Sextäter landet in Psychiatrie

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Alkohol, Zigaretten, Schmuddelfilme und Sex: Der 50-Jährige lockte die zehn- bis zwölfjährigen Mädchen mit einer fiesen Mischung. Foto: Eckehard Kiesewetter
Alkohol, Zigaretten, Schmuddelfilme und Sex: Der 50-Jährige lockte die zehn- bis zwölfjährigen Mädchen mit einer fiesen Mischung.  Foto: Eckehard Kiesewetter

Ein 50-Jähriger aus dem Raum Ebern erhielt zwei Jahre und acht Monate. Er wird in eine geschlossene Anstalt eingewiesen.

Er lebte zurückgezogen in einer kleinen Kellerwohnung im Haus der Mutter - und in einer eigenen Fantasiewelt. Wahnwitzige Gedanken trieben einen 50-jährigen Arbeiter aus dem Raum Ebern um, der sich zwei Tage lang vor der fünfköpfigen Jugendkammer des Bamberger Landgerichts verantworten musste.

Er fühlte sich von Zuhältern verfolgt und vom Besitzer eines fiktiven Eberner Bordells unter Druck gesetzt, der kleine Mädchen auf ihn angesetzt habe. Selbst die Bundeskanzlerin tauchte in seiner Gedankenwelt auf und habe auf ihn geschossen, gab er gegenüber einem Kriminalpolizisten zu Protokoll.

Die Mädchen besuchten ihn tatsächlich in seiner Wohnung. Zwischen Oktober 2011 und März 2012 regelmäßig an mehreren Tagen unter der Woche.
Sie wärmten sich dort auf, rauchten, tranken Alkohol, auf der Mattscheibe flimmerten Pornofilme, was auch zu diversen Fummeleien führte und zur Selbstbefriedigung vor den Augen der Schülerinnen.

Wegen der Verbreitung pornografischen Materials und des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in 13 Fällen wurde der Angeklagte C. (Name von der Redaktion geändert) von Richter Manfred Schmidt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten sowie zur Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte bleibt in Haft in der Bamberger Justizvollzugsanstalt, wo "Kinderschänder", so der Richter wörtlich, "nicht so angesehen sind", so dass eine zeitweise Verlegung nach Kronach erfolgte. "Je früher Sie das Urteil annehmen, desto eher kommen Sie in eine Anstalt, und die Therapie kann beginnen", sagte der Richter.

Die Jury folgte im wesentlichen dem Antrag von Staatsanwalt Dieter Brunner, der drei Jahre Haft und Zwangseinweisung gefordert hatte, während Verteidiger Peter Frank aufgrund der Gutachten der Sachverständigen Jürgen Melzer (Psychologe) und Dr. Christoph Matern (Psychiater) sogar eine Schuldunfähigkeit ins Gespräch gebracht hatten. Die Gutachter hatten eine schwere Form der Schizophrenie festgestellt, dennoch aber nur eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert.

Nach der Vernehmung einer Schul-Jugendsozialarbeiterin sowie eines der Mädchen, das sich mittlerweile in einer Betreuungsgruppe im Raum Würzburg befindet, und des Hauptermittlers bei der Kripo Schweinfurt rückte Staatsanwalt Brunner in einigen Punkten von der Anklage ab. So etwa beim Vorwurf des Oralverkehrs.
"Es war nicht ganz einfach - sowohl von der Konstellation her, wie auch von der rechtlichen Bewertung", begründete Richter Schmidt die fast 90-minütige Beratung der Kammer. Für den Richter war klar, dass der Angeklagte wollte, dass "die Kinder zu ihm kommen, um ihn aus seiner Einsamkeit zu reißen".

Der Angeklagte sei zwar nicht vorbestraft und habe auch nie Gewalt angewendet, dennoch komme eine Bewährungsstrafe nicht in Betracht. "Uns war klar, dass bei der aktuellen Diskussion die Unterbringung in einer Anstalt nicht einfach ist und ein starkes Schwert darstellt." Aber eine Einweisung müsse nicht eine Ewigkeit dauern, wenn der Patient bei der Therapie mitarbeite. Die Gutachter hätten eine soziale Isolierung und eindeutige Neigungen für Mädchen zwischen zehn und 17 Jahren festgestellt. "Deshalb sehen wir eine Gefährdung der Allgemeinheit. Und dazu gehören auch die anderen Eberner Kinder."