Das Landratsamt Lichtenfels will sich nach dem "Metob"-Feuer darum kümmern, dass Ebersdorf und Weidhausen die Schäden an der Feuerwehrausrüstung ersetzt bekommen.
Inzwischen liegen bei Bürgermeister Bernd Reisenweber (Bürgergemeinschaft) die Rechnungen auf dem Tisch: Fast 84.000 Euro Schaden sind beim Löscheinsatz im März auf dem Gelände der Michelauer Firma "Metob" an Ausrüstungsgegenständen der Ebersdorfer Feuerwehr entstanden. Bisher ist die Gemeinde auf den Kosten sitzengeblieben - aber es scheint eine Lösung in Sicht zu sein.
Kosten sollen "Metob" in Rechnung gestellt werden "Außerordentlich dankbar" ist Reisenweber in diesem Zusammenhang dem Lichtenfelser Landrat Christian Meißner (CSU). Der hat nämlich diese Woche alle Beteiligten an den Löscharbeiten an einen Tisch geholt, um über die Probleme im Umgang mit den verheerenden Schäden, die beim Brand an den Ausrüstungsgegenständen entstanden sind, zu erörtern. Wie das Landratsamt Lichtenfels nach der Besprechung mitteilte, sind beim Einsatz Schäden im sechsstelligen Bereich entstanden. Diese sollen "Metob" in Rechnung gestellt werden - "gegebenenfalls auch per Leistungsbescheid", wie es hieß. Rechtlich stützen sich die Gemeinden und der Landkreis Lichtenfels dabei auf die Möglichkeiten des Bayerischen Katas trophenschutzgesetzes.
Versicherung zeigt sich gar nicht spendabel Dieses ermöglicht, bei Großeinsätzen wie bei "Metob" die Kosten geltend zu machen. Das Landratsamt Lichtenfels sicherte zu, dabei die federführende Rolle zu übernehmen und alle Rechnungen der Feuerwehren aus den Landkreisen Coburg und Lichtenfels zu bündeln. Ansprechpartner wird dabei die Versicherung der Firma "Metob" sein. Die zeigte sich bisher aber eher wenig spendabel, wie Bernd Reisenweber berichtet.
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Die Versicherung hat - wenn sie zahlungspflichtig wird - auch die Nebenkosten zu zahlen. Es geht doch im Moment darum, dass die Feuerwehren IM MOMENT auf den Kosten sitzen. Und das ist in unserem Rechtssystem wirklich nicht einfach.
Warum sollte METOB eine Leistung erbringen, für die eigentlich die Versicherung zuständig wäre, diese sich aber vor der Zahlung scheinbar drückt? Hier stößt die Satzung der Versicherung auf gesetzliche Bestimmungen (Entsorgung umgehend...).
Ich würde mir nun als Industriebetrieb mit heiklen Stoffen zwei Mal überlegen, ob der Betrieb nicht kontrolliert abbrennen soll. Da ist dann wenigstens die Rechtslage klar.
das die Versicherung des Unternehmens für die Schäden an der Ausrüstung im vollen Umfang aufkommt?
Glaubt Metob ansonsten das jemals wieder eine Feuerwehr bei einem Brand zum löschen erscheint? Da sollten die Wehren einfach sagen, nur nach Vorlage einer Kostenübernahmebescheinigung. Das dauert dann bestimmt 14 Tage, die Firma wäre total abgebrannt und die Feuerwehr könnte sich auf den Schutz der Nachbaranwesen konzentrieren. Es soll ja kein Unschuldiger zu Schaden kommen.
Es ist selbstverständlich. Allerdings nicht, wenn der Brand durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Und wenn das was man in den letzten Monaten über die Firma Metob gehört hat sich bestätigt, kann man die Versicherung sehr wohl verstehn.
Zeugt dann natürlich auch nicht von Dankbarkeit, wenn die Firma Metob nicht von sich aus die Initiative ergreift und die Kosten übernimmt.
Dein Alternativvorschlag ist (leider) die beste Möglichkeit sowas zu unterbinden. Nur leider wird dann wegen unterlassener Hilfeleistung geklagt und unser tolles Rechtssystem trifft dann die Entscheidung.
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Sachen.
Da müßten die Opfer (Feuerwehr) besser geschützt werden. Die Versicherung sollte zahlen müssen und könnte sich im Zweifelsfall das Geld von Metob wieder holen.
Wichtig ist doch Vorrangig das die Wehren wieder voll Einsatzfähig sind.