Landkreis und Stadt Coburg sollten eine Hundeanleinpflicht in Vogelschutzgebieten gesetzlich regeln, forderte der Bauernverband schon vor einem Jahr.
Der Bayerische Bauernverband Coburg-Lichtenfels hat sich nun in die Diskussion um den Vogelschutz und die Hundeanleinpflicht eingeschaltet. In der Pressemitteilung bezieht sich der Bayerischen Bauernverband (BBV) auf den Artikel "Ab an die Leine?" im Tageblatt vom 3./4. Juni. In dem Zeitungsbericht beklagt der Gebietsbetreuer für Wiesenbrüter vom Landesbund für Vogelschutz (LBV), Christian Fischer, dass frei laufende Hunde am Goldbergsee Vögel bei der Brut störten oder sie sogar angriffen. Störungen während der Vogelbrutzeit ist das eine, der BBV sieht einen weiteren Aspekt für eine Anleinpflicht.
Die Landwirtschaft habe zu dem Problem der Störung von Brutplätzen auch noch das Problem der Verunreinigung und Verschmutzung des Futters auf den Wiesen. Dazu komme noch die Gefahr einer eventuellen Krankheitsübertragung auf die Rinder, die es immer wieder gebe, heißt es in der Pressemitteilung vom BBV-Geschäftsführer.
Über Hunde-Anleinpflicht nachdenken: Problem frühzeitig vom BBV aufgezeigt
Hans Rebelein schreibt, der BBV-Kreisverband Coburg habe die Stadt Coburg und den Landkreis Coburg bereits am 19. Juni 2020 angeschrieben und gebeten, über eine Hundeanleinpflicht in Vogelschutzgebieten nachzudenken.
Während der benachbarte Landkreis Lichtenfels bereits im März 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen habe, wonach es im Zeitraum vom 1. März bis 31. August verboten ist, Hunde in Vogelschutzgebieten frei laufen zu lassen - ausgenommen ist natürlich die Jagd - stehe vom Landkreis Coburg noch eine Entscheidung aus.
Von der Stadt Coburg sei die Anregung, die Hundeanleinpflicht in Vogelschutzgebieten ins Naturschutzrecht aufzunehmen, sofort abgelehnt worden. Rebelein hat seiner Pressemitteilung das Antwortschreiben von Oberbürgermeister Dominik Sauerteig in Kopie hinzugefügt. Darin schreibt Sauerteig, Coburg habe nur sehr kleine Flächenanteile an zwei Vogelschutzgebieten. Im Norden seien es die "Glender Wiesen", weitgehend als Naturschutzgebiet ausgewiesen, wo schon eine Anleinpflicht für Hunde gelte. Im Süden des Stadtgebietes seien es nur wenige Hektar Wiesen im Landschaftsschutzgebiet "Südlicher Itzgrund", die betroffen wären. Von den "Glender Wiesen" habe es in den vergangenen Jahren nur ganz vereinzelt Verstöße gegen die Anleinpflicht gegeben (nach Angaben des dort patrouillierenden Naturschutzwächters).
Anleinpflicht: "Kein zusätzlicher Nutzen"
Was das südliche Gebiet betreffe, so seien beim Bauverwaltungs- und Umweltamt keine Fälle aktenkundig. "Aus diesen Gründen würde die von Ihnen angeregte gesetzliche Norm im Stadtgebiet keinen zusätzlichen Nutzen im Sinne Ihres Anliegens erbringen", schrieb Sauerteig am 28. Juli 2020 an den BBV.
Landwirte müssten in Vogelschutzgebieten seit Jahren erhebliche Einschränkungen hinnehmen, auch Hundehaltern sei eine solche Einschränkung zumutbar, heißt es in der BBV-Pressemitteilung mit der abschließenden Bemerkung: "Deshalb hoffen wir, dass der Landkreis Coburg irgendwann doch noch eine positive Entscheidung trifft, und die Stadt Coburg noch einmal darüber nachdenkt."red
Außer geprüften Jagdhunden, hat kein Hund frei in der Natur zu laufen, weil er dort einfach nicht hingehört. Also, wenn er nicht bei Fuß geht. Alles andere stört und verunreinigt.
Ja, liebe "Hundeeltern", euer Wastl ist ein Braver, und Menschen haben ein Betretungsrecht. Ja, alles schön und gut, aber der Wastl ist halt nur ein Hund und hat daher wenig Rechte.
Da sollten sich einige Bauern mal selbst zügeln. Ertränken mit Gülle alle Lebewesen, mähen Kitze, Vögel uvm nieder ohne Rücksicht, obwohl dies zur Zeit möglich wäre durch Drohnensichtung.