Im Berufungsprozess um den sexuellen Missbrauch einer Studentin schilderten am Mittwoch beide Seiten, wei die fatale Beziehung ihren Anfang nahm.
Unterschiedliche Versionen zur Geschichte ihrer Beziehung lieferten am Mittwoch der 47Jahre alte Professor der Hochschule und die 24-jährige Ex-Studentin vor der Ersten Kleinen Strafkammer des Landgerichts Coburg. Sie sagte aus, ihn um Hilfe als Facharzt gebeten zu haben – die Initiative zu intimen Kontakten seien daraufhin von ihm ausgegangen. Die Frau gestand aber ein, dass sie dem nicht abgeneigt war: „Am Anfang tat er mir gut.“ Der verheiratete Dozent berichtete dagegen, dass es die damalige Studentin gewesen sei, die die ersten Annäherungsversuche gestartet habe.
Ein Verhältnis zwischen Professor und Studentin ist nicht strafbar. Dennoch muss sich der Hochschullehrer verantworten, weil er laut Anklage ein Behandlungsverhältnis ausgenutzt haben soll (Tageblatt vom 17. November). Hintergrund: Er ist Facharzt für Psychotherapie, und sie leidet unter seelischen Problemen. Falls die Kammer ihren Umgang als Therapie wertet, dann sind die intimen Kontakte als Ausnutzung des Verhältnisses und damit als sexueller Missbrauch anzusehen. Diese Ansicht hatte das Schöffengericht vertreten und deshalb den Dozenten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Hochschule hat den Professor mittlerweile suspendiert.
Aussage per VideokonferenzIn der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht machten am Mittwoch der 47-jährige Professor und die 24-Jährige – sie via Videoübertragung – ihre Aussagen. Der Hochschullehrer schilderte, wie sie als seine damalige Studentin den Kontakt zu ihm gesucht habe. Über ein Jahr hinweg hätten sie freundschaftlichen Umgang gepflegt – Gespräche, Telefonate oder E-Mail-Austausch. „Ich habe mich geschmeichelt gefühlt, weil eine Studentin Interesse an mir gezeigt hat“, sagte er. Irgendwann sei es zum „Du“ gekommen und nach einem Brüderschaftskuss habe die Beziehung mit sexuellem Kontakt begonnen.
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