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Unfälle am Bahnübergang: Jetzt ist die Coburger Polizei am Zug


Autor: Simone Bastian

LKR Coburg, Dienstag, 20. Januar 2015

Nach ungewöhnlich vielen Unfällen an Bahnübergängen zwischen Coburg und Bad Rodach wird die Polizei in den nächsten Wochen dort verstärkt kontrollieren.
Robin Buß, stellvertretrender Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Coburg, am Bahnübergang bei Beuerfeld: Hier und andernorts hat es im vergangenen Jahr gekracht - weil Autofahrer nsich nicht die Zeit nahme, zu schauen, ob sich ein Zug nähert, vermutet die Polizei.


Früher ging's ruhiger zu an der Bahnstrecke Coburg-Bad Rodach. Sagt zumindest die Statistik: Ein bis zwei Unfälle pro Jahr habe es vor 2011 gegeben, sagt Ulrich Bosecker, bei der Polizeiinspektion Coburg zuständig für Verkehrsanlegenheiten. Aber inzwischen häufen sich die Zusammenstöße zwischen Autos und Schienenfahrzeugen: Fünfmal krachte es allein 2014, davon dreimal in Wiesenfeld, einmal bei Meeder trotz Schranke, einmal bei Kösfeld. Der letzte Unfall ereignete sich am 8. Januar bei Birkenmoor. Insgesamt, sagt Bosecker, gab es bei diesen Unfällen drei leichtverletzte Personen. "Es hätte auch schlimmer ausgehen können." Der Sachschaden jedenfalls ist nicht gering: Über 103.000 Euro kamen allein im Jahr 2014 zusammen, weil auch die Schienenfahrzeuge jeweils in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Die Ursache? Alkohol sei in keinem Fall im Spiel gewesen, auch habe es sich bei den Unfallfahrern durchweg um Bewohner der Region gehandelt. "Ich hab den Zug garnicht gesehen!" sei die Antwort der befragten Unfallfahrer, sagt Markus Reißenberger, Pressesprecher der Polizeiinspektion. Er übersetzt sich das so: Die Fahrer haben sich gar nicht die Zeit genommen, zu schauen, ob ein Zug kommt. Und das, sagt Reißenweber, sei wieder eine Frage der Geschwindigkeit, mit der sich ein Autofahrer dem Bahnübergang nähert.

Maximal Tempo 30

Die Straßenverkehrsordnung regelt das Verhalten am Bahnübergang in Paragraf 19: "Mit dem ersten Satz ist schon alles gesagt", meint Ulrich Bosecker: "Das Schienenfahrzeug hat Vorrang." Und: Der Autofahrer müsse sich mit "mäßiger Geschwindigkeit" dem Bahnübergang nähern.

Was "mäßige Geschwindigkeit" bedeutet, ist laut Bosecker auch definiert: maximal Tempo 30. An vielen Bahnübergängen an der Bad Rodacher Strecke sind gar nur 20 Stundenkilometer auf der Straße erlaubt. Außerdem ist inzwischen gesetzlich geregelt, dass nach dem Hinweisschild "Bahnübergang" nicht mehr überholt werden darf. Für die Polizei ist deshalb die Sachlage klar: An Bahnübergänge ohne Blinklicht oder Schranke ist langsam heranzufahren, damit sich der Autofahrer vergewissern kann, dass kein Zug kommt. "Bei solchen Wetterlagen wie heute kann es auch nicht schaden, kurz anzuhalten", sagt Markus Reißenberger mit Blick auf Nebel und Schneetreiben am Dienstag.

"Wir wollen nicht warten, bis es den ersten Unfalltoten gibt", betont Reißenberger. Deshalb wird die Polizei ab heute verstärkt die Bahnübergänge an der Strecke Coburg-Bad Rodach kontrollieren und die Geschwindigkeit überwachen. "Da werden einige Leute ihren Führeschein abgeben", mutmaßt Robin Fuß, stellvertretender Dienststellenleiter der Polizeiinspektion. Denn wer 41 Stundenkilometer schneller fährt als erlaubt, muss mit einem Monat Fahrverbot rechnen.

Und: Wer sich am Bahnübergang nicht korrekt verhält, kann schlimmstenfalls wegen "gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr" belangt werden - eine Straftat. Deshalb landen die meisten Unfälle zwischen Straßen- und Schienenfahrzeug in der Regel auch bei der Staatsanwaltschaft. Die prüft dann, ob der Vorfall einen solchen "gefährlicher Eingriff" darstellt und ob ein Verfahren eingeleitet wird.

Unabhängig davon werde die Unfallhäufung auch bei der nächsten Bahnverkehrsschau zur Sprache kommen, kündigt Ulrich Bosecker an. Alle zwei Jahre treffen sich Vertreter von Bahn, Bundespolizei und örtlichen Behörden, um die Strecken unter die Lupe zu nehmen. Anfang bis Mitte März sei der Termin vorgesehen. "Da wird über Nachrüstungen geredet." Der Übergang am Bahnhof Wiesenfeld wäre aus Sicht der Polizei ein Kandidat dafür. Aber schnell dürfte ein solcher Umbau nicht zu machen sein - "da braucht's ein Planfeststellungsverfahren", sagt Bosecker.


Bahn und Straße: Das sagt das Gesetz

Bestimmung Geregelt ist das Verhalten an Bahnübergängen in § 19 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Grundsatz Schienenfahrzeuge haben Vorrang an allen Bahnübergängen mit Andreaskreuz sowie an Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege. In Hafen- und Industriegebieten können abweichende Regeln gelten.

Überqueren "Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern", verlangt das Gesetz. "Mäßige Geschwindigkeit" entspricht laut Polizei Tempo 30. Ab dem Verkehrszeichen, das den Bahnübergang anzeigt, darf bis zum Bahnübergang auch nicht mehr überholt werden. Und: Der Übergang muss immer freigehalten werden! Bei Stau also erst darüberfahren, wenn auf der anderen Seite genug Platz ist.

Warten Fahrzeuge (und Fußgänger) haben vor dem Andreaskreuz zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert oder entsprechende Signale gegeben werden.