"Beleidigung und Verleumdung": Edmund Frey zeigt Michael Stoschek an

1 Min
Der Staatsanwaltschaft Coburg liegt eine Anzeige gegen Brose-Chef Michael Stoschek (Foto) vor. Foto: Matthias Hoch
Der Staatsanwaltschaft Coburg liegt eine Anzeige gegen Brose-Chef Michael Stoschek (Foto) vor. Foto: Matthias Hoch

Neuer Höhepunkt im Streit zwischen dem Historiker Edmund Frey und dem Unternehmer Michael Stoschek um die Rolle von Max Brose während der Zeit des Nationalsozialismus und den Umgang mit seiner Person in der Gegenwart.

Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Anton Lohneis dem Tageblatt. Ausgangspunkt war eine E-Mail, die Michael Stoschek Mitte März im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um Max Brose an Edmund Frey geschrieben hatte. Dort heißt es: "Sie bedienen sich genau der Methoden der Nazis: Denunzierung, Neid, Missgunst und Intoleranz." Die Mail ging in Kopie an Oberbürgermeister Norbert Tessmer (SPD) und an den Historiker Gregor Schöllgen, der 2008 die Geschichte des Unternehmens Brose und seines Gründers aufgearbeitet hatte.

"Mit dieser Formulierung wurde eine Grenze überschritten", sagt Edmund Frey, "zumal sie nicht nur mir gegenüber geäußert wurde."


"Äußerungen unerträglich"

Da zu seiner Familie Angehörige jüdischen Glaubens gehören und Verwandte im Konzentrationslager Dachau eingesperrt waren, seien für ihn die Äußerungen Michael Stoscheks "unerträglich". Er könne sie nicht hinnehmen, ergänzt Edmund Frey. Deshalb die Strafanzeige.

Was aber bedeuten Beleidigung und Verleumdung im rechtlichen Sinne? Im Strafgesetzbuch beschäftigen sich damit die Paragrafen 185 und 187. Zur Verleumdung heißt es dort unter anderem: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen (...) geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe (...) bestraft."

Als Beleidigung gilt, wenn eine Äußerung einen ehrverletzenden Inhalt hat - was zu überprüfen ist. Sie kann durch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe geahndet werden. Die Straftatbestände Beleidigung und Verleumdung seien weit gefasst, sagt Anton Lohneis. Ob beides im konkreten Fall tatsächlich vorliege, entscheide letztlich das Gericht. Die Leiterin der Unternehmenskommunikation der Firma Brose, Stephanie Reuter, teilte auf Anfrage mit, dass es zur Sache keine Stellungnahme von Michael Stoschek geben werde. ren