Eine rumänische Prostituierte wurde zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Ein Steuerberater hatte ihr insgesamt 63 000 Euro geliehen.
Es ist ein klassischer Fall von Aussage gegen Aussage. Wem glaubt man seine Geschichte? Dem angesehenen Steuerberater aus dem Landkreis Bamberg oder der zwielichtigen Prostituierten aus Augsburg? Hat er ihr 63 300 Euro geliehen und sie ihn betrogen, weil sie ihm falsche Hoffnungen auf eine Heirat gemacht hat. Oder war die Summe "hart" erarbeitet und er möchte sich so nun aus der Affäre stehlen?.
Strafrichterin Magdalena Becker ist an diesem Tag nicht zu beneiden. Fast neun Stunden muss sie sich die Argumente der beiden Seiten anhören. Dabei klingen beide Versionen gleichermaßen unglaublich. Es geht immerhin um 63 300 Euro, die zwischen Oktober 2016 und September 2017 geflossen sind. Nur diese Summe ist unstreitig. Um alles andere wird heftig gerungen.
Angeblich schlimme Verhältnisse
Wenn man Staatsanwalt Andreas Uhlstein zuneigt, dann hat der Steuerberater das Geld nur verliehen. Freilich ohne sich als Finanzfachmann dafür Quittungen geben zu lassen. Die 28-jährige Frau, die er im August 2016 im Bordell in Bamberg als "Julia" kennengelernt habe, habe ihm von einer arbeitslosen Mutter, einem alkoholkranken Vater und einem schwerbehinderten Bruder berichtet. Sie habe Schwierigkeiten, müsse sie doch nicht nur 300 Euro Miete in der Woche an ihren Chef aus dem Rotlichtmilieu abgeben, sondern auch noch die Hälfte des Umsatzes. Sie brauche mehr Geld. Denn in der Heimat drohte das Elternhaus versteigert zu werden.
"Ich fand sie ganz sympathisch. Sie tat mir leid. Ich wollte ihr helfen." Aus Sicht des Geschädigten habe sich schon bald eine Liebesbeziehung entwickelt. Sie habe mehrfach bei ihm zu Hause übernachtet - ohne Geld zu nehmen. Dann habe sie ihm gesagt, tagsüber arbeite sie in der mobilen Altenpflege. Was wohl irgendwie auch stimmte. Staatsanwalt Uhlstein sah gewerbsmäßigen Betrug und forderte ein Jahr und neun Monate mit Bewährung.
"Die Frau meines Lebens"
"Ich liebe Dich so unendlich. Du machst mich so glücklich. Du bist die Frau meines Lebens", lautete es auf den Grußkarten, die die generösen Blumengeschenke des deutlich älteren "Romeo" begleiteten. "Als ich sie nach einigen Monaten fragte, ob wir zusammen seien, sagte sie "Ja"." Da hatte er bereits immer wieder Geldumschläge mit 2000 oder 7000 Euro augehändigt.
Dafür plünderte der Steuerberater nicht nur seine Altersvorsorge, sondern nahm auch ein Bankdarlehen auf. Zuletzt war er so verzweifelt, dass er sogar seine 75-jährige Mutter anpumpte. "Ich bin einfach zu gutmütig," so der Nebenkläger. Die Mama gab ihm nach längerem Widerstreben einen Teil ihrer Haushaltskasse: 15 000 Euro. "Als Mutter lässt man sich beknien." Sein Mandant habe"Julia" heiraten wollen. Man habe nicht nur Putzpläne für das Eigenheim entwickelt, und sich auf Kindernamen geeinigt, sondern sogar schon den Bamberger Dom für die Feierlichkeiten reserviert, erklärte Rechtsanwalt Rainer Werthmann (Bamberg). Und das Testament zu ihren Gunsten geändert. "Vielleicht war das blauäugig." Immerhin hätte die junge Dame versichert, das Geld zurückzuzahlen, auch wenn man einmal nicht mehr zusammen sei. "Sie sagte noch: Ich liebe Dich. Darauf hatte ich so lange gewartet. Das war das letzte Mal, dass ich sie gesehen habe," so der Geschädigte. Bis zur Gerichtsverhandlung.
Rumänien statt Italien
Wenn man der Angeklagten glauben möchte, dann hat der damals noch verheiratete Mann sich mit der Hostess vergnügt. Bei "Honoraren" von 1000 bis 2000 Euro pro Nacht für drei Stunden im Restaurant, zwei Stunden im Bett, drei Stunden im Gespräch und wieder einer Stunde ohne Worte. Dazu reiste er der "Dienstleisterin" durch ganz Bayern hinterher. Von Bamberg über Ingolstadt, von Augsburg bis Rosenheim, von Landshut bis Plauen. Sogar nach Mailand fuhr er dem Escort-Girl hinterher. Denn angeblich stammte sie aus Italien.
Wenn ein Steuerberater, der per se mit dem Geld seiner Mandanten zu tun hat, nicht mit seinem eigenen umgehen kann, was passiert dann mit fremden Geld?
ja und nun die alles entscheidende frage, zu der in dem artikel leider keine antwort gegeben wird. weswegen und wegen welches deliktes ist die gute nun verurteilt worden. schöne augen zu haben und schöne augen augen zu machen, ist wohl nicht strafbar.
Lieber supiter, das steht doch im ersten Absatz: "betrogen". Ein Blick ins Strafgesetzbuch§ 263 zeigt: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
* Hat er ihr 63 300 Euro geliehen und sie ihn betrogen * das steht da, ein verdacht nicht mehr, lieber #huiuiui# wer lesen kann ist klar im vorteil und nie vergessen, die meisten todesfälle sind darauf zurückzuführen, dass man die packungsbeilage der medikamenten nicht lesen kann, aber das nur als tip am rande, von einem urteil im sinne des strafgesetzbuches lese ich in dem artikel nichts, denn das wäre des richters spruch, aber das erstaunt mich hier bei den uns umgebenden praktikaten gar nicht mehr