Welche Läden am verkaufsoffenen Sonntag in Bamberg aufhaben dürfen

2 Min
Künftig kann am zweiten Sonntag beim Blues- und Jazzfestival in Bamberg eingekauft werden. Foto: Riegerpress
Künftig kann  am zweiten Sonntag beim  Blues- und Jazzfestival in Bamberg eingekauft werden. Foto: Riegerpress

Der Bamberger Stadtrat beschließt, dass die Läden beim Blues- und Jazzfestival am 12. August geöffnet haben dürfen - allerdings nicht alle.

Einkaufen an einem Sonntag und dazu Musik - das ist künftig in Bamberg möglich, erstmals schon am 12. August. Der Stadtrat hat am Donnerstag eine entsprechende Verordnung verabschiedet. So können Besucher immer am zweiten Sonntag des Blues- und Jazzfestivals auch Einkäufe in der Innenstadt erledigen. Dadurch erhofft sich die Verwaltung eine weitere Stärkung des Einzelhandels in der Innenstadt. Im Gegenzug wird es keinen verkaufsoffenen Sonntag mehr im Oktober zum Herbstmarkt geben, dieser war nach dem Ladenschlussgesetz nicht mehr zu halten. Die Entscheidung fiel nach durchaus kontroverser Diskussion mit 26 zu 14 Stimmen.

Die Unterstützer des Verwaltungsvorschlags von Sozial- und Ordnungsreferent Ralf Haupt überwogen. So hatte unter anderem Heinz Kuntke (SPD) dafür geworben, den einen verkaufsoffenen Sonntag beizubehalten. "Wenn wir das hier kappen, würden wir dem Einzelhandel keinen Gefallen tun." Daniela Reinfelder (BuB) forderte nicht nur einen, sondern gleich mehrere verkaufsoffene Sonntage. Für sie stellte der Beschlussvorschlag einen "Minimalkompromiss" dar. Dieter Weinsheimer (Bamberger Allianz) bedauerte, dass der Herbstmarkt nicht mehr Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag sein könne. Er hatte wegen des Verkaufsgebiets Bedenken: "Das Verhältnis von Festival- zur verkaufsoffenen Fläche sehen wir als problematisch an."

Nach der Verordnung werden nicht alle Geschäfte am Sonntag zwischen 13 und 18 Uhr geöffnet haben. Laut Ladenschlussgesetz dürfen nur diejenigen Einzelhändler öffnen, die einen direkten örtlichen Bezug zum Blues- und Jazzfestival haben, das letztlich als das "auslösende Ereignis" zu gelten hat. Deshalb muss das Verkaufsgebiet auf das unmittelbare Areal der Veranstaltung begrenzt werden. Das betrifft den Maxplatz und den Grünen Markt.


Wo darf geöffnet sein?

Doch wird nun unter anderem auch die Luitpoldstraße oder die Kleberstraße (Tiefgarage Georgendamm) miteinbezogen (siehe Karte). Der Stadtmarketing-Verein hatte in einer Stellungnahme an die Stadt so argumentiert, dass viele der rund 150.000 Besucher mit dem Zug oder dem Pkw anreisten. Deshalb sei es folgerichtig, dass auch die Hauptrouten von Parkplätzen und vom Bahnhof zu den Bühnen in der Innenstadt mit einbezogen würden.

Diese Auffassung teilte auch Sozial- und Ordnungsreferent Haupt: Das "auslösende Ereignis" könne sicher nicht allein auf die beiden Bühnen am Maximiliansplatz oder am Grünen Markt reduziert werden. Die Strahlwirkung der Veranstaltung erfasse auch weitere Bereiche der Innenstadt. "Eine exakte Abgrenzung ist kaum möglich", erklärte Haupt.

Die "Allianz für den freien Sonntag", bestehend aus Gewerkschaften und kirchlichen Vertretern, gab sich im Vorfeld kompromissbereit, sieht den Zuschnitt des Verkaufsgebietes aber kritisch: So sei nur ein kleinerer Bereich der Innenstadt am Maxplatz nicht zu beanstanden. Bei dem nun beschlossenen größeren Gebiet hatte sich die Allianz gegenüber der Verwaltung vorbehalten, dies rechtlich überprüfen zu lassen.

Die Gewerkschaft Verdi hatte bereits die alte Verordnung der Stadt Bamberg bei der Regierung von Oberfranken beanstandet und somit gekippt. Diese Regelung aus dem Jahr 1997 hatte vorgesehen, dass sämtliche Geschäfte in der Innenstadt anlässlich des Herbstmarktes offengehalten werden können. Doch bescheinigte auch Ordnungsreferent Haupt dem Markt zu wenig Anziehungskraft, um als entsprechender Publikumsmagnet einen verkaufsoffenen Sonntag in dieser Dimension zu rechtfertigen.

Die "Allianz für den freien Sonntag" spricht sich, wie auch das Erzbistum Bamberg oder das evangelisches Dekanat, grundsätzlich gegen verkaufsoffene Sonntage aus. In diese Richtung ging auch der Vorstoß von Ursula Sowa (GAL), die betonte, dass es zwar Für und Wider bei dem Thema gebe - die Fraktionssprecherin selbst appellierte aber, dass Bamberg auch ein Zeichen setzen und generell am Sonntag "geschäftsfreie Zone" werden könnte. "Bamberg hat es nicht nötig, den Einzelhandel anzukurbeln", meinte Sowa. Dem widersprach Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD): "Die Rahmenbedingungen müssen stimmen, damit wir möglichst individuelle Firmen in der Innenstadt haben, die sich behaupten können."

Zweiter Bürgermeister Christian Lange (CSU) hoffte angesichts der weitaus größeren Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen im Landkreis, dass die Diskussion künftig auch zu einer stärkeren Gleichbehandlung in Stadt und Landkreis führe.