Meuterei im Gefängnis: Neustadter erneut vor Gericht

1 Min

Ein 23-Jähriger wollte aus der JVA Kronach ausbrechen - doch er und ein Mithäftling wurden dabei erwischt. Das hatte Folgen.

Beim Blick auf den Coburger Gerichtsplan wimmelt es Woche für Woche nur so vor den Delikten wie "Beleidigung", "Trunkenheit im Verkehr" oder auch "Körperverletzung". Geradezu exotisch mutet es da an, dass es am Donnerstag, 21. März, um eine "Gefangenenmeuterei" geht. Vor der Zweiten Kleinen Strafkammer am Landgericht Coburg wird sich dann ein 23-Jähriger aus Neustadt verantworten müssen - allerdings nicht zum ersten Mal. Es handelt sich um eine Berufungsverhandlung.

Der junge Mann sitzt seit geraumer Zeit schon wegen eines anderen Delikts in der Justizvollzugsanstalt Kronach ein. Eines Tages wurden er und ein rumänischer Mitgefangener dabei erwischt, wie sie gerade versuchten, sich einen Weg in die Freiheit zu bahnen beziehungsweise zu klopfen.

Putz abgeklopft

"Sie haben in ihrer Zelle den Putz von der Wand abgeschlagen, um das Fenstergitter aus seiner Wandverankerung lösen zu
können", berichtete gestern ein Gerichtssprecher dem Tageblatt auf Anfrage. Doch noch ehe die beiden mit ihrem Unterfangen hätten erfolgreich sein können, flogen sie auf. "Die Klopfgeräusche waren wohl zu laut", so die Information des Gerichtssprechers.

Der Neustadter wurde da raufhin wegen "Gefangenenmeuterei" verurteilt; von "Meuterei" ist immer dann die Rede, wenn sich mindestens zwei Personen abgesprochen haben. Das damalige Urteil war eine Freiheitsstrafe in Höhe von fünf Monaten, die auf die bereits bestehende Strafe noch oben drauf gerechnet wurde.
Doch sowohl der junge Mann aus Neustadt als auch die Coburger Staatsanwaltschaft legten allerdings Berufung gegen diesen Richterspruch ein - freilich aus ganz unterschiedlichen Beweggründen.

Milderes Urteil erhofft

Während die Staatsanwaltschaft ein höheres Strafmaß erwirken möchte, hofft der 23 Jahre alte Neustadter, in einem Berufungsverfahren ein milderes Urteil zu bekommen. os