Was geschah am 6. Oktober im Alten Schützenhaus? Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass die 44-jährige Frau von ihrem Mann erschossen wurde.
Der 55-Jährige ist jetzt aus dem Koma erwacht und befindet sich in U-Haft.
Selten wurde in Coburg so sehr über einen Kriminalfall diskutiert und spekuliert wie über die Schießerei, die sich am späten Abend des 6. Oktober im Alten Schützenhaus zugetragen hat. Jetzt gibt es die ersten handfesten Ermittlungsergebnisse - und vor allem auch die ersten Konsequenzen daraus. So haben am Montag das Polizeipräsidium Oberfranken und die Staatsanwaltschaft Coburg in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass gegen einen 55-jährigen Mann Haftbefehl wegen Totschlags erlassen worden ist.
"Wir haben nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen keinen Zweifel, dass nur der 55-jährige Mann als Täter in Betracht kommt", erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Anton Lohneis auf Nachfrage. Das heißt: Die 44-jährige Frau, die im Alten Schützenhaus tot aufgefunden worden war, ist von ihrem eigenen Mann erschossen worden. Tatwaffe war ein Gewehr. Die Beteiligung einer dritten Person an den schrecklichen Geschehnissen kann laut Anton Lohneis ausgeschlossen werden.
Im Koma kein Haftbefehl Und was passierte nach dieser Tat? Schließlich wurde ja auch der 55-Jährige mit einer Schussverletzung aufgefunden und lag seitdem schwerverletzt im Koma. Anton Lohneis hält sich mit Äußerungen dazu bedeckt. "Für uns war zunächst die Frage am wichtigsten, wie die Frau zu Tode gekommen ist." Ein Suizid, wie auch spekuliert worden war, könne aber ausgeschlossen werden. Zu eindeutig seien die Ermittlungsergebnisse, die nun auch zum Haftbefehl gegen den 55-Jährigen führten.
Der Umstand, dass der Mann inzwischen aus dem Koma erwacht ist, hat die Ermittlungen aber offenbar nicht wesentlich erleichtert. "Er macht bislang keine Angaben zum genauen Geschehen am 6. Oktober", bestätigt Anton Lohneis. Gleichwohl war die Verbesserung seines Gesundheitszustandes sehr wohl der Auslöser für den Haftbefehl. Aber auch nur deshalb, weil grundsätzlich keine Haftbefehle gegen im Koma liegende Personen erlassen werden.
Von der Klinik in U-Haft Rein rechtlich befindet sich der 55-Jährige nunmehr in Untersuchungshaft. Sein tatsächlicher Aufenthaltsort ist aber nach wie vor das Krankenhaus, wo er nach Angaben von Anton Lohneis rund um die Uhr bewacht wird. Auf die Frage, ob der 55-Jährige definitiv überleben, sprich "durchkommen", wird, antwortete der Staatsanwalt gestern: "Er ist bereits durchgekommen!" Er befinde sich nicht mehr in Lebensgefahr, müsse aber wegen der besagten Schussverletzung vorerst weiter in ärztlicher Behandlung bleiben.
Wie lange die weitere Genesung dauert, ist völlig unklar. Deshalb ist es laut Lohneis zum jetzigen Zeitpunkt auch "unmöglich", vorherzusagen, wann mit einem möglichen Prozess gegen den 55-Jährigen zu rechnen ist.
CHRONOLOGIE DER BLUTIGEN EREIGNISSE
Samstag, 6. Oktober Gegen 23 Uhr wird der Rettungsdienst ins Alte Schützenhaus gerufen. Vorgefunden wird der durch einen Schuss schwerverletzte 55-Jährige sowie dessen tote Frau. Die 44-Jährige hat ebenfalls eine Schussverletzung.
Sonntag, 7. Oktober Die Obduktion der Frau ergibt, dass sie an einer Schussverletzung im Bauchraum verstorben ist. Bei der Tatwaffe handelte es sich um ein Gewehr. Der 55-Jährige liegt derweil im Koma und kann nicht zu den Vorkommnissen befragt werden.
Montag, 8. Oktober Experten der Spurensicherung und des LKA suchen nochmals das Alte Schützenhaus ab.
Montag, 5. November Der Mann ist aus dem Koma erwacht. Polizei und Staatsanwaltschaft Coburg teilen mit, dass gegen den 55-Jährigen ein Haftbefehl wegen Totschlags ergangen ist. Die gemeinsame Presseerklärung, die gestern vom Polizeipräsidium Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Coburg abgegeben wurde, hat folgenden Wortlaut: "Gegen den 55-jährigen Mann aus Coburg wurde Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Aufgrund des Stands der Ermittlungen der Kripo Coburg wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Coburg vom Haftrichter am Amtsgericht Kronach Haftbefehl gegen den Mann wegen Totschlags erlassen. Er befindet sich jedoch wegen seiner eigenen Schussverletzung nach wie vor in ärztlicher Behandlung. Die Ermittlungen der Kripo und der Staatsanwaltschaft Coburg dauern an.
Ob, wann, und was mir passt entscheiden Gott sei dank nicht sie !!!! So wie sie hier mit freier Meinungsäußerung umgehen, sollten Sie erst einmal ihr Rechtsverständnis und Ihre Sozialkompetenz hinter fragen. Die Zeit in der man mit freien Meinungsäußerungen umgegangen ist wie Sie das hier praktizieren sind Gott sei dank ebenfalls lange vorbei!!!
gott sei dank haben wir noch freie meinungsäußerung ...denn ob und in wie weit ich unsinn verzapfe steht gott sei dank ihrer beurteilung nicht zu. ihrer äusserung zu folgern scheinen sie aber offensichtlich ein " betroffener" zu sein. den wie heisst es so schön... "betroffene hunde bellen...." und zum thema heimtücke....für mich ist es heimtücke wenn man mit einer schusswaffe auf einen menschen schießt.... und meine meinung lass ich mir auch von ihnen nicht verbieten!!!! und nur mal am rande.... hier geht es ausschließlich um persönliche meinungen. wenn sie damit nicht umgehen können, dann lassen sie doch die persönliche meinungungsäußerung verbieten. hatten wir ja schon mal.....so weit ich mich erinnere. oder sie meiden einfach plattformen auf denen man seiner meinung kund tuen kann. und nur am rande...mir ist einschlägige gesetzeslage durchaus bekannt. umso mehr muss ich als mündiger bürge meine meinung zu diesem sehr umstrittenen thema äußern. ob sie das unsinn finden oder nicht. ich unterstelle ihnen auch keinen unsinn, obwohl mir ihre sichtweise nicht gefällt. den sie schützt lediglich die täter vor langen strafen , leider nicht mehr die opfer!!!
Gott sei Dank wird in einer Demokratie nicht nach persönlichen Meinungen geurteilt, sondern nach Recht und Gesetz, ob Ihnen das nun passt oder nicht.
lesen Sie sich mal ein paar einschlägige Kommentare zum StGB (Mord, Totschlag usw.) durch, dann würeden Sie nicht solchen Unsinn verzapfen. "Heimtücke" ist nur ein Tatbestandsmerkmal bei Mord und wenn mit ereinem Gewehr auf einen anderen geschossen wird, dann ist das noch lange nicht automatisch Heimtücke. Und ob Heimtücke oder nicht, entscheidet nicht die Staatsanwaltschaft sonder ein Richter/in.
da ballert einer mit einem gewehr auf seine frau. tötet sie..ist aber kein mörder. diesen umstand kann sicher nur die staatsanwaltschaft coburg erklären. bei mord wird heimtücke zu grunde gelegt. ein schuss mit einem gewehr scheint in coburg keine heimtücke zu sein. scheinbar muss man nach coburger recht als frau grundsätzlich immer damit rechnen mit einem gewehr attackiert zu werden. das ist bereits die zweite lachnummer weniger jahre. ich erinnere nur an den typen der ein 16 järiges mädchen erschlagen, erstochen und verbuddelt hat...aber nur als totschläger verurteilt wurde. lächerlich....mehr fällt mir dazu nicht ein.