In der Stadt wird es vorläufig keinen Bürgerentscheid zum Verkehrslandeplatz geben. Zumindest keinen mit der Fragestellung, für die seit August Unterschriften gesammelt wurden. Der Stadtrat hat am Donnerstag das Bürgerbegehren aus mehreren Gründen für unzulässig erklärt.
Die Entscheidung fiel deutlich aus. Nur fünf Stadtratsmitglieder stimmten für die Zulassung des Bürgerbegehrens zu einem Bürgerentscheid: Angela Platsch, Wolfgang Weiß, Wolf-Rüdiger Benzel (alle Grüne), Rene Hähnlein (SBC) und Monika Ufken (SPD). Selbst Dominik Sauerteig (SPD), der den Neubau eines Verkehrslandeplatzes bei Neida ablehnt, stimmte - als Jurist - gegen den Bürgerentscheid: "So, wie es formuliert ist, ist das Bürgerbegehren unzulässig. Aber der Rechtsweg ist offen - viel Erfolg!"
In der Fragestellung des Bürgerbegehrens ging es zum einen um den Austritt der Stadt aus der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg, die einen neuen Flugplatz bei Neida bauen will. Der ist aber erst 2025 möglich. Zum anderen ist unklar, wie die von den Neubaugegnern geforderte "Ertüchtigung" des vorhandenen Coburger Flugplatzes auf der Brandensteinsebene aussehen soll.
Eine solche Ertüchtigung wäre technisch sehr aufwändig, und die Landebahn wäre immer noch nicht lang genug für die Erfordernisse des Geschäftsflugverkehrs.
Außerdem kann der Stadtrat nicht darüber entscheiden, ob der Flugplatz nach dieser "Ertüchtigung" eine unbefristete Zulassung für den Instrumentenflug erhält. Bürgerentscheide dürfen sich nur mit Themen befassen, über die ein Gemeinderat auch bestimmen kann, erläuterte der städtische Rechtsdirektor Willi Kuballa.