Über drei Promille: Mann verwüstet Firmenwagen - und macht sich verletzt aus dem Staub

Bei der integrierten Leitstelle des Rettungsdienstes lief kurz nach 11.30 Uhr ein Notruf über einen sogenannten "eCall" auf. Dabei handelt es sich um ein automatisches Notrufsystem im Auto. Kurze Zeit später konnten Polizisten das verlassene Fahrzeugwrack neben der Straße "Schilligstück" feststellen.
Allerdings fehlte vom Fahrer jede Spur. Eingesetzte Polizeikräfte machten sich umgehend auf die Suche nach dem Unfallfahrer. Schließlich konnte er in einem Wohnanwesen in Waldsachsen aufgegriffen werden. Es war offensichtlich, dass der 43-Jährige erheblich unter Alkoholeinfluss stand.
Gegen Wasserdurchlass gekracht - Betrunkener Mann fährt Firmenwagen zu Schrott
Die Beamten staunten nicht schlecht, als sie einen Wert von weit über drei Promille auf dem Display des Alkoholtests angezeigt bekamen. Folglich musste er seinen Führerschein an Ort und Stelle bei den Polizisten abgeben. Bei dem Unfall zog sich der Fahrer mittelschwere Verletzungen zu und kam deshalb mit dem Rettungswagen ins Klinikum. Dort musste er auch eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.
Wie sich bei der Unfallaufnahme herausstellte, war der Mann in der 30er-Zone nach rechts von der Fahrbahn abgekommen, geriet in den Straßengraben und kollidierte mit dem gemauerten Wasserdurchlass. Durch den Aufprall brach die vordere rechte Achse des Fahrzeugs und zudem riss es den Motorblock aus der Verankerung. Insgesamt 15 Kameraden der Feuerwehr Rödental sperrten die Unfallstelle ab und kümmerten sich vor allem um ausgelaufene Betriebsstoffe.
Nachdem der Wagen abgeschleppt war, veranlassten Mitarbeiter der Stadtwerke Rödental das Abtragen von rund drei Tonnen verunreinigten Erdreichs. Die entstandenen Kosten und Unfallschäden belaufen sich insgesamt auf mindestens 25.000 Euro. Neben der Unfallfahrt unter Alkoholeinwirkung muss sich der 43-Jährige unter anderem auch wegen Fahrerflucht strafrechtlich verantworten. Seinen Führerschein wird er für lange Zeit los sein. Zudem darf er mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.
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