Wingersdorfer Todesfall: keine strafrechtlichen Konsequenzen
Autor: Stefan Fößel
Bamberg, Dienstag, 02. Oktober 2018
Erst Stunden nach Anrufen bei Rettungsleitstelle und Bereitschaftsdienst kam ärztliche Hilfe - zu spät. Das Verfahren dazu wurde nun eingestellt.
"Die durchgeführten Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten von Mitarbeitern der ILS (Integrierte Leitstelle) Bamberg-Forchheim oder des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns ergeben", heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft.
Am Abend des 4. März hatte eine Frau versucht, Hilfe für ihren kranken Mann zu bekommen, sowohl über den Notruf 112, als auch über die Nummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes, die 116 117. Als nach Stunden gegen 0.15 Uhr eine Ärztin in Wingersdorf eintraf, konnte sie nur noch den Tod des 78-Jährigen feststellen.
Entscheidend für die Einstellung des Verfahrens ist laut Oberstaatsanwalt Otto Heyder auch die Feststellung im Sachverständigengutachten, nach dem "der Tod des Verstorbenen auch im Falle eines nach dem ersten Anruf ab etwa 21.30 Uhr eingeleiteten Notarzteinsatzes nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können". Für Stefan Reichert, den Sohn des Verstorbenen enthält diese Bewertung "einen Hauch von Zynismus, denn mit dieser Argumentation bräuchte man überhaupt keinen Rettungs- oder Bereitschaftsdienst mehr losschicken, weil immer eine Restwahrscheinlichkeit eines möglichen Ablebens bleibt".
Grundsätzlichen Reformbedarf in Sachen Notruf sieht ILS-Geschäftsführerin Christine Feldbauer nicht: "Das System hat sich bewährt, wir haben jedes Jahr etwa 70 000 Dispositionen, die meist völlig geräuschlos ablaufen. Es ist immer tragisch, wenn etwas passiert, und ich verstehe auch, dass die Angehörigen dann nach Ursachen und Verantwortlichkeiten fragen."
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Ein Interview mit der Ärztin, die in dieser Nacht Dienst tat, lesen Sie hier.