Es gab genug Unterschriften für das Bürgerbegehren "Für den Erhalt des Flugplatzes Brandensteinsebene statt (VLP) Verkehrslandeplatz-Neubau im Landkreis". Doch die Fragestellung erfüllt formal und inhaltlich nicht die gesetzlichen Voraussetzungen.
Das Bürgerbegehren "Für den Erhalt des Flugplatzes Brandensteinsebene statt (VLP) Verkehrslandeplatz-Neubau im Landkreis" ist unzulässig. Mit diesem Beschluss folgte der Stadtrat der 13-seitigen Begründung von Rechtsdirektor Willi Kuballa. Der hatte ausführlich dargelegt, warum die vom Bürgerbegehren genannten Fragestellungen aus formal-rechtlichen und sachlich-inhaltlichen Gründen unzulässig seien.
Formale Gründe sprachen vor allem gegen die zweite Teilfrage, ob der Flugplatz Brandensteinsebene "ertüchtigt" werden solle. Zum einen sei nicht konkret dargestellt, wie diese Ertüchtigung aussehe. Ziel dieser Ertüchtigung sei es, dass die Brandensteinsebene dann unbefristet für den Instrumentenflug zugelassen werde. Doch die Entscheidung über die Instrumentenflugerlaubnis liege nicht im Kompetenzbereich des Stadtrats. Außerdem verstoße die Fragestellung des Bürgerbegehrens gegen das Koppelungsverbot, sagten Kuballa und Jürgen Oehm, Fraktionssprecher der CSU. Es könne ja jemand sowohl gegen den Neubau eines Verkehrslandeplatzes bei Neida als auch gegen einen Ausbau der Brandensteinsebene sein.
Wobei das Bürgerbegehren nicht nach einem Neubau bei Neida fragt, sondern danach, ob die Stadt Mitglied in der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg (PGVC) bleiben soll. Diese Gesellschaft will einen neuen Flugplatz bei Neida bauen und hat gerade erst beschlossen, dass ihre Gesellschafter erst nach dem Jahr 2025 austreten können. Ein sofortiger Austritt sei also nicht möglich, und ein "unverzüglicher" könne juristisch betrachtet erst zum 31. Dezember 2025 erfolgen, erläuterte Kuballa.
2319 Unterschriften
Es könne auch keinen Bürgerentscheid zu der Frage geben, ob die Stadt aus der Finanzierungsvereinbarung ausscheidet. Der Landkreis hatte auf einer Ausstiegsklausel bestanden, die Stadt nicht - und damit könne auch kein Bürgerentscheid mehr die finanziellen Verpflichtungen aufheben, sagte Kuballa weiter.
Wenigstens eine formale Voraussetzung hatte das Bürgerbegehren erfüllt: Bei 2319 gültigen Unterschriften hatte das Einwohneramt zu zählen aufgehört. Erforderlich waren 2294 Unterschriften von Coburger Bürgern. Aber mit Klaus Klumpers (ÖDP) und Martina Benzel-Weyh (Bündnis 90/Grüne) fungierten zwei Stadtratsmitglieder als Vertreter des Bürgerbegehrens. Deshalb galten sie als persönlich betroffen und durften weder an der Diskussion noch an der Abstimmung teilnehmen.
Die Zahl der Unterschriften zeige, dass eine Mehrheit in Coburg gegen den Flugplatzneubau sei, sagte Wolf-Rüdiger Benzel (Grüne). Mit der Ablehnung des Bürgerentscheids werde ihnen die Mitsprache verweigert. René Hähnlein (SBC) fragte, ob man die Fragestellung verändern könne, so dass das Bürgerbegehren zulässig wäre. Kuballas Antwort: Nein - denn die Unterschriften gab es ja für die ursprüngliche Fragestellung.
"Rechtsweg ist offen"
Kuballa wehrte sich auch gegen den Vorwurf, er sei in einem Interessenkonflikt. Das hatte Wolf-Rüdiger Benzel sinngemäß gesagt - Kuballa habe das Thema Bürgerentscheid nicht unvoreingenommen geprüft. Kuballa, Rechtsdirektor der Stadt und Geschäftsführer der PGVC, widersprach: Der Stadtrat habe den Flugplatzneubau stets befürwortet, die Stadt sei Mehrheitsgesellschafterin der PGVC, und als deren Geschäftsführer vertrete er genauso die Interessen der Stadt wie als Rechtsdirektor.
Kuballa erläuterte auch, wie der Rechtsweg nun aussieht: Die Vertreter des Bürgerbegehrens können gegen den Bescheid, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei, vor dem Verwaltungsgericht klagen. Auch Dominik Sauerteig (SPD), Gegner eines Flugplatzneubaus und Jurist, gab Kuballa recht: "Das Bürgerbegehren ist, so wie es formuliert ist, unzulässig. Aber der Rechtsweg ist offen - viel Erfolg."
Insgesamt stimmten 17 Stadträte gegen die Zulässigkeit des Bürgerentscheids. Angela Platsch, Wolf-Rüdiger Benzel, Wolfgang Weiß (alles Grüne), René Hähnlein und Monika Ufken (SPD) stimmten dafür.
Die Politiker sind vom Volk gewählt worden und sollten die Stimme des Volkes vertreten. Wenn sie aber mal ihren Posten erreicht haben vergessen sie wer sie gewählt hat. Da wird nicht mehr auf die Bürger gehört, erst wenn wieder Wahlen anstehen kommen sie wieder aus ihren Löchern. Ein jeder will nur noch an die Macht.
und das alles wegen wenigen Flügen die mal ab und zu nicht stattfinden können.
Mindestens 95% der Flugbewegungen können auf der Brandensteinsebene problemlos durchgeführt werden.
Und für größere Maschinen gibt es in zumutbarer Entfernung (ca. 50 Min / 100km) 2 Flughäfen (Erfurt Nürnberg).
In München brauchen die meisten Unternehmen ebensolange zu ihrem Flugplatz und "wandern" deshalb nicht ab.
Immer die selben falschen Behauptungen. Zu den 95%: Über's Jahr werden etwa 30% der Anflüge im IFR-Verfahren abgewickelt, nicht 5%. Ein Flugzeug musste bereits abgezogen werden, weil es seit der Verkürzung der Bahn nicht mal mehr Starten darf. Dessen Anteil müssen Sie auch nochmal draufrechnen. Und gewerblicher Flugverkehr, also wenn z.b. ein Unternehmen aus dem Landkreis bei jemandem mitfliegen will, geht in Coburg schonmal überhaupt nicht. Erst recht nicht richtige Lufttaxis.
Wenn man keine Ahnung hat... Wie wollen Sie denn ab Nürnberg oder Erfurt nach Osnabrück oder einen anderen Verkehrslandeplatz fliegen? Sehr genialer Vorschlag. Es geht ja eben nicht um Linienflüge - die kann man klar ab dort durchführen. Aber hier geht es um Werksflug, meine Güte. Selbst wenn Sie in Nürnberg ein Flugzeug stationieren: eineinhalb Stunden Fahrtzeit, Sicherheitskontrollen, und dann haben alle Linienflugzeuge Vorrang bei Betankung und Start. Da ist schonmal ein halber Tag rum, bevor Sie überhaupt abgehoben haben.
In München braucht man tatsächlich relativ lange sowohl zum MUC als auch zu den VLP/SFH in der Umgebung. Aber da ist man auch in München! Mit allen Standortvorteilen! In Coburg haben wir Unternehmen sonst recht wenig zu bieten. Autobahn? Gibt's überall anders auch. Oft sogar besser. Was bleibt dann? Die Bratwurst? Der schöne Ausblick auf die Veste?
Wenn ich dreimal die Woche meine Mitarbeiter nach Haßfurt oder sonstwo schicken muss, weil die von dort fliegen müssen - warum soll ich mein Büro dann nicht gleich dort oder in Schweinfurt betreiben? So ein Umzug kostet einmalig, die vergeudete Arbeitszeit der fliegenden Belegschaft jedes mal. Es ist ja schön, was Sie alles für zumutbar halten. Aber am Ende entscheiden dummerweise die Unternehmen selbst über die Standortfrage, und nicht Sie. Und damit über Arbeitsplätze und damit wiederum über Steuereinnahmen der Kommunen.
Laut dem Statistisches Bundesamt fanden 2009 12164 Flugbewegungen statt, davon ca. 1500 im gesamten Werksverkehr. Das sind ca. 750 Landungen im Werksverkehr pro Jahr bzw. ungefähr 2 Landungen pro Tag.
Davon 30% mit IFR, das sind ca.0,6 Landungen pro Tag !!
In der Bedarfsprognose wird 2025 mit ca. 2500 Flugbewegungen gerechnet !
Das ist dann eine Landung pro Tag bei 30% IVR.!
Und dafür brauchen wir unbedingt einen neuen Fluplatz .....
Sollte ich mich da irgendwie irren, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren !
Werte aus:
Bedarfsbegründung für den Neubau des Verkehrslandeplatzes Coburg
...was hinkt, ist ein Vergleich!
"In München brauchen die meisten Unternehmen ebensolange zu ihrem Flugplatz und "wandern" deshalb nicht ab."
München hat dafür aber auch eine Menge anderer (infrastruktureller) Standort-Vorteile, die Coburg nicht hat. Und gerade deshalb sollte Coburg die wenigen Standortvorteile, die es (noch) hat, nicht aufgeben. Dazu gehört auch die Sicherung einer Luftverkehrsanbindung, wie es sie bisher gab, über das Jahr 2019 hinaus.
Den Rest Ihres mit Unwahrheiten gespickten Beitrags ("Mindestens 95% der Flugbewegungen können auf der Brandensteinsebene problemlos durchgeführt werden.") äußere ich mich mal nicht. Diese ewige Halb- und Unwahrheiten-Propaganda, auf die leider auch die Landkreisbürger reingefallen sind, ist es eigentlich nicht wert, auch noch kommentiert zu werden...