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Verwaltungsgericht lehnt Einspruch gegen Coburger Allgemeinverfügung ab


Autor: Oliver Schmidt

Coburg, Montag, 24. Januar 2022

Für die Gegner der Corona-Maßnahmen, die sich immer montags zu einer unangemeldeten Versammlung in Coburg treffen, gibt es ab sofort ein paar Spielregeln. Daran ändert auch nichts der Einspruch einer der führenden "Spaziergänger".
Am 17. Januar beteiligten sich mehrere hundert Menschen am "Spaziergang" in Coburg - ohne Maske. Für die Versammlung am 24. Januar gibt es jetzt erstmals eine Allgemeinverfügung - und es gilt eine Makenpflicht.


Seit mehreren Wochen treffen sich Gegner der Corona-Maßnahmen immer montags zu einer unangemeldeten Versammlung in Coburg. Die Stadt hat nun entschieden, diese Versammlungen rechtlich wie eine Demonstration zu behandeln. Deshalb wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der es ab sofort einige "Spielregeln" gibt, an die sich die "Spaziergänger" halten müssen. Allen voran ist das die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie hier

Einer der führenden "Spaziergänger" hat Einspruch gegen diese Allgemeinverfügung eingelegt. Doch: ohne Erfolg.

Wie Stadtsprecher Louay Yassin am Montag auf Tageblatt-Anfrage mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Bayreuth den Einspruch gegen die Allgemeinverfügung abgelehnt hat. In der Begründung heißt es unter anderem, dass der Antrag "unzulässig" sei. Und: "Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens."

Unterdessen wurde bekannt, dass es an diesem Montag (24. Januar) auch erstmals eine Protestveranstaltung geben wird, die sich gezielt gegen die "Spaziergänger" richtet.

Hintergründe zu dieser Protestveranstaltung lesen Sie hier