Coburgerin ist ärmer wegen der Mütterrente

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Die Rentnerin kann es nicht fassen. Weil die Mütterrente rückwirkend zum 1. Juli gezahlt wurde, muss sie nun bereits ausgezahltes Geld aus der Grundsicherung zurückerstatten. Foto: Helke Renner
Die Rentnerin kann es nicht fassen. Weil die Mütterrente rückwirkend zum 1. Juli gezahlt wurde, muss sie nun bereits ausgezahltes Geld aus der Grundsicherung zurückerstatten. Foto: Helke Renner

Was für Frauen (oder Männer), die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, ein Segen sein sollte, ist für eine Coburger Rentnerin eine Katastrophe.

Sie möchte ihre Enttäuschung thematisieren, weil sie glaubt, dass es viele Frauen gibt, die durch die Mütterrente eher Schaden als Nutzen haben. Aber die 71-Jährige will anonym bleiben. Sie hat Angst, dass die Nachbarn sie vielleicht "komisch anschauen" werden, wenn sie erfahren, dass sie so "arm" ist.

Bislang kam die Coburgerin ganz gut über die Runden. Weil sie eine sehr niedrige Rente bezieht, bewilligte ihr das Sozialamt die sogenannte Grundsicherung. "Damit waren für mich auch andere Vergünstigungen verbunden. Ich konnte den Coburg-Pass nutzen und mir damit Kleidung in der Kleiderkammer holen, zur Coburger Tafel gehen, für weniger Geld Bus fahren. Ich musste keine GEZ zahlen und vieles mehr", erzählt sie. Dann beschloss die Bundesregierung, die Mütterrente an Frauen und Männer zu zahlen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben - bisher gab es die nur für nach 1992 geborene Kinder.
"Ich habe mich schon gefreut und gehofft, dass ich mir davon auch mal was Schönes leisten kann", sagt die Seniorin.

Doch es kam anders. "Ich musste beim Sozialamt melden, dass ich Mütterrente für zwei Kinder bekomme. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich aus der Grundsicherung herausfalle." Und damit nicht genug. Weil die Rente rückwirkend zum 1. Juli ausgezahlt wurde und die Coburgerin zu diesem Zeitpunkt noch Grundsicherung bekam, musste sie nun das bereits ausgezahlte Geld zurückerstatten: 154 Euro.

"Das war eine Katastrophe für mich. Mir bleiben doch nach Abzug aller fixen Kosten nur 270 Euro zum Leben. Wie soll ich davon noch 154 Euro abgeben?" Sie wandte sich ans Sozialamt. "Die sind mir sehr entgegengekommen", erzählt die Rentnerin. Sie sei darauf aufmerksam gemacht worden, dass sie Wohngeld beantragen kann, was ihr auch in Höhe von 48 Euro gewährt wurde. "Das erste Wohngeld haben sie mir auf die Rückzahlung angerechnet. So blieben noch 106 Euro übrig." Aber selbst das war für die Seniorin noch zu viel.

Wenig verdient - wenig Rente

Daraufhin ist ihr das Amt noch einmal entgegengekommen und hat ihr zugestanden, das Geld in Raten zu zehn Euro monatlich abzuzahlen. "Dafür bin ich wirklich dankbar. Das kriege ich hin, in einem Jahr bin ich dann mit der Rückzahlung fertig."

Die Coburgerin war nicht berufstätig, solange ihre Kinder klein waren. "Danach habe ich halbtags als Verkäuferin gearbeitet." Das heißt, ihr Verdienst war nicht üppig und dementsprechend fällt die Rente auch nur gering aus. Nach der Scheidung von ihrem Mann hat sie zwar Geld aus dem Versorgungsausgleich bekommen. Der Betrag sei aber sehr niedrig gewesen. Ihre gemütlich eingerichtete Wohnung könne sie sich nur leisten, weil sie ihr innerhalb der Familie preiswert vermietet werde, sagt die 71-Jährige. Sie will auch gar nicht jammern, kommt schon irgendwie zurecht. "Aber ich würde mir so gern mal wieder etwas Schönes anzuziehen kaufen", gesteht sie ein.

Der Leiter des Sozialamts, Peter Schubert, weiß um die Härtefälle im Zusammenhang mit der Mütterrente. Aber ihm sind die Hände gebunden. "Die Regelsätze für die Grundsicherung und für das Arbeitslosengeld II sind bundeseinheitlich festgesetzt und für uns bindend", erläutert er. Die Kommune könne nur Einfluss auf die Höchstmieten nehmen oder Mehrbedarfszuschläge für eine notwendige kostenaufwendige Ernährung und bei einer Gehbehinderung gewähren.

"Eine Chance, wieder in die Grundsicherung zu kommen, besteht immer dann, wenn die Miete ansteigt oder aber wenn die Regelsätze erhöht werden", sagt Peter Schubert.