Roland Ranftl muss gehen. Das hat der Aufsichtsrat des Bayreuther Klinikums in einer mehrstündigen Krisensitzung entschieden. Erste Weichen für eine Interimslösung wurden bereits gestellt.
Nach Bekanntwerden mutmaßlicher Missstände am Klinikum Bayreuth hat der Aufsichtsrat Konsequenzen gezogen. Das Gremium entschied nach einer mehrstündigen Sitzung, dass Klinikum-Geschäftsführer Roland Ranftl mit sofortiger Wirkung freigestellt wird. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Landrat Hermann Hübner, wurde beauftragt, mit Ranftl über eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu verhandeln. Es wurden zudem erste Weichen für eine tragfähige Interimslösung gestellt.
Demnach solle eine interne und externe Kommission eingesetzt werden, die die Organisationsabläufe im Bereich der Geburtshilfe, der Thematik Beatmungszeiten und der Thematik TAVI (Aortenklappenersatz) untersuchen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge unterbreiten sollen. Auch das Thema Notaufnahme wird einer kritischen Analyse unterzogen. "Der Aufsichtsrat sieht hier Handlungsbedarf und erwartet zügige Verbesserungsvorschläge", heißt es in einer ersten Presseerklärung der Stadt Bayreuth. Angedacht ist zudem eine Erweiterung der Geschäftsführung. Neben einem Kaufmann könnte es künftig auch einen medizinischen Geschäftsführer und einen Pflegeexperten in der Führung des Klinikums geben.
Klinikum braucht "kompletten Neustart"
Bei einer Pressekonferenz unmittelbar im Anschluss an die Krisensitzung wiesen die Bayreuther Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe und Landrat Hermann Hübner darauf hin, dass mit diesen Entscheidungen keinesfalls alle Probleme des Klinikums gelöst sind. Es seien weitere Schritte vonnöten, für die jetzt die ersten Weichen gestellt wurden.
Merk-Erbe unterstrich, dass das Klinikum "einen kompletten Neustart" brauche. Die jetzt getroffenen Beschlüsse seien ein Signal, dass der Aufsichtsrat "dem massiven Vertrauensverlust" nach innen wie nach außen entgegentritt.
Geschäftsführer Ranftl soll dem Krankenhaus einen strikten Sparkurs verordnet haben, der dem Vernehmen nach möglicherweise zu Behandlungs-Pannen geführt haben könnte. Einem anonymen Hinweisgeber zufolge hatten zwischen 2008 und 2011 drei Neugeborene durch Fehlbehandlungen schwerwiegende Dauerschäden davongetragen, ein Baby soll sogar gestorben sein.
Recht haben sie die 21 Chefärzte mit ihrer Erklärung. Die Patienten Anspruch auf eine anständige Versorgung. Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen müssen auch Grenzen haben und diese finden sich im geltenden Verfassungs- und auch im Krankenversicherungsrecht. (z.B. BVerfGE - 1 BvR 347/98).
Es ist so, dass man im Krankenhaus Anspruch auf eine ausreichende ärztliche Behandlung und Pflege nicht nur im Falle einer Todesgefahr, sondern auch auf eine Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention vor Krankheiten und vor Behinderungen hat. Auch die Konstitution der Patienten ist zu berücksichtigen.
Die Patientensicherheit darf durch kostendämpfende Gesetze und Sparmaßnahmen des Krankenhausträgers nicht beeinträchtigt werden.
Art. 3 Abs. 2 GG stellt das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit unter einen Gesetzesvorbehalt. Nicht jedes Gesetz schränkt jedoch diese Grundrechte ein. Der Gesetzgeber muss eine Einschränkung dieser Grundrechte tatsächlich bestimmt und dadurch bedingte Zumutbarkeiten umschrieben haben. Ist dies nicht der Fall, so sind gesetzliche Regelungen diesen Grundrechten nachrangig.
Ich halte es auch für unbedingt notwendig, daß BWL-Studenten in Studiengängen für eine Tätigkeit in Krankenhäusern die juristischen Grenzen ihres späteren Handlungsspielraumes im Studium vermittelt werden, d.h. die Maßstäbe des Verfassungs-, des Straf-, des Zivil- und des Krankenversicherungsrechts.
Dipl.-Verw. Heinz Alfred Guth
Aktion gegen Rücksichtslosigkeit, Bayreuth
im Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V., Bonn
www.agrud.de
"Landrat Hermann Hübner, wurde beauftragt, mit Ranftl über eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu verhandeln".
Ranftl gehört mit Fußtritten vom Klinikumgelände gejagt - was soll Hübner verhandeln ?
Die einzige akzeptable Verhandlung ist zu vereinbaren mit welchem Betrag sich Ranftl am entstanden Schaden beteiligt.
Weg mit solchen Versagen - ganz schnell weg !