Wer nach einer ersten Covid-Impfung mit "Johnson & Johnson" eine zweite erhalten hat, gilt nicht als geboostert, braucht also bei 2G Plus einen Test
Wer nach einer Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson ein weiteres Mal geimpft wurde, ist nicht "geboostert".
Nicht bekannt
Die Regel gilt offenbar bereits länger, der breiten Öffentlichkeit bekannt ist sie aber wohl nicht: Nach Angaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums gilt nicht als "geboostert", wer nach einer Impfung mit Janssen, dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson, eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff, also den Vakzinen von Moderna oder Biontech erhalten hat. Das geht aus der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) hervor. Die ist vom 14. Dezember. Wörtlich heißt es darin: "Auch für den Vektor-basierten Covid-19-Impfstoff Janssen wird nach vier Wochen eine weitere Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff als Optimierung zur Grundimmunisierung dringend empfohlen. Diese zweite Impfung erfolgt im Rahmen der Grundimmunisierung und gilt nicht als Auffrischungsimpfung. Bis eine Auffrischungsimpfung nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) durchgeführt wurde, gelten die Betroffenen derzeit nicht als "geboostert" und benötigen nach der 15. BayIfSMV weiterhin einen Testnachweis, um als Besucher Zugang zu den Bereichen zu erhalten, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind. Erst eine dritte Impfung gilt als Auffrischungsimpfung bei Personen, die bei der Erstimpfung mit dem Impfstoff von Janssen geimpft wurden."
Weiter ein Testnachweis nötig
Bislang war diese Information aber nicht flächendeckend offensiv kommuniziert worden. Das Landratsamt Coburg beispielsweise hat die entsprechenden Informationen am Dienstagnachmittag auf Anfrage unserer Zeitung aktualisiert.
Wer also zum Beispiel ins Theater will, wo 2G Plus gilt, braucht einen Test, wenn er die Kombi aus Janssen und mRNA bekommen hatte. Laut Stiko sollten sich diese Menschen ein drittes Mal impfen lassen, und zwar ab drei Monate nach dem zweiten Termin.dy