Vor dem Justizgebäude drängen sich die Kamerateams, drinnen kommt es zur vierten Verhaftung. Auch die Mutter von Robin F. muss kurz in den Zeugenstand.
Trotz Medienrummels und leidenschaftlicher Eröffnungsworte geht der Sandstraßen-Prozess so weiter, wie er zuletzt aufgehört hat. Auch die 21-jährige Zeugin Sarah M. (Name geändert) wurde nach ihrer Aussage vor dem Landgericht Bamberg festgenommen - die mittlerweile vierte Verhaftung im laufenden Prozess. Auch ihr wirft Oberstaatsanwalt Otto Heyder uneidliche Falschaussage vor. M. hatte unter anderem in ihrer ersten Aussage vor der Polizei verschwiegen, dass sie nach den Gewalttaten in den Morgenstunden des 30. Juli 2017 noch einmal zum Tatort zurückgekehrt ist, was auch ein Überwachungsvideo belegt. Morgen soll sie dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.
Kurzfristig in den Zeugenstand berufen wurde nun auch Juliana F., deren Sohn Robin vor einer Woche im Gerichtssaal verhaftet worden war (Lesen Sie auch: Zeuge landet in U-Haft - Mutter kämpft für seine Freiheit). Sie hatte in einem Fernsehinterview angedeutet, von Robin über die Ereignisse dieser Nacht telefonisch informiert worden zu sein. Juliana F. machte jedoch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Die Mutter kämpft für die Freiheit ihres Sohnes. Sie deutet vor laufender Kamera an, vom Sohn telefonisch über den Vorfall informiert worden zu sein. Nun hat sie die Gelegenheit, vor Gericht für ihren Sohn auszusagen - und nimmt von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch!?! Diesen Entschluss wird Frau Mama sicherlicher erst gefasst haben, nachdem das Gericht sie über ihre Rechten und Pflichten als Zeugin und die möglichen Konsequenzen daraus informiert hat. Mehr möchte ich dazu gar nicht schreiben und jeder, der klar denken kann, weiß, wie solch ein Zurückrudern im entscheidenden Moment einzuschätzen ist. Ohne den Prozess zu verfolgen, erscheint es mir doch so, dass sich die Bamberger Justiz nicht verschaukeln lassen möchte. Solch konsequenten Richter brauchen die Opfer von Gewalttaten ebenso wie das Land selbst.
supiter
na ja sagen wir mal so, nur gestützt darauf was hier in der zeitung zu lesen ist und dies mal im wesentlichen als richtig wieder gegeben und wahr unterstellt, muss man schon feststellen, dass hier in den aussagen, so wie diese wieder gegeben werden erhebliche widersprüche und diskrepanzen zu tage treten. im ergebnis würde es mich nicht wundern, wenn die staatsanwaltschaft davon abstand nimmt, einzelne zeugen wegen aussagedelikte zu verhaften sondern sogleich dazu übergeht, diese personen wegen beihilfe gar mittäterschaft zu belangen.
Joe-Bamberg
das soll wohl mal ein Exempel statuiert werden Nach meinen Erlebnissen in der Sandstraße könnte man dort jede Nacht am WE eine ganze Reihe "Zeugen" festnehmen.
Die Mutter kämpft für die Freiheit ihres Sohnes. Sie deutet vor laufender Kamera an, vom Sohn telefonisch über den Vorfall informiert worden zu sein. Nun hat sie die Gelegenheit, vor Gericht für ihren Sohn auszusagen - und nimmt von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch!?! Diesen Entschluss wird Frau Mama sicherlicher erst gefasst haben, nachdem das Gericht sie über ihre Rechten und Pflichten als Zeugin und die möglichen Konsequenzen daraus informiert hat. Mehr möchte ich dazu gar nicht schreiben und jeder, der klar denken kann, weiß, wie solch ein Zurückrudern im entscheidenden Moment einzuschätzen ist.
Ohne den Prozess zu verfolgen, erscheint es mir doch so, dass sich die Bamberger Justiz nicht verschaukeln lassen möchte. Solch konsequenten Richter brauchen die Opfer von Gewalttaten ebenso wie das Land selbst.
na ja sagen wir mal so, nur gestützt darauf was hier in der zeitung zu lesen ist und dies mal im wesentlichen als richtig wieder gegeben und wahr unterstellt, muss man schon feststellen, dass hier in den aussagen, so wie diese wieder gegeben werden erhebliche widersprüche und diskrepanzen zu tage treten. im ergebnis würde es mich nicht wundern, wenn die staatsanwaltschaft davon abstand nimmt, einzelne zeugen wegen aussagedelikte zu verhaften sondern sogleich dazu übergeht, diese personen wegen beihilfe gar mittäterschaft zu belangen.
das soll wohl mal ein Exempel statuiert werden
Nach meinen Erlebnissen in der Sandstraße könnte man dort jede Nacht am WE eine ganze Reihe "Zeugen" festnehmen.