Um Mobilfunkanlagen zu verhindern, hatte die Stadt einen Bebauungsplan für das Gebiet Coburg-Ost aufgestellt. Das Verwaltungsgericht Bayreuth aber gab 2013 dem Antrag eines Mobilfunkanbieters statt, auf dem Gebäude Pilgramsroth 58 eine Antennenanlage zu installieren.
Dagegen wiederum hatte die Stadt geklagt, war damit jedoch vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Das Urteil war im Februar 2014 eingegangen und Werner Töpfer vom Stadtbauamt informierte die Mitglieder des Bau- und Umweltsenats in ihrer gestrigen Sitzung darüber. Das Urteil hat zur Folge, dass der aufgestellte Bebauungsplan in diesem Bereich nicht vollzogen, Mobilfunkanlagen aber errichtet werden dürfen.
Baulücken werden geschlossen Anders sieht es im Fall des Bebauungsplanentwurfs für das Gebiet nördlich der Seidmannsdorfer Straße 185 bis 223 aus. Dazu wurden die erforderlichen Stellungnahmen abgegeben. Werner Töpfer stellte im Bau- und Umweltsenat vor.
Einwände gegen den Entwurf gab es lediglich vom Landesbund für Vogelschutz (LBV). In dessen Stellungnahme heißt es: "Der LBV lehnt die Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet nördlich der Seidmannsdorfer Straße grundsätzlich ab." Die Begründung: Mit der weiteren Bebauung in den Hanglagen um das Stadtgebiet werde der Grüngürtel und damit der Lebensraum für seltene Vogelarten immer mehr verkleinert.
Wie Werner Töpfer erläuterte, habe die Untere Naturschutzbehörde sich mit der Problematik befasst und festgestellt, dass es in dem betroffenen Bereich auch heute schon Gärten und landwirtschaftliche Flächen gebe und gegen eine sogenannte Nachverdichtung nichts einzuwenden sei. In der Würdigung der Stellungnahme durch die Stadt heißt es dazu, der Grüngürtel werde durch die geplanten Maßnahmen in seinem Bestand grundsätzlich geschont.
Es sollen nur bestehende "Baulücken" geschlossen werden.
Weil es auf Hinweise durch einen Anwohner aber dennoch geringfügige Änderungen am Bebauungsplan geben muss - einige Angaben im Plan waren nicht mehr aktuell - wird es nun noch einmal eine öffentliche Auslegung geben. Diesmal aber nur für zwei Wochen.