Teure Mieten: Wohnraum wird in Franken zur Luxusware

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Die Mieten steigen rapide an. Experten gehen davon aus, dass bald 40 Prozent des Monatsgehaltes für die Wohnungsmiete aufgebracht werden muss.

Die Zahlen klingen beunruhigend, überraschen können sie Experten nicht mehr: Laut einem Bericht des Immobilienverband Deutschland (IVD) sind die Mieten seit Herbst 2010 in allen bayerischen Großstädten nahezu explodiert. Die höchsten Anstiege bis zum Herbst 2015 gab es unter anderem in Nürnberg mit einem Plus von 20,3 Prozent. Kein Wunder: Seit 2012 kamen in der Frankenmetropole rund 10 000 Einwohner hinzu.

Interessant aus fränkischer Sicht: Hinter München - hier muss man für eine 20-Quadratmeter-Wohnung bis zu 500 Euro warm berappen - weist Erlangen mit 11,40 Euro/Quadratmeter das höchste Mietpreisniveau auf. Arbeitnehmer größerer Firmen konkurrieren hier mit den Studenten um bezahlbare Wohnungen. "Zwar hat die Neubautätigkeit in den Ballungsregionen angezogen, errichtet wird jedoch in erster Linie Wohnraum im höherpreisigen Segment", sagt Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts.


Kein Ende in Sicht

Wo die Nachfrage steigt, steigt auch der Preis: Wer in Ballungszentren heute ein Objekt findet, zahlt teils bis zu 30 Prozent mehr Miete als sein Vorgänger. Suchende mit einem durchschnittlichen Einkommen haben es häufig schwer, überhaupt ein bezahlbares Objekt finden. Aus Sicht von Tim Kempen, Redakteur beim Portal immowelt.de, ist auf absehbare Zeit kein Ende in Sicht. "Entwicklung vorauszusehen, ist schwierig. Aber man kann davon ausgehen, dass die Mieten weiter steigen."

Auch Monika Schmid-Balzert vom Bayerischen Mieterbund prognostiziert mindestens "stagnierende Mieten auf hohem Niveau". Vor allem in den Ballungszentren wie Erlangen oder Nürnberg. "Die Menschen ziehen dorthin, wo es Arbeit gibt. Es fehlt dort aber an der nötigen Fläche."


Eigenheime werden aufgegeben

Langfristig müsse man damit rechnen, dass der Mietanteil am Monatsverdienst auf 40 Prozent steigt. Im Gegenzug dazu gäbe es ländliche Regionen, wo eher zurückgebaut werden müsse. Sonst droht immer mehr Kommunen das Schicksal vieler ostdeutscher Städte: Kommunen sind bei leer stehenden Gebäuden urplötzlich "sicherungspflichtig", weil die Besitzer ihre Eigenheime aufgeben.

Gut möglich, dass sich mehr Familien für die Karte "Kaufen statt Mieten" entscheiden. Je länger die Niedrigzinsphase dauere, so Schmid-Balzert, desto mehr Anreize gebe es, Risiken einzugehen. Zumal auch die Einführung der Mietpreisbremse (siehe Infokasten) den Anstieg der Mieten nicht stoppen konnte. Die Bayerische Staatsregierung sieht darin zwar "einen wichtiger Baustein, der dazu beiträgt, dass Wohnraum für die Bürger bezahlbar bleibt", wie Pressesprecher Thomas Pfeiffer mitteilt. Klar sei aber auch: Eine Allzweckwaffe gegen steigende Mieten ist sie nicht.


In 137 Städte und Gemeinden in Bayern gilt die Mietpreisbremse

Seit dem 1. Juni 2015 gibt das Bürgerliche Gesetzbuch den Landesregierungen die Möglichkeit, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gilt. In diesen Gebieten darf die Miete bei Beginn eines Wohnraummietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als zehn Prozent übersteigen. Ausnahmen bestehen für Neubauten sowie die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. In diesen Ausnahmefällen kann der Vermieter mit dem Mieter auch einen Mietzins vereinbaren, der die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 Prozent übersteigt. Hintergrund der Ausnahmen ist laut bayerischer Staatsregierung, dass durch die Mietpreisbremse notwendige Investitionen in den Wohnungsneubau und in notwendige Modernisierungen nicht gefährdet werden sollen.

Seit August 2015 gilt die Mitpreisbremse in Bayern in den von der Staatsregierung bestimmten Städten und Gemeinden. Zum Jahresende 2015 wurde die Liste der Städte und Gemeinden aktualisiert: Die sogenannte Mieterschutzverordnung bestimmt nunmehr seit dem 1. Januar 2016 die 137 Städte und Gemeinden in Bayern, in denen die Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen gilt.

Die Liste gibt es im Netz unter:
www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/mieterschutzverordnung_staedte_gemeinden.pdf