Die DB ist kein Spediteur: Schaffnerin wirft Mann aus Regionalexpress

1 Min
Foto: Boris Roessler/dpa
Foto: Boris Roessler/dpa

Eine Reisende erlebt im Regionalexpress das rüde Verhalten einer Zugbegleiterin gegenüber einem Fahrgast und ist empört. Ein Bahn-Pressesprecher sagt, die Mitarbeiterin war im Recht.

Groteske Situation im Regionalexpress nach Nürnberg: In Coburg steigt ein älterer Herr in den Zug und hat eine Art Sackkarre bei sich, auf die er zwei Kartons geschnallt hat.

Ein junger Mann - möglicherweise der Sohn - hilft ihm beim Einsteigen. Die Schaffnerin wirft den Älteren mit den Worten aus dem Zug: "Die Deutsche Bahn ist kein Umzugsunternehmen."

Als der Mann den Waggon wieder verlässt, treibt sie ihn noch an: "Geht das vielleicht ein bisschen schneller?" All das beobachtet eine Mitreisende und ist empört. "Der Mann sah aus wie ein Ausländer und war völlig eingeschüchtert von dem Verhalten der Schaffnerin", erzählt sie. Er habe niemanden behindert, hatte sich noch nicht einmal hingesetzt, ergänzt sie. "Ist es vielleicht verboten, mit Kartons zu reisen?"

Zwei übergroße Kartons

Auf eine Anfrage bei der Deutschen Bahn antwortet ein Pressesprecher, nachdem er sich mit der Zugbegleiterin in Verbindung gesetzt hatte. Aus ihrer Sicht stellt sich die Situation etwas anders dar. Der Fahrgast habe auf der Sackkarre zwei übergroße Kartons transportiert und außerdem noch mehrere Taschen bei sich gehabt.

"Da diese Gegenstände weder über noch unter einen Sitz gepasst hätten und auch kein sonstiger Stauraum zur Verfügung stand, erklärte die Zugbegleiterin dem Reisenden, dass eine Mitnahme im Zug nicht möglich ist", schreibt der Pressesprecher in einer Stellungnahme. Dabei habe die Mitarbeiterin auch den weiteren Reiseverlauf im Blick gehabt, denn erfahrungsgemäß fülle sich der Zug unterwegs. Es sei ein Samstag gewesen, an dem viele Reisende mit Fahrrädern zusteigen.

Die Schaffnerin habe den Mann zur Eile gebeten, weil in Lichtenfels Anschlussverbindungen erreicht werden mussten. "Die Zugbegleiterin ist als eine freundliche Mitarbeiterin bekannt. Sollte für Außenstehende ein falscher Eindruck entstanden sein, bitten wir dies zu entschuldigen", ergänzt der Pressesprecher.

Was darf im Zug transportiert werden?

Verordnung Die Mitnahme von Handgepäck, Traglasten und Tieren ist in der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO, Rechtsverordnung) und daraus abgeleitet in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn geregelt.

Handgepäck Als Handgepäck kann der Reisende demnach "leicht tragbare Gegenstände" mitnehmen. Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglasten mit sich führen. Traglasten sind Gegenstände, die von einer Person getragen werden können. Gegenstände, die andere Reisende behindern, belästigen oder Schäden verursachen können, dürfen dagegen in der Bahn nicht mitgenommen werden.

Ordnungswidrigkeit J eder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden .