Warum ein 55-Jähriger aus dem Landkreis Coburg seinen Bruder töten wollte

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Ein 55-Jähriger aus dem Landkreis Coburg wollte seinen Bruder mit einem 15 Zentimeter langem Fleischermesser umbringen. Wegen versuchten Mordes musste er sich in Coburg vor Gericht verantworten.Foto: Archiv/Jochen Berger
Ein 55-Jähriger aus dem Landkreis Coburg wollte seinen Bruder mit einem 15 Zentimeter langem Fleischermesser umbringen.  Wegen versuchten Mordes musste er sich in Coburg vor Gericht verantworten.Foto: Archiv/Jochen Berger

Ein jahrelanger Familienstreit im Coburger Landkreis endete mit einem Mordversuch. Ein 55-Jähriger wollte seinen 50-jährigen Bruder mit einem Schlachtermesser töten.

Versuch des heimtückischen Mordes: So lautete die Anklage gegen einen 55-jährigen Mann aus dem Landkreis Coburg. Der Mann soll im November 2017 seinen Bruder mit einem Schlachtermesser angegriffen haben. Am Donnerstag musste sich der Angeklagte vor dem Coburger Landgericht verantworten. Der Geschädigte trat in dem Prozess als Nebenkläger auf.

Zehn Zeugen und zwei Gutachter

Nach dem Verhandlungstag mit zehn Zeugen und zwei Gutachtern der forensischen Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Bayreuth ist vor allem eines klar: Das Verhältnis der Brüder ist nicht das Beste. Mehrere Male soll es schon in der Vergangenheit zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen gekommen sein. Der Familienstreit schwelte seit Jahren. Seinen Höhepunkt fand die Auseinandersetzung im November vergangenen Jahres.

Massiver Alkoholkonsum

Trotz des schlechten Verhältnisses wollte der Geschädigte seinem Bruder helfen und ihn ins Bezirksklinikum Obermain nach Kutzenberg fahren. Dort sollte sich der Angeklagte wegen seiner psychischen Erkrankung und seines Alkoholkonsums behandeln lassen. Nach dem Tod der Mutter ging es dem 55-Jährigen immer schlechter. "Es gab keinen Tag, an dem er nüchtern war", erklärte der Geschädigte.

Doch statt sich wie vereinbart nach Kutzenberg fahren zu lassen, plante der Angeklagte offenbar, seinen Bruder zu töten.

Mit einem Fleischermesser auf den Bruder gewartet

Mit einem 15 Zentimeter langen Fleischermesser wartete der 55-Jährige in seiner Wohnung auf den Bruder. Wie sich später bei der Polizei herausstellte, war er Angeklagte zum Tatzeitpunkt alkoholisiert. Zunächst hielt er das Messer noch versteckt, wartete dann auf den passenden Augenblick und versuchte es dem Geschädigten in den Bauch zu stechen. Die reflexartige Reaktion des Bruders verhinderte ein Blutbad. "Ich hatte Glück, dass das Messer an mir vorbeiging", betont der 50-Jährige.

Seit Januar in psychologischer Betreuung

Die Erinnerungen an die Tat zeichnen den Geschädigten noch heute. "Diese Szene kommt immer wieder", sagt der Mann mit brüchiger Stimme. Die Tat beschäftige ihn so sehr, dass der 50-Jährige die Öffnungszeiten seiner Gaststätte reduzieren musste. Seit Januar befindet er sich in psychologischer Behandlung.

Keine Entschuldigung vom Angeklagten

Der Angeklagte saß während der gesamten Verhandlung beinahe regungslos auf seinem Stuhl. Auf eine Entschuldigung gegenüber seinem Bruder wartete man vergeblich. Obwohl es die Gelegenheit gegeben hätte, wie der Vorsitzende Richter Christoph Gillot hervorhob. Der 55-Jährige ließ lediglich über seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen, in der er die Anklageschrift vollumfänglich einräumt. Und das, obwohl er sich an die Tat nicht mehr erinnern könnte.

Paranoide Persönlichkeitszüge

Nach seiner Vernehmung kam der Angeklagte in das Bezirksrankenhaus nach Bayreuth, wo zwei Gutachten über seinen Zustand erstellt wurden. Die Mediziner bescheinigten diesem narzisstische und paranoide Persönlichkeitszüge zu haben.

Neid und Hass als Motive

Das Motiv der Tat scheinen Neid und Hass gewesen zu sein. Während der kleine Bruder eine glückliche Beziehung führte und selbstständig ist, brach für den Angeklagten mit dem Tod der Mutter sein Lebensinhalt weg. Er war längere Zeit arbeitslos und kümmerte sich zum Ende hin nur noch um seine Mutter.

In ihren Plädoyers erkannten sowohl Staatsanwalt Martin Dippold, als auch Verteidiger Albrecht von Imhoff an, dass der Angeklagte schuldig sei. Die Staatsanwaltschaft forderte nach Berücksichtigung der mildernden Umstände sieben Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten, während die Verteidigung auch aufgrund der familiären Umstände ihres Mandanten für vier Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe plädierte.

Sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe

In ihrem Urteil kamen die Richter um Vorsitzenden Christoph Gillot zu dem Schluss, dass sechs Jahren und sechs Monate Freiheitsstrafe für die Tat angemessen sind. Des Weiteren muss er seinem Bruder 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.