Die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung in Weitramsdorf wird nun das Verwaltungsgericht beschäftigen. Als Sprecher einer Bürgerinitiative für gerechte Kommunalabgaben in Bayern und einer entsprechenden Gruppe in der Gemeinde Weitramsdorf, teilte Rainer Kalwait am Freitag mit, dass sich eine Prozessgemeinschaft gebildet hat, die gegen die finanzielle Beteiligung der Bürger am Straßenausbau in der geplanten Form Klage führen wird.
Zusammen mit Klaus-Peter Marquaß und Kurt Hampel von der Initiative in Weitramsdorf ist Kalwait der Auffassung, dass es beim Straßenausbau in der Gemeinde nicht gerecht zugeht. So widersprechen sie grundsätzlich der Auffassung der Kommune, dass die Satzung angewendet werden muss. Dies ist nach Ansicht der Initiative vielmehr eine Kann-Bestimmung, kein gesetzlicher Zwang.
Eine Reparatur der Asphaltdecke wäre ausreichend Konkret geht es nun um den Ausbau von Schäfersgasse und Blumenweg. Die Initiative ist überzeugt, dass dort eine Reparatur der Asphaltdecke ausreichend wäre. Dabei wären die Anlieger laut Satzung nicht an den Kosten zu beteiligen - und sogar die Gemeinde käme billiger davon, ist Rainer Kalwait sicher: "Die Reparaturkosten wären immer noch niedriger, als der Anteil der Gemeinde an einem Neuausbau."
Kalwait verweist auf das Beispiel der
Gemeinde Rednitzhembach, wo der parteilose Bürgermeister Jürgen Spahl schon seit Jahren beispielhaft den Geldbeutel seiner Bürger und der Kommune schone, indem er repariert, statt neu zu bauen.
Kommunalen Straßenbau gerechter finanzieren Weil sie den Umgang mit derartigen Beitragssatzungen als ungerecht empfinden, haben sich mehrere Verbände zusammengeschlossen. Der Verband Wohneigentum (Landesverband Bayern), der Allgemeine Verband für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland, der Eigenheimverband Bayern, der Verband der Grundstücksnutzer in Deutschland und das Netzwerk der Bayerischen Bürgerinitiativen für gerechte Kommunalabgaben wollen sich für einen, ihrer Meinung nach, gerechteren Weg der Finanzierung des kommunalen Straßenbaus beim Bayerischen Landtag verwenden.
Der Verband Wohneigentum denkt sogar über ein Volksbegehren zu der Problematik nach. Weitramsdorfs Bürgermeister Christian Gunsenheimer (FW) sieht der Sammelklage der Initiative in seiner Gemeinde gelassen entgegen. "Wir haben nach der aktuellen Rechtsprechung geplant. Auch wir können irren. Die Bescheide, die dann an die Anlieger gehen, werden sich natürlich nach dem Richterspruch richten." Er lässt aber keinen Zweifel am weiteren Vorgehen der Verwaltung: "Wir werden weiterarbeiten auf der Grundlage unserer Rechtsauffassung." Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kann allerdings Jahre dauern.