Sollen "schnellstmöglich" wieder öffnen: Nach Gerichtsurteil - IHK fordert Ende von 2G in Bayerns Handel

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IHK will 2G in Bayern beenden
(Symbolbild)
IHK will 2G in Bayern beenden
Daniel Krüger / inFranken.de

Die IHK Bayreuth fordert nach einem Gerichtsurteil in Lüneburg, das die 2G-Regelung im Einzelhandel Niedersachsens außer Vollzug gesetzt hat, ebenfalls eine Beendigung dieser Regelung für Bayern. Sie wollen Chancengleichheit für die einzelnen Ladengeschäfte.

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die 2G-Regelung im stationären Einzelhandel Niedersachsens außer Vollzug gesetzt. Das Urteil aus Niedersachsen habe Signalwirkung bis nach Bayern, so die Bayerischen Industrie- und Handelskammern in einem Statement.

"Aus vielen persönlichen Gesprächen und Telefonaten mit Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern wissen wir, dass bei vielen das Weihnachtsgeschäft nicht zufriedenstellend verläuft", wird Gabriele Hohenner, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken Bayreuth zitiert. Die derzeitige 2G-Regelung halte viele Kunden vom Einkauf in Ladengeschäften ab, wie die IHK für Oberfranken Bayreuth erklärt. Rückmeldungen berichteten von bis zu zwei Drittel Umsatzverlust. Allein die Prüfungen seien ein Kostenfaktor, der sich unmittelbar auswirke. Für viele Händler sei ein "wirtschaftlicher Betrieb im Handel derzeit nicht umsetzbar".

Hohenner: "Aus unserer Sicht sollten schnellstmöglich wieder alle Ladengeschäfte uneingeschränkt öffnen dürfen, natürlich mit Masken, Abstand und Hygienekonzept. Es ist unseren Mitgliedern nicht vermittelbar, warum in einem Geschäft die 2G-Regelung gilt und in einem anderem mit ähnlichem Sortiment nicht." Die Sicherheit von Kunden und Personal müsse natürlich auch weiterhin gegeben sein.

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Die Richter am Oberverwaltungsgericht im niedersächsischen Lüneburg hatten am Donnerstag die angeordnete 2G-Regelung im Einzelhandel für Niedersachsen mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Gericht erklärte es für unzulässig, dass nur Geimpfte und Genesene in Geschäften des nicht-täglichen Bedarfs einkaufen durften. Die Maßnahme sei nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, urteilten die Richter.

"Die 2G-Regelung sorgt für unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen im stationären Einzelhandel", kritisiert BIHK-Präsident Klaus Josef Lutz in der Mitteilung. Hohenner: "Während Grundversorger allen Kunden offenstehen, dürfen Sortimentsanbieter nur unter 2G und mit höchstem Kontrollaufwand öffnen. Und das, obwohl der gesamte Einzelhandel kein Infektionstreiber ist." Hier gehe es um "Chancengleichheit für die einzelnen Ladengeschäfte".

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