Über zwei Jahre Haft für Sexualstraftäter
Autor: Sebastian Martin
Bamberg, Montag, 20. Januar 2014
Für den sexuellen Missbrauch an seiner Stieftochter kommt ein 33-Jähriger aus dem Landkreis Haßberge hinter Gitter und in eine Entziehungsanstalt. Das Landgericht in Bamberg machte es sich nicht leicht mit seiner Entscheidung.
Was ist die gerechte Strafe für einen Mann, der seine Stieftochter mehrfach sexuell missbraucht hat? Diese Frage musste die Jugendkammer des Landgerichts Bamberg am Montag beantworten. Für diesen Tag wurde das Urteil in dem Prozess erwartet, der bereits am vergangenen Donnerstag verhandelt worden war. Die Beweisaufnahme war bereits abgeschlossen, die Plädoyers schon gesprochen.
Verteidiger Thomas Gärtner hatte sich für Bewährung und eine Therapie seines Mandanten stark gemacht. Diese Forderung hat sich letztlich nicht erfüllt.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren und vier Monaten, blieb dabei unter den drei Jahren, die Staatsanwalt Matthias Kröner gefordert hatte.
Da die Strafhöhe über dem Rahmen liegt, in dem eine Aussetzung auf Bewährung möglich ist, kommt der 33-Jährige nicht um einen Haftaufenthalt herum.
Verteidigung ist zufrieden
Dennoch war Anwalt Thomas Gärtner zufrieden. Denn das Gericht unter Vorsitz von Manfred Schmidt ordnete auch eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt an. Der Mann kann sich nun einer Therapie unterziehen, die auf die Haftzeit angerechnet wird. Auch Gärtner hatte das gefordert, damit sein Mandant seine Alkohol- und Medikamentensucht in den Griff bekommen könne. Schließlich sei der Mann hochgradig süchtig, was Vorsitzender Richter Manfred Schmidt in der Urteilsbegründung bestätigte.
An der Schuld des 33-Jährigen bestand kein Zweifel - auch beim Anwalt nicht. Sein Mandant war geständig und hatte den sexuellen Missbrauch an seiner Stieftochter eingeräumt. Mehrfach hatte der Mann in einem Ort im Maintal im Kreis Haßberge von Oktober 2012 bis Februar 2013 in mindestens vier Fällen seine Stieftochter missbraucht, in einem Fall schwer. Dem Mann wurde der sexuelle Missbrauch einer Schutzbefohlenen zudem nachgewiesen.
Gemeinsames Kind
Besonders gestört hat Richter Manfred Schmidt, wie er in seiner Urteilsbegründung betonte, dass der Mann mit dem Missbrauch begann, als seine Frau, die Mutter des Opfers, eine gemeinsame Tochter zur Welt gebracht hat.
Die Entscheidung für die Jugendkammer war nicht einfach, hatte der Mann die Taten doch bewiesenermaßen unter starkem Einfluss von Alkohol- und Schmerzmitteln begangen. Laut psychologischem Gutachten, das in dem Prozess Beachtung fand, sei der Mann im Rausch nicht mehr in der Lage, seiner "pädophilen Nebenströmung", dem bei ihm vorhandenen Trieb gegenüber präpubertären Mädchen, widerstehen zu können.
Deshalb sah auch das Gericht eine Entzugstherapie in einer geschlossenen Anstalt als zwingend notwendig an. Der Mann habe sich bereits bemüht, trocken zu bleiben. Dennoch sei ein weiterer Entzug nötig, da das Gericht am langfristigen Erfolg zweifelte. Was das Verfahren ebenso nicht einfach machte, war die Situation für das Mädchen: "Wir haben gesehen, was es für ein Kind bedeutet, wenn es in so ein Verfahren involviert wird", sagte Richter Schmidt und sprach damit die Belastung für die heute Zehnjährige an.
Das Mädchen musste nicht vor Gericht aussagen - ein Video seiner Aussage beim Ermittlungsrichter wurde im Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt. Das Kind wurde als Nebenkläger von Anwältin Sabine Müller vertreten.
Folgen erst später
Die Nebenklage forderte Schmerzensgeld in Höhe von über 10.000 Euro. Dies wurde vom Gericht bis zu einer Höhe von 5000 Euro bewilligt. Weitere Forderungen sind zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Folgen des Missbrauchs könnten bei dem Mädchen erst später auftreten.
Dass der sexuelle Missbrauch an die Öffentlichkeit gelangt war, war eher dem Zufall zu verdanken. Das Mädchen hatte in der Schule Sexualunterricht, es stellte daraufhin Fragen an eine Freundin ihrer Mutter, die in Richtung Missbrauch deuteten. Auf Drängen der Mutter, die seit 2012 mit dem Mann verheiratet war, stellte sich der 33-Jährige im vergangenen Jahr der Polizei.