Der 25-Jährige, der im Februar in Coburg eine Austauschstudentin missbraucht hat, wird zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Mann bleibt in der psychiatrischen Klinik in Bayreuth. Dort soll er wegen seiner multiplen Sexualstörung therapiert werden.
Der 25-Jährige, der im Februar in Coburg eine Austauschstudentin missbraucht hat, wird zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Mann bleibt in der psychiatrischen Klinik in Bayreuth. Dort soll er wegen seiner multiplen Sexualstörung therapiert werden. Wegen besonders schwerer Vergewaltigung, versuchtem sexuellen Missbrauch von Kindern und exhibitionistischen Handlungen ist ein 25-Jähriger vom Landgericht Coburg zu einer Gesamthaftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte im Februar 2014 in Coburg eine Austauschstudentin sexuell missbraucht. Alle Parteien nahmen das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.
Der Coburger, der unter einer "multiplen Störung der Sexualpräferenz" leidet, bleibt im psychiatrischen Krankenhaus in Bayreuth, in dem er seit Anfang September untergebracht ist. Dort soll er therapiert werden. "Für Sie beginnt jetzt die Stunde Null", so der Vorsitzende Richter Gerhard Amend, der von einem "fairen Verfahren" sprach.
Täter ist geständig Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann die 22-jährige Mexikanerin in einem Hausflur in der Coburger Innenstadt vergewaltigt hat. Aufgrund der diagnostizierten Sexualstörung und seines allgemein starken Sexualtriebes sei der Mann zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig gewesen, so Amend.
Der Verurteilte, so der Richter weiter, sei "für die Allgemeinheit sehr gefährlich". Die Unterbringung in der Psychiatrie sei daher erforderlich. "Es wird eine lange Behandlung sein. Die ist aber vonnöten, wenn Sie straffrei leben wollen", richtete Amend an den 25-Jährigen, der in Zukunft regelmäßig von Gutachtern untersucht wird. Sollten diese während der Haftzeit zu dem Urteil kommen, dass der Patient therapiert ist, muss er den Rest der Strafe im Gefängnis verbringen. Ist er zum Ende der sechs Jahre noch nicht therapiert, bleibt er in der Psychiatrie.
Die Austauschstudentin wurde bei der Tat erheblich verletzt und musste vier Tage im Krankenhaus behandelt werden. Sie lebt wieder in ihrem Heimatland und ist immer noch traumatisiert. "Sie konnte das Studium monatelang nicht fortführen. Sie ist immer noch in Therapie", so die Vertreterin der Nebenklage, Cornelia Gidengil.
Die Rechtsanwältin hofft, dass ihre Mandantin durch die Stiftung "Opferhilfe Bayern" finanziell unterstützt wird. Opfer würden nach dem Entschädigungsgesetz nämlich nur Leistungen erhalten, wenn sie sechs Monate in Deutschland verbracht haben. Die Mexikanerin war aber nur fünf Monate in Coburg. Darüber hinaus sei beim Täter "wohl nichts zu holen".
Der 25-Jährige, der drei Tage nach der Vergewaltigung verhaftet wurde, hatte in der Tatnacht sein Genital gegenüber drei anderen Frauen entblößt. Zudem hatte er im Oktober 2013 zwei Mädchen seinen Penis gezeigt und sie aufgefordert, diesen anzufassen. In den polizeilichen Vernehmungen und im Laufe der Verhandlung hatte er alle Taten eingeräumt.
Staatsanwalt Philipp Karr erinnerte in seinem Plädoyer daran, dass dieser Vorfall nur drei Monate nach Beendigung einer Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung aktenkundig wurde. Er forderte eine Gesamthaftstrafe von sieben Jahren und aufgrund der Sexualstörung die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Dem schloss sich die Nebenklage an.
Verteidiger Thomas Drehsen hatte für eine Gesamtstrafe von fünf Jahren und ebenfalls einer Unterbringung in der Psychiatrie plädiert. Der Rechtsanwalt betonte nach der Urteilsverkündung, dass nun entscheidend sei, dass sein Mandant bei der Therapie mitarbeite. "Heilungschancen sehe ich."
In seinem Schlusswort hatte der 25-Jährige gesagt, dass ihm alles "schrecklich leid" tut. "Es war nicht richtig." Er hoffe, dass seine Probleme behandelt werden, "damit ich ein straffreies Leben führen kann".
Der Theologe Friedrich Schorlemmer schrieb:
"Der Rechtsstaat lässt den Tätern das Zugute kommen,
was er den Opfern verweigert".
Die Wahrheit dieser Worte haben wir nach dem schlimmen Mord an unserer Tochter leidvoll erlebt.
Lies unter Google:
"Wiegen zwei Morde leichter als einer"
Im obigen Bericht ist zu lesen:
"Die Rechtsanwältin hofft,
dass ihre Mandantin durch die Stiftung "Opferhilfe Bayern" finanziell unterstützt wird."
Wir haben, - nachdem der Erste Tatverdächtige aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde - unser Elternhaus verkauft und unsere Heimatstadt verlassen, denn ich als Vater, stand kurz davor, Rache zu üben. Aus der Bibel kannte ich damals nur den Satz:
"Auge um Auge, Zahn um Zahn".
Niemand fragte wie wir damit leben sollten, nachdem dieser Mann nur wenige hundert Meter von uns entfernt wohnte. Uns wurde geraten über das Opferentschädigungsgesetz einen Antrag zu stellen.
"Nach über zwei Jahren" haben wir dann 376 DM und 7,52 DM Zinsen erhalten.
Wir gut haben es da die Täter. Der Kindermörder Gäfgen erhielt von unserem Staat 3.000 Euro "Schmerzensgeld",
Lies unter Google:
"Spiegel Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Entschädigung zu".
Trotz des schlimmen Leides das wir durchlebten haben wir zum christlichen Glauben gefunden, den Glauben aber an eine gerechte Justiz und eine helfende, tröstende Kirche haben wir verloren.
Bei einem Vortrag zum Thema:
"Was wird nach dem Tode sein" haben wir die unbiblischen Worte eines weisen Theologieprofessors gehört, der sagte:
"...dass Gott nach dem Tod alles mit seiner Liebe zudecken wird und Täter und Opfer dann eins sein werden".
Lies Info (mehr Anzeige) zum Video:
https://www.youtube.com/watch?v=kzDU7dHCfy0
Wir aber glauben an einen gerechten Gott, und ein gerechtes Gericht "nach dem Tod".
Die Aussagen von Menschen, welche klinisch Tot waren, haben uns getröstet.
Siehe Videos:
https://www.youtube.com/playlist?list=PL1A521E1A2E38BB81