Drohnen werden immer billiger und beliebter. Doch vielen sind die grundsätzlichen Vorschriften nicht bekannt...
In einem Raum im Coburger Jugendzentrum CoJe stehen Sascha Strobel und Rainer Steib zusammen mit einigen Jugendlichen. Sie helfen der Jugendgruppe des Aero-Clubs dabei, ihre eigenen Modellflugzeuge zu basteln. Auf dem Tisch stehen auch ein paar Multikopter bereit für den Abflug - im Volksmund meistens Drohnen genannt. Diese werden immer beliebter, denn man kann sie mittlerweile überall relativ günstig erwerben.
Daraus resultiert ein Problem für den Flugverkehr, denn viele Drohnen-Besitzer kennen sich mit den Regeln, die am deutschen Himmel herrschen, nicht aus. Aufgrund von Zwischenfällen plant Bundesverkehrsminister Dobrindt neue Regeln für Drohnenflüge.
Aber diese würden den gesamten Modellflug einschränken, sagen Kritiker, denn Drohnen gehören rechtlich zur Kategorie der Modellflieger, sofern sie für Freizeit und Sport genutzt werden.
Das Ende des Modellflugs?
Der wohl umstrittenste Punkt ist, die maximale Flughöhe der Drohnen auf 100 Meter zu beschränken. "Das wäre für den gesamten Modellflug tödlich", sagt Klaus-Günter Horn, der für die rechtlichen Belange des Modellflugs im Deutschen und Coburger Aero-Club zuständig ist. Segelflieger mit sieben Meter Spannweite würden mit dieser Begrenzung gar nicht erst starten können.
Des weiteren möchte Dobrindt die Gebiete einschränken, auf denen Flüge erlaubt sind. Das soll auch Wohngebiete treffen, bestätigt Horn.
Doch gibt es für diese strengen Regeln überhaupt handfeste Gründe? Die Antworten auf eine Anfrage bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) bleiben zumindest vage: "Die DFS befürchtet, dass es mit steigender Anzahl von sogenannten Drohnen auch zu einer Zunahme gefährlicher Vorfälle kommen könnte", schreibt der Leiter der Pressestelle Axel Raab. Seit 2015 habe es in Deutschland 18 Fälle gegeben, "in denen Piloten die Sichtung von Drohnen gemeldet haben." Es bestehe die Gefahr, dass eine Drohne auf ein Flugzeug treffen könnte.
Über die Gründe, die zu diesen Vorfällen geführt haben, könne er nur spekulieren, aber er führt einen Aspekt an, dem auch Kritiker zustimmen würden: Die Unkenntnis der Drohnen-Flieger. Daher hat auch der Luftsport-Verband Bayern kürzlich in einer Pressemitteilung die grundsätzlichen Regeln aufgelistet, die für Flüge mit Multikoptern gelten.
Wo ist das Fliegen verboten?
Wichtig ist dabei zunächst die Einteilung in die Gewichtsklasse. So braucht eine Drohne über 25 Kilogramm immer eine Zulassung von der Landesluftfahrtbehörde, während Modelle unter fünf Kilogramm generell davon befreit sind.
Dennoch darf der Hobby-Flieger auch mit den kleinen Multikoptern nicht überall herumschwirren. Der jeweilige Grundstücksbesitzer muss immer damit einverstanden sein, will man auf seinem Gebiet starten und fliegen. Horn listet außerdem noch die Flugverbotszonen auf: Im Umkreis von 1,5 Kilometern eines Flugplatzes sind Drohnen tabu. Das gelte übrigens auch für Hubschrauberlandeplätze, wie etwa am Coburger Klinikum. Zusätzlich können temporäre Verbote ausgesprochen werden, wie zuletzt etwa beim Besuch von Barack Obama in Hannover.
Hebt der Multikopter auf dem eigenen Grundstück ab ist das kein Problem - Hauptsache niemand werde gefährdet oder belästigt, sagt Horn.
Damit einher geht ein oft unterschätztes Thema: Das Recht am eigenen Bild. Viele nutzen ihre Drohnen, um damit schöne Bilder aus ungewöhnlichen Perspektiven zu knipsen. Doch wie auch bei der Kamera in der Hand, braucht es dazu immer die Zustimmung der abgebildeten Personen. Nur bei größeren Menschenmengen trifft dies nicht zu. Landen die Fotos und Videos bei Dritten oder auch im Internet, gilt das als gewerbliche Nutzung der Multikopter. Dafür ist immer eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde nötig.
Sichtkontakt darf nicht abreißen
Die Kameras nutzen aber viele auch, um "blind" zu fliegen. Die Bilder können in Echtzeit zum Boden gesendet werden, sodass der Pilot den Flug auf dem Bildschirm verfolgen kann.
Dadurch verliert er seine Drohne aus dem Blickfeld - und das darf nicht passieren. Man könne durch das zweidimensionale Bild die Umgebung des Fliegers nicht mehr so gut überblicken. "Das ist dann schon ein gewaltiger Unterschied", erklärt Horn.
Unwissen herrscht auch oft bei der Haftpflicht. Meist sind Unfälle nicht durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt, also braucht es eine zusätzliche für den kleinen Flieger. Als Mitglied in einem Fliegerverein sei diese allerdings schon dabei, sagt Horn.
Verstöße gegen diese Regeln werden übrigens auch strafrechtlich verfolgt: "Das reicht von einer Ordnungswidrigkeit bis zu Gefängnisstrafen", erklärt Horn.
Ich glaube hier werden Äpfel mit Birnen verglichen !
Ständig wird nur von Drohnen geredet. Von Drohnensichtungen etc. !
Eine Drohne ist ein automatisch fliegendes Fluggerät. Dies kann sowohl ein Flugzeug, Hubschrauber oder Multicopter sein. Ein automatisches Fliegen ist im Modellflugbereich grundsätzlich absolut verboten !
Wir Modellflieger benutzen Multicopter, die genauso wie ein anderes Modellflugzeug gesteuert werden. Und wo sind Probleme mit Multicoptern aufgetaucht ?
Für den Modellflug gibt es ausreichende gesetzliche Regelungen. Egal ob Segelflieger, Motorflieger, Hubschrauber oder Multicopter. Diese müssen halt eingehalten werden.
Und wenn niemand die Regeln kennt, oder sich nicht daran hält, was nützen dann neue Regeln, an die sich dann auch niemand hält ?
Und wo liegt das Problem mit den Filmen oder Fotos ? Heute hat jeder ein Handy und fotografiert drauf los. Wer fragt da nach dem Recht an eigenem Bild ?
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
Wieso wird das Thema in den Medien nur so aufgebauscht Wieso braucht es neue Gestze, die den Modellflug zum Erliegen bringen werden ? Was ist denn schon passiert ?