Coburgs Oberbürgermeister Norbert Tessmer (SPD) setzt seine Hoffnungen auf diesen Termin, die Landtagsgrünen kritisieren das Gespräch grundsätzlich: Am Freitag sollen sich alle Beteiligten über das Planfeststellungsverfahren zum Flugplatzneubau bei Neida austauschen.
Vertreter des Luftamts Nordbayern, der Stadt, der betroffenen Kommunen, des Bundesverkehrsministeriums, der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg, des Bundesverkehrsministeriums und eventuell der Deutschen Flugsicherung treffen sich mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, um die Sachlage zu diskutieren. Das Luftamt Nordbayern hatte mit Schreiben vom 17. August den Flugplatz für nicht genehmigungsfähig erklärt und der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg (PGVC) empfohlen, den Planfeststellungsantrag zurück zu nehmen.
Die PGVC protestierte und erreichte, dass die gesetzte Frist (21. September) aufgehoben wurde. Beim Gespräch mit dem Minister will sie darlegen, warum aus ihrer Sicht die Geländeerhebungen rund um den geplanten Flugplatz kein Hindernis darstellen.
Die im Fachjargon so genannte "Hindernisdurchdringung" der Horizontalflächen im Süden der Landebahn habe "noch bei keinem Standort zur Ablehnung einer Genehmigung geführt", sagt Flugplatzplaner Benjamin Bartsch (CDM Consult). Hierbei geht es um (Gelände-)Erhebungen in einem Umkreis von 2,5 Kilometern Umkreis des Flugplatzes, die aber nicht in der direkten An- und Abflugschneise liegen. Solche "Durchdringungen" gebe es überall in mehr oder weniger großem Ausmaß auch bei anderen Flugplätzen.
Die Marschrichtung des Gesprächs hat der Minister in einem Rundfunkinterview vorgegeben: Die Deutsche Flugsicherung habe Probleme aufgezeigt, und es müsse geklärt werden, ob und wie diese gelöst werden könnten. Denkbar sei eine Ausnahmegenehmigung des Bundesverkehrsministeriums oder eine Umplanung des Platzes.
Einen Ausbau der Brandensteinsebene schloss der Minister aus ("der alte Platz ist auf Dauer nicht mehr tragbar"), ein Verkehrslandeplatz sei für den Raum Coburg aber aus wirtschaftlicher Sicht "sinnvoll und wünschenswert". Er müsse freilich mit allen Vorgaben und Vorschriften vereinbar sein.
Die Landtags-Grünen zeigten sich "irritiert über das seltsame Verwirrspiel". Herrmann versuche die Entscheidung seiner eigenen Behörde zu hintertreiben, erklärte die Bayreuther Grünen-Abgeordnete Ulrike Gote fest. Denn das Luftamt Nordbayern habe ja erklärt, dass der neue Platz nicht genehmigungsfähig sei. Außerdem kritisierte sie, dass Projektgegner nicht eingeladen wurden.
... Hintereingang doch noch etwas durchgedrückt werden, ist die Bezeichnung "Rechtsstaat" auf immer desavouiert, und es ist inskünftig nur noch von einem "Rechtsbeugestaat" zu sprechen und zu schreiben.
... ist strafbar (§ 339 StGB).
... nimmt sich der zu recht berüchtigte "Kölsche Klüngel" aus wie das harmlose Damenkränzcen des Wohlfahrtsvereins. Und mittendrin die SPD ...
Kurt Tucholsky hatte schon recht:
"Es ist ein Unglück, daß die SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands heißt. Hieße sie seit dem 1. August 1914 Reformistische Partei oder Partei des kleinern Übels oder Hier können Familien Kaffee kochen oder so etwas: Vielen Arbeitern hätte der neue Name die Augen geöffnet, und sie wären dahingegangen, wohin sie gehören: zu einer Arbeiterpartei. So aber macht der Laden seine schlechten Geschäfte unter einem ehemals guten Namen."
Es ist eine Schande!
Bislang hat noch keiner der Befürworter eine Rechtsgrundlage genannt, nach der eine Ausnahmegenehmigung möglich wäre, wenn ein Gelände für einen Flugplatzneubau ein Sicherheitsrisiko darstellt. Und Herr Bartsch ... er war nicht einmal in der Lage, vollständige und fehlerfreie Antragsunterlagen zu liefern. Sogar die Nordpfeile in manchen Plänen sind nach Feststellungen des Luftamts um bis zu 90 verdreht! Die Sulz, steht da, sei früher in die Itz gemündet, jetzt münde sie in den Goldbergsee. Die Sulz ist seit Menschengedenken in die Lauter geflossen und der Goldbergsee ist kein Kaspisches Meer; die Sulz kommt "hinten" wieder heraus. Beispiele dafür, dass die Antragsunterlagen vom Schreibtisch aus erstellt wurden, ohne genaue Kenntnis der Örtlichkeiten, gibt es noch mehr darin. Forderungen des eigenen Gutachters blieben unbeachtet. Weil man ja nicht wisse, wie teuer die Sicherung des Bodendenkmals komme, habe man diese Kosten nicht in die Kostenschätzung (die immer wieder genannten 30 Mio) aufnehmen können (!). Die wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Aussagen in den Antragsunterlagen sind himmelschreiend und zeugen von mangelhafter Kompetenz. Das Luftamt nennt Angaben in den Antragsunterlagen nicht nachvollziehbar. Gleiches tun die untere und die höhere Naturschutzbehörde. Manche Fachbehörde monieren, sie können auf Grund der mangelhaften Antragsunterlagen gar nicht Stellung nehmen zum Vorhaben usw. usf.
Das Luftamt war großzügig, dass es solche Antragsunterlagen überhaupt angenommen und das Verfahren eingeleitet hat. In der Zeit, in der ich Planfeststellungsverfahren durchgeführt habe, hätte ich solche mangelhaften Unterlagen zurück gegeben und gesagt, die Antragsstellerin soll erst einmal ihre Hausaufgaben machen, bevor ich ein Verfahren einleiten kann.
Wenn es tatsächlich eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der Sicherheitsbedenken der Deutschen Flugsicherung gäbe, wäre der Planfeststellungsantrag aus vielen anderen Gründen zum Scheitern verurteilt.
http://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/kommunales/detailansicht-kommunales/artikel/schweige-posse-um-einen-provinz-verkehrslandeplatz.html