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Stichwahl in Bamberg: Infos zu Brief- und Urnenwahl


Autor: Redaktion

Bamberg, Mittwoch, 11. März 2026

Am 22. März 2026 findet in Bamberg die Stichwahl zum Oberbürgermeister statt.


Am 22. März 2026 kommt es zur Stichwahl in der Stadt Bamberg: Die Bürgerinnen und Bürger können zwischen Jonas Glüsenkamp (Grüne) und Sebastian Martins Niedermaier (SPD) wählen, wer der neue Oberbürgermeister von Bamberg werden soll. Hier die Informationen für alle, die ihr Wahlrecht ausüben möchten:

Infos zur Briefwahl

Wer für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen angefordert hat, konnte bei der Beantragung bereits einen Haken setzen, dass er auch im Fall einer Stichwahl die entsprechenden Unterlagen erhält. Diese Personen werden in den nächsten Tagen Post mit den Stichwahl-Zetteln erhalten. Wer diesen Haken nicht gesetzt hat oder beim ersten Mal in einem Wahllokal abgestimmt hat, nun aber die Briefwahl nutzen möchte, kann die Unterlagen auch jetzt noch anfordern. Dies geht auf folgenden Wegen:

  • digital mit einer Mail an briefwahl@stadt.bamberg.de unter der Angabe von Namen, Geburtsdatum und Anschrift. Die Mail muss spätestens am Montag, 16. März 2026, eingetroffen sein.
  • persönlich mit einem Besuch in der Wahlamtsgeschäftsstelle der Stadt Bamberg im Rathaus am Maximiliansplatz 3, im Erdgeschoss (Zimmer-Nr. 8b) in der früheren Infothek. Neben den üblichen Eingängen ist ein barrierefreier Zugang an der Fleischstraße eingerichtet. Mitzubringen sind hier bitte die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument. Die persönliche Beantragung ist bis Freitag, 20. März 2026, möglich.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Montag bis Donnerstag jeweils von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Infos zur Urnenwahl

Wer am Sonntag, 22. März 2026, in einem Wahllokal seine Stimme abgeben möchte, kann dies zwischen 8 und 18 Uhr tun. Mitzubringen ist dann die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung, die bereits vor dem ersten Wahlgang zugestellt wurde. Sollte diese nicht mehr vorhanden sein, dann genügt ein amtliches Ausweisdokument.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.