Ermittlungen gegen Coburger Ermittler eingestellt

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Durch die Verwendung ungenehmigter Klebekennzeichen an seinem Porsche-Cabrio war der Coburger Unternehmer Michael Stoschek ins Visiert der Staatsanwaltschaft und in die Schlagzeilen geraten. Weil die Tatsache, dass gegen ihn ermittelt wurde, bereits im Okotber 2014 an die öffentlicheit gelangte, hatte Stoschek Anzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses gestellt. Das Verfahren wurde jetzt eingestellt.Foto: Archiv/Jochen Berger
Durch die Verwendung ungenehmigter Klebekennzeichen an seinem Porsche-Cabrio war der Coburger Unternehmer Michael Stoschek ins Visiert der Staatsanwaltschaft und in die Schlagzeilen geraten. Weil die Tatsache, dass gegen ihn ermittelt wurde, bereits im Okotber 2014 an die öffentlicheit gelangte, hatte Stoschek Anzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses gestellt. Das Verfahren wurde jetzt eingestellt.Foto: Archiv/Jochen Berger

Die Staatsanwaltschaft Coburg sah sich dem Vorwurf des Geheimnisverrats im Zuge der Recherchen um Michael Stoschek ausgesetzt. Das Bayerische Justizministerium aber erklärt, es gebe keinen Anlass zu dienstaufsichtlichem Handeln.

Diese Geschichte dürfte jeden Drehbuchautor mit einer Vorliebe für Verwicklungen und Verschwörungstheorien regelrecht elektrisieren. Im wirklichen Leben aber ist die Kennzeichen-Affäre um den Coburger Unternehmer Michael Stoschek eine Mischung aus klaren Fakten und vielen Vermutungen. Längst geht es nicht mehr nur um einen Strafbefehl in Höhe von 1,65 Millionen Euro, der gegen Stoschek, Chef der Gesellschafterversammlung des Autozulieferers Brose, im Zusammenhang mit dem Gebrauch ungenehmigter Klebekennzeichen an seinem privaten Cabrio verhängt wurde und gegen den er Einspruch eingelegt hat.


Kein Anlass zu "dienstaufsichtlichem Handeln" gegen die Coburger Staatsanwaltschaft



Denn längst ist aus dieser Geschichte um Stoschek und den Vorwurf der Urkundenfälschung eine Geschichte geworden, in der fleißig spekuliert wird über den vermeintlichen oder tatsächlichen Versuch politischer Mandatsträger, Einfluss auf juristische Ermittlungen zu nehmen. Und schließlich ist diese Geschichte nun auch noch zur Geschichte geworden, in der gegen die Ermittler ermittelt wurde. Derweil aber bestätigt Ulrike Roider, Pressesprecherin des Bayerischen Justizministeriums, dass die Ermittlungen gegen die Staatsanwaltschaft Coburg wegen "Verletzung des Dienstgeheimnisses" eingestellt wurden. Man habe geprüft, ob Anlass zu dienstaufsichtlichem Handeln bestand: "Ein solcher Anlass hat sich nicht ergeben."


Anzeige gegen Unbekannt

Das Verfahren gegen Unbekannt war zunächst von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg an die Staatsanwaltschaft Bayreuth übergeben worden. Doch die Ermittlungen haben "zu keinem Ergebnis geführt", erklärt Juliane Krause, die als Oberstaatsanwältin ständige Vertreterin des leitenden Oberstaatsanwalts ist: "Da die Anzeige gegen Unbekannt gerichtet war und wir keinen Täter ermitteln konnten, haben wir das Verfahren eingestellt." Die Einstellung erfolgte Mitte August. Seit wann ermittelt wurde, wollte sie nicht mitteilen: "Zu Details geben wir keine Auskunft."


Für Stoschek aber ist das Thema damit noch nicht erledigt: "Die Einstellung des Verfahrens finde ich seltsam. Meine Anwälte gehen aber der Sache nach." Zugleich geht er nochmals auf die aus seiner Sicht "unglaubliche Höhe der Strafbefehl genannten Summe" ein. Diese Höhe sei von der Staatsanwaltschaft mit "öffentlichem Erwartungsdruck" begründet worden: "Dabei ist dieser ja gerade erst durch die unerlaubte Weitergabe des Ermittlungsverfahrens zustande gekommen." Theoretisch steht Stoschek nun noch die Möglichkeit einer Aufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Bayreuth offen. Zuständig wäre dann die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg.


"Kritisch" nach dem Ermittlungsverfahren erkundigt



Die beiden Coburger CSU-Mandatsträger Hans Michelbach (Bundestag) und Jürgen W. Heike (Landtag) hatten bereits Ende Oktober Anfragen ans Justizministerium in München geschickt und sich, so Justizpressesprecherin Ulrike Roider, "kritisch nach dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Coburg erkundigt."


Dabei ging es um die Frage, ob es verhältnismäßig sei, dass die Bundesstraße B 289 zwischen Untersiemau/Großheirath und der Zufahrt zur A 73 zum Zwecke der Beweisaufnahme mehrere Stunden gesperrt worden war. Die Ermittler hatten dort bei einer Testfahrt mit einem gemieteten Porsche geprüft, ob ein beschlagnahmtes Klebekennzeichen, das Stoschek benutzt hatte, bei einer Geschwindigkeitskontrolle fotografisch präzis dokumentiert werden kann oder nicht.


Politische Einflussnahme?

Prompt kam der Verdacht auf, Michelbach und Heike hätten versucht, auf politischer Ebene Einfluss zu nehmen. Heikes Version hört sich so an: "Die Vorwürfe, ich hätte versucht, Einfluss zu nehmen, sind das Lächerlichste, was ich zu diesem Thema gehört habe. Ich werde einen Teufel tun, mich in dieser Form einzumischen. Allerdings muss es sich die Justiz schon gefallen lassen, dass ein Abgeordneter nachfragt." Hans Michelbach war unterdessen zu keiner Stellungnahme zu erreichen. Er weilt im Urlaub auf Sizilien.


Die Rechtslage mündlich erläutert


Schriftliche Antworten haben weder Heike noch Michelbach erhalten. Am 12. November 2014 habe, so die Pressesprecherin des Justizministeriums, ein Gespräch zwischen dem Abgeordneten Heike, Staatsminister Bausback und dem Leiter der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums stattgefunden. Darin sei Heike die Rechtslage mündlich erläutert worden.



Was aber sagt Anton Lohneis zu dem eingestellten Verfahren. Der langjährige Leitende Oberstaatsanwalt ist seit Dienstag Präsident des Landgerichts Coburg und verweist darauf, dass er in dieser Eigenschaft nicht befugt sei, Stellung zu nehmen zu Belangen der Staatsanwaltschaft. J.B.