15-Jährige entging knapp der Vergewaltigung

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Symbolbild.
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Vor dem Coburger Landgericht muss sich ein 27-jähriger Rumäne verantworten. Er hatte eine Bekannte seines Cousins in seine Wohnung in der Innenstadt gezerrt. Das Mädchen konnte jedoch gerade noch rechtzeitig die Polizei alarmieren.

Ein 26 Jahre alter Rumäne ist vor der großen Jugendkammer am Landgericht Coburg wegen sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch von Jugendlichen und vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt. Wegen eines Ausbruchsversuchs während der Untersuchungshaft kommt noch versuchte Gefangenenmeuterei hinzu. Der 26-Jährige soll im März 2012 ein 15-jähriges Mädchen gewaltsam in seine Wohnung in der Innenstadt gezerrt haben, in der Absicht, sie sexuell zu missbrauchen.

Als die alarmierte Polizei in die Wohnung eindrang, fanden sie den Angeklagten mit freiem Oberkörper vor. Das völlig unbekleidete Mädchen versuchte indessen, sich mit Hilferufen bemerkbar zu machen.
Die Adresse war den verständigten Polizeibeamten nicht fremd: Da es dort bereits früher Vorfälle gab und eine Verbindung zum Rotlichtmilieu nicht unwahrscheinlich erschien, verständigten die zuerst eingetroffenen Polizisten weitere Kollegen und stürmten die Wohnung.

Auch der 26-Jährige selbst ist den Behörden bereits bekannt. In seiner rumänischen Heimat gab es gegen ihn schon mehrere Verfahren wegen Einbruch, Diebstahl und Körperverletzung. In Coburg soll er zuletzt in einem Nachtclub tätig gewesen sein.

Kennengelernt hatten sich der Angeklagte und die heute 16-Jährige erst am Tag der Tat selbst. Zuvor schloss das Mädchen bei einer Faschingsveranstaltung Bekanntschaft mit einem Cousin des Angeklagten. Dieser wiederum stellte die beiden einander vor. Bevor es zu den Vorfällen in der Wohnung kam, war der Angeklagte zunächst in einem Coburger Kaffeehaus und im Hofgarten unterwegs. Bereits im Hofgarten soll es Annäherungsversuche des Angeklagten gegeben haben, die das Mädchen aber noch erfolgreich abwehren konnte.


20 kleine Flaschen Bier

Im Rahmen der polizeilichen Vernehmung gab der Angeklagte an, an jenem Abend reichlich Alkohol konsumiert zu haben und daher Erinnerungslücken nicht ausschließen zu können. Er sprach von 20 kleinen Flaschen Bier, die er getrunken haben will. Der Alkoholtest, den die Polizisten nach der Festnahme bei ihm durchführten, ergab einen Wert von 1,4 Promille. Das Alter des Mädchens schätzte der 26-Jährige allerdings korrekt ein.

Dem Haftrichter gegenüber soll er gesagt haben, dass er keinesfalls einer Freundin seines Cousins etwas antun würde. "Lieber nehme ich mir 100 Euro und gehe in den Puff - das waren seine Worte", berichtete ein als Zeuge geladener Kriminalhauptkommissar. Vor Gericht stritt der Angeklagte die Tatvorwürfe weiterhin ab und verwies mit Hilfe seines Dolmetschers erneut auf mögliche alkoholbedingte Gedächtnislücken.

Angeklagt ist der 26-Jährige auch wegen Sachbeschädigung. Gemeinsam mit einem Zellengenossen hatte er versucht, aus der Untersuchungshaft zu fliehen. Mit ihrem Besteck versuchten die beiden Häftlinge, den Putz und das Mauerwerk um das vergitterte Fenster zu beschädigen, um aus der Justizvollzugsanstalt auszubrechen. Mitarbeitern waren jedoch Klopfgeräusche aufgefallen, sodass der Fluchtversuch rechtzeitig unterbunden werden konnte. Für den entstandenen Sachschaden soll der Angeklagte nun auch zur Rechenschaft gezogen werden.


Unterlassene Hilfeleistung?

Außerdem ist ein 24 Jahre alter Mann angeklagt, der ebenfalls rumänischer Staatsbürger und mit dem Angeklagten befreundet ist. Er befand sich zum Tatzeitpunkt mit in der Wohnung. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn daher der unterlassenen Hilfeleistung. Das Mädchen hatte ihn jedoch in Schutz genommen: Er habe versucht, ihr zu helfen und habe ihr nichts getan. Allerdings ist der Aufenthaltsort des 24-Jährigen derzeit unklar, sodass er zum gestrigen Prozessauftakt nicht geladen werden konnte.

Fortgesetzt wird die Verhandlung am Mittwoch, 16. Januar, um 9 Uhr.