Das zeitweise Fahrverbot für Motorräder am Würgauer Berg nahe Scheßlitz im Landkreis Bamberg ist rechtmäßig. Dies teilte der Verwaltungsgerichtshof in München mit. Ein Motorradfahrer hatte gegen die Sperre Beschwerde eingelegt.
Der Würgauer Berg in der Fränkischen Schweiz ist seit dem Vorjahr an Feiertagen und Wochenenden
für Motorradfahrer gesperrt, um Unfälle zu verhindern.
Dagegen hatte ein Motorradfahrer am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt - und ist nun gescheitert. Die vom Landratsamt Bamberg veranlasste zeitweise Sperrung sei rechtens, teilte der Verwaltungsgerichtshof am Freitag in München mit. Nach Ansicht des Gericht ist hier von einer besonders gefährlichen Verkehrssituation auszugehen.
Die Strecke nahe Scheßlitz sei seit Jahren ein Unfallschwerpunkt - mit langgezogenen engen Kurven. Zum Teil hätten Motorradfahrer hier bewusst risikoreiche Fahrten unternommen. Das Fahrverbot gilt zunächst befristet bis Ende des Jahres.
Mit der Streckensperrung solle geprüft werden, ob die Unfallzahlen sinken. Zuvor wurden bereits verschiedene andere Maßnahmen getestet, um die Lage zu entschärfen. Doch das hatte nicht zum gewünschten Erfolg geführt.
dpa/dvd