Niedrigwasser in Bayreuth: Flüsse und Bäche bedroht

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Wegen Trockenheit sinken die Wasserstände in Bayreuths Gewässern weiter. Wasserentnahmen sind aktuell streng geregelt.

Aufgrund der wesentlich zu geringen Niederschlagsmengen in den vergangenen Wochen und der anhaltenden hohen Temperaturen liegen die derzeitigen Abflüsse an den Gewässern deutlich unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ). Auch die lokalen Starkniederschlagsereignisse haben an manchen Gewässern nur für einen kurzzeitigen Anstieg des Abflusses geführt.

Vor allem an kleineren Bächen und in den Oberläufen ist mit weiter sinkenden Pegelständen bis hin zu einer Austrocknung zu rechnen. Vielerorts sind kleinere Gewässer im Stadtgebiet von Bayreuth gerade in den Oberläufen bereits trocken gefallen. Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Insgesamt muss weiterhin mit tendenziell sinkenden Pegelständen und einer Verschärfung der NW-Situation (auch in Form trockenfallender Gewässerabschnitte) gerechnet werden.

Ausreichende Wasserführung entscheidend

Für die ökologische Funktionsfähigkeit von Bächen und Flüssen ist eine ausreichende Wasserführung entscheidend. Wasserentnahmen verursachen für die ohnehin stark durch die steigenden Wassertemperaturen und die geringere Sauerstoffverfügbarkeit beeinträchtigten Organismen zusätzlichen Stress und haben damit erhebliche negative Auswirkungen auf die Gewässerökosysteme.

Nach der Wassergesetzgebung sind im Regelfall Wasserentnahmen auch im Rahmen des Gemein- oder Anliegergebrauchs grundsätzlich nur so lange zulässig, als erhebliche Beeinträchtigungen des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten sind. Daher darf bei nicht ausreichender Wasserführung vor allem aus kleineren Gewässern dritter Ordnung in der gegebenen Trockenperiode regelmäßig kein Wasser entnommen werden.

Wasserentnahmen mittels Pumpe bedürfen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Beim Vorliegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wasserentnahme ist auf eine Mindestwasserführung im Gewässer zu achten (hier sind die Festsetzungen des jeweiligen Bescheids zu beachten). Unter nid.bayern können aktuelle Wasserstände an größeren Gewässern abgefragt werden.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung. 

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