Wie weit dürfen wir uns ab Inzidenzwert 200 noch bewegen?

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Wer einen Ausflug mit der Familie unternehmen möchte, darf sich ab Inzidenzwert 200 nur noch 15 Kilometer vom eigenen Ortsschild wegbewegen. Doch es gibt viele Ausnahmen, die einen weiteren Bewegungsradius erlauben.

Am Dienstag lag der Inzidenzwert für den Landkreis Bamberg mit 137,9 noch deutlich unter der kritischen 200er-Marke. Doch im Dezember wurde diese in der Stadt Bamberg bereits kurzzeitig überschritten, aktuell ist das in den Nachbarlandkreisen Coburg, Lichtenfels und Bayreuth der Fall. Was geschieht, wenn auch im Landkreis Bamberg höhere Zahlen erreicht und entsprechend der Bewegungsradius der deutlich eingeschränkt wird? Wir liefern in diesem Zusammenhang Antworten auf einige Fragen, die sich derzeit viele stellen .

Wie werden die 15 Kilometer Bewegungsradius gemessen?

Der 15-Kilometer-Radius bezieht sich stets auf den gesamten Wohnort, nicht auf die genaue Anschrift. Wohnort ist hier laut Auskunft des Landratsamtes der tatsächliche Aufenthaltsort. Hält sich zum Beispiel ein Student, der sonst in München lebt und studiert, derzeit in Bamberg auf, weil nur Fernuni stattfindet, dann gilt Bamberg als Aufenthaltsort.

Gerechnet wird dann ab der Ortsgrenze. Dabei kommt es auf die Luftlinie an und nicht auf die Zahl der tatsächlich gefahrenen Kilometer. So kommen Kommunen wie Scheßlitz duch ihre vielen Eingemeindungen mit einer Gesamtfläche von fast 95 Quadratkilometern auch auf einen entsprechend ausgedehnten Radius.

Dürfte eine Bamberger Familie bei Inzidenz 200 noch zum Schlittenfahren nach Wattendorf (Luftlinie ab Stadtgrenze 19 Kilometer)?

Nein. Der Bewegungsradius gilt für touristische Tagesausflüge und kann laut Gesundheitsministerium nicht mit einer Begründung wegen Sports oder Bewegung an der frischen Luft umgangen werden.

Sport bleibt zwar weiterhin erlaubt, aber bei entsprechend hoher Sieben-Tages-Inzidenz nur innerhalb eines Umkreises von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde.

Darf man aus einem Ort unter einer Inzidenz von 200 in einen Hotspot fahren?

Wenn der eigene Wohnort unter 200 liegt, gilt die 15-Kilometer-Regel nicht und man kann Ausflüge machen - auch in Gebiete mit einer Inzidenz über 200.

Man sollte sich zuvor jedoch informieren: "Landkreise und Gemeinden mit höheren Werten, haben die Möglichkeit, individuell touristische Ausflüge dorthin zu untersagen", teilt dazu Frank Förtsch, Pressesprecher des Landratsamtes Bamberg, mit.

Wie lange gilt die 15-Kilometer-Regel?

Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann die Begrenzung des Bewegungsradius aufheben, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. Entscheidend für den Inzidenzwert sind die Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI).

Für wen gibt es Ausnahmen von der Begrenzung?

Der 15-Kilometer-Radius gilt zum Beispiel nicht für die Fahrt zur Arbeit, den Besuch der Schule, einer Betreuungseinrichtung, eines Gottesdienstes oder eines Arztes. Ein weiterer triftiger Grund wäre ein Termin im Bamberger Corona-Impfzentrum. Auch der Weg zum Einkaufen oder der Besuch von Familienangehörigen unter Beachtung der Kontaktbeschränkung sind nicht betroffen.

Damit darf also auch ein Landkreisbürger bei Überschreitung des Inzidenzwertes 200 noch in den 30 Kilometer entfernten Wohnort seiner Schwester fahren, um auf Kinder aufzupassen?

Ja. Die Ausnahmen von der allgemeinen Ausgangsbeschränkung sind auch triftige Gründe für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius. "Unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen darf ein anderer Hausstand zum Zwecke der Kinderbetreuung besucht werden", erklärt dazu Frank Förtsch vom Landratsamt.

Ein Königsfelder arbeitet in Bamberg. Bräuchte er eine Bescheinigung vom Arbeitgeber?

Wer den 15-Kilometer-Radius wegen Fahrten zur Arbeit verlässt, braucht eigentlich keine Bescheinigung des Arbeitgebers. Hilfreich wäre sie trotzdem, um den Weg zur Arbeit bei einer möglichen Polizeikontrolle glaubhaft zu machen.

Einkaufen bleibt erlaubt. Heißt das, dass eine Burgwindheimerin auch bei hohen Inzidenzwerten nach Bamberg in den Supermarkt fahren kann? Oder müsste es sich um ein Fachgeschäft handeln, das es nicht näher an ihrem Wohnort gibt?

Das Einkaufen ist als triftiger Grund für eine Ausnahme von der allgemeinen Ausgangsbeschränkung genannt. "Die derzeitigen Regelungen schreiben nicht vor, dass die Versorgungseinkäufe nahe am Wohnort durchzuführen sind", teilt dazu das Landratsamt mit. Unabhängig vom Gedanken des Infektionsschutzes sei es aber aus Gründen des Umweltschutzes und zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels wünschenswert, Fahrtzeiten möglichst gering zu halten.

Seit Montag ist auch das so genannte "Click and Collect" möglich: Kunden können telefonisch oder online in einem Geschäft etwas bestellen und unter Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln abholen. Dabei müssen sowohl Personal, als auch Kunden auf Parkplätzen und Warteflächen FFP2-Masken tragen - sofern es keine geeigneten Schutzwände gibt.

Wird die Einhaltung überhaupt kontrolliert?

Bei Verstößen gegen die 15-Kilometer-Regel könnte ein Bußgeld von bis zu 500 Euro fällig werden. "Ob ein Verstoß vorliegt, wird im Einzelfall abgeklärt", sagt Alexander Krapp, Pressesprecher der Polizei Bamberg-Land. Wenn der Inzidenzwert über 200 liege, würden häufiger Autos stichprobenartig angehalten. "Wir stellen fest, ob jemand den erlaubten Radius ohne triftigen Grund verlassen hat, und geben unsere Erkenntnisse ans Gesundheitsamt weiter." Dort werde der Sachverhalt geprüft und gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid erlassen.