Stadt und Landkreis Coburg verschärfen ihre Sicherheitsauflagen. Betroffen sind jetzt auch Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern. Es gibt aber auch zwei Ausnahmen.
Um die Ausbreitung des Coronavirus zumindest zu verlangsamen, werden auch in der Stadt und im Landkreis immer mehr und immer drastischere Maßnahmen getroffen. Dazu zählt auch die Absage von diversen Veranstaltungen.
Mehr zur Absage des CC-Pfingstkongresses in Coburg lesen Sie hier
Das Landratsamt und die Stadtverwaltung Coburg haben am Samstag eine gemeinsame Presseerklärung herausgegeben. Sie teilen darin mit, dass sie der Empfehlung von Ministerpräsident Söder folgen und "mit sofortiger Wirkung" Veranstaltungen aller Art mit mehr als 100 Teilnehmern durch Allgemeinverfügung verbieten. Dies gilt bis einschließlich 19. April 2020. Davon betroffen sind sowohl Veranstaltungen privater als auch öffentlicher Träger; darunter fallen also auch kirchliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Besuchern.
Bis auf weiteres ausgenommen von dieser Regelung sind der Gaststättenbetrieb und Märkte, "da diese der Grundversorgung der Bürger dienen", wie es in der Mitteilung heißt. Und: "Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen müssen einer Risikobewertung durch das Landratsamt unterzogen werden, wenn nicht der Veranstalter schon von sich aus die Veranstaltung bewertet und absagt beziehungsweise verschiebt."
Entschädigungen für Veranstalter werden laut Auskunft von Landratsamt und Stadtverwaltung von Bund und Freistaat durch verschiedene Rettungsschirme in Aussicht gestellt.
Außerdem weisen Landratsamt und Stadtverwaltung darauf hin, dass vor allem Risikogruppen noch stärker vor dem Coronavirus geschützt werden sollen. Der Freistaat Bayern hat deshalb den Publikumsverkehr und das Besuchsrecht in Krankenhäusern, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen eingeschränkt. Begründete Ausnahmen - beispielsweise aus humanitären Gründen - sollen jedoch weiterhin möglich bleiben.
Angehörige und andere Besucher sind aufgerufen, von unnötigen Besuchen auch im Interesse der Patienten vorerst abzusehen. Bei Fragen können diese sich an die für die Einrichtungen zuständigen Mitarbeiter wenden. Dies ist für den Landkreis möglich unter Telefon 09561/514-2262 (Rüdiger Wylezol) und für die Stadt unter 09561/89-2501 (Rainer Klein).