Bad Rodacher Kaufmann bekommt Bewährungsstrafe

2 Min

Das Schöffengericht am Amtsgericht Coburg verurteilte ein betrügerischen Kaufmann zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Seine Kunden vertrauten ihm Geld an, weil sie glaubten, es werde sicher und gewinnbringend angelegt. Tatsächlich ließ ein 52-jähriger Versicherungskaufmann über Jahre hinweg hohe Summen auf sein privates Konto fließen. Es entstand insgesamt ein Schaden von fast 95.000 Euro.

Am Donnerstag musste sich der Bad Rodacher vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Coburg verantworten. Richterin Melanie Krapf verurteilte den Mann wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.


Umfassendes Geständnis

"Ja, es ist so geschehen, wie es in der Anklageschrift steht", räumte der Mann ein. Das umfassende Geständnis ersparte den geladenen Zeugen die Aussage, was sich auf das Urteil auswirkte.
Private und berufliche Schicksalsschläge, erklärte der Beschuldigte, hätten ihn aus der Bahn geworfen. Seit dem Jahr 1983 arbeitete er demnach in der Finanzbranche, im Jahr 2008 habe ihn sein Arbeitgeber, eine private Bausparkasse, freigestellt. Rechtsanwältin Judith Arnstein: "Sie haben ihn gefallen gelassen wie eine heiße Kartoffel. In der Folge ist er in einen Strudel geraten."


Das Konto der angeblichen Bausparkasse war sein eigenes Konto

Der Finanzkaufmann versuchte, in einer eigenen Agentur, die in Coburg angesiedelt war, sein Geld zu verdienen. Von Januar 2011 bis zur Auflösung der Agentur im Oktober 2014 veranlasste er Kunden, Geld entweder bar oder per Überweisung auf ein so sogenanntes Sonderkonto einzuzahlen. Der Beschuldigte erzählte, das Geld sei gewinnbringend angelegt oder werde in ein Darlehen zurückgeführt. Die Kunden wähnten sich in dem Glauben, es sei das Konto der Bausparkasse. Bei dem "Sonderkonto" handelte sich aber um das eigene Konto des Finanzkaufmannes, was die Kunden nicht ahnen konnten. "Es war der einfachste Weg zu erzählen, dass es ein Konto der Bausparkasse ist", sagte er auf Nachfrage von Richterin Krapf.

Er wickelte über dieses Konto sowohl alle privaten Verbindlichkeiten sowie seine Geschäftsangelegentheiten ab. Eingezahlte Gelder leitete er nicht an die Bausparkasse weiter, sondern ließ die Beträge in die Aufrechterhaltung seiner Agentur fließen. Er beglich mit den Summen private Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten, die aus vorausgegangenen unlauteren Geschäften entstanden waren.

Vor Gericht zeigte sich der Mann reumütig und einsichtig, er beteuerte, dass er versuchen werde, wirtschaftlich wieder in die Spur zu kommen. Er wolle das in den Griff bekommen und den Schaden begleichen.


Weg von der Finanzbranche

Einen Teil des Geldes, gut 20 000 Euro, hat er demnach bereits zurückgezahlt. Auch die restlichen Beträge wolle er versuchen zu begleichen. "Ich will mein Leben neu auf die Reihe bekommen, weg von der Finanzbranche", beteuerte er. Staatsanwältin Jana Huber wunderte sich allerdings: "Wie meinen Sie, dass Sie Arbeit finden, wenn Sie sich bisher noch nicht beworben haben?"

Richterin Melanie Krapf sah den Tatbestand eines besonders schweren Falls des gewerbsmäßigen Betrugs gegeben und folgte damit dem Plädoyer der Staatsanwältin.

Das Gericht habe ein moderates Urteil verhängt, sagte die Richterin, weil es eine Reihe von strafmildernden Umständen gebe: Den Versuch der Wiedergutmachung, das Geständnis, dieses habe eine lange Beweisaufnahme erspart. Außerdem sei der Mann bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten.
Neben der Bewährungsstrafe soll der 52-Jährige innerhalb von neun Monaten 200 Stunden an gemeinnütziger Arbeit leisten, damit er seinen Tag strukturiere und wieder in die Spur komme."Sie müssen sich am Riemen reißen und eine Arbeit suchen", mahnte die Staatsanwältin. Der Beschuldigte nahm das Urteil an.