen sollte. "Mit dem Unterschied, dass er kurzsichtig, ich weitsichtig war." Dann passierte es: Die Linsen wurden vertauscht. "Mein Sehvermögen war danach schon sehr eingeschränkt." Die neue Linse könne aber nicht mehr entfernt und durch eine neue ersetzt werden.

Und damit ist die Geschichte auch noch nicht zu Ende.
Die Linse des anderen Auges musste nun der des operierten angepasst werden. Die OP wurde in einer anderen Klinik vorgenommen. Die Ärzte dort hätten eigentlich auf der Grundlage der "schiefgelaufenen" Operation arbeiten, also einen Ausgleich schaffen sollen. Haben sie aber nicht. "Angeblich müssen sie alles selbst neu vermessen", erzählt der Coburger. Das heißt, sie seien von der ursprünglichen Situation ausgegangen - und haben ihm wieder eine falsche Linse eingesetzt. Das Ergebnis ist verheerend. "Ich kann nur noch höchstens zwei Minuten lesen oder schreiben und erkenne Menschen, die nicht direkt vor mir stehen, kaum noch.

Noch eine Operation

"Ich muss jetzt eine sogenannte Schielschule besuchen und bekomme eine Brille, in die spezielle Prismen eingeschliffen werden." Weil aber möglicherweise durch die vielen Augenuntersuchungen mit starkem Licht seine Netzhaut Schaden genommen habe, müsse er nun noch einmal operiert werden. "Es ist für mich der letzte Versuch, mein Augenlicht wieder hinzukriegen." Inzwischen habe er sich einen Fachanwalt genommen, weil er eine Entschädigung dafür haben will, dass er quasi arbeitsunfähig geworden ist.

Was tun die Kassen?

Die notwendigen Nachfolgebehandlungen kosten Geld, das die Krankenkassen zahlen. Der betroffene Coburger ist bei der Barmer GEK versichert. Wie gehen sie dort mit vermeintlichen oder tatsächlichen Behandlungsfehlern um? Dazu äußert sich Peter Gradl, Abteilungsleiter bei der Regionalgeschäftsstelle der Kasse in Bayreuth. "Patienten, die zu uns kommen, weil sie glauben, Opfer einer Fehlbehandlung zu sein, werden zunächst vor Ort beraten. Denn nicht immer liegt tatsächlich ein Fehler vor", erläutert er.

Alle Angaben würden aufgenommen und ausgewertet. "Stellt sich heraus, dass es einen Behandlungsfehler gab, dann leiten wir das an unsere Spezialisten in Augsburg weiter. Die wiederum nehmen Kontakt zu den Patienten auf, fragen nach Krankenberichten oder Entlassungspapieren." All das gehe schließlich an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). "Dort erstellen Fachleute ein Gutachten zu dem konkreten Fall." Bis dahin zahlen die Kassen. Nimmt ein Patient die Leistung eines Anwalts in Anspruch, dann werde es privatrechtlich.
Und was tun die Kassen, um nicht für die Fehler anderer aufkommen zu müssen? "Wir setzen alle Hebel in Bewegung, damit wir die Kosten zurückbekommen. Das gehört zu unserem Tagesgeschäft." Die Menschen seien mutiger und aufmerksamer geworden und hätten es gelernt, sich zur Wehr zu setzen.

Wegen des noch laufenden Verfahrens werden hier keine Namen genannt, weder von dem Patienten noch von behandelnden Ärzten. Auch eine Stellungnahme der Kliniken war deshalb nicht möglich.